Gericht zerlegt Bundesregierung – Prof. Boehme-Neßler im Interview
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält auf Basis der RKI-Files das Gesetz der Bundesregierung für verfassungswidrig. Jetzt soll das Verfassungsgericht den Fall überprüfen. Es könnte eine Wende in der Aufarbeitung sein.
Mein Dank gilt dem Richter vom Verwaltungsgericht Osnabrück. Hoffentlich kommt doch noch Bewegung in die Sache…
Heisst also auch: Wenn Faeser ihre totalitären Aktionen durchzieht, kann sie nicht vor Gericht gestellt werden. Von niemandem. Sie kann tun und lassen, was sie möchte. Egal, ob sie Grundrechte abschafft, Menschen bestrafen lässt, tausendfaches Unrecht verursacht .. sie KANN nicht vor Gericht gestellt werden. Weder während oder nach den Taten. Unsere sogenannte Verfassung ist demnach der Willkür eines jeden Ministers ausgeliefer und eine Revision – auch für den Einzelnen – ausgeschlossen. Urteil ist und bleibt Urteil, selbst dann, wenn festgestellt ist, dass es Unrecht war?
Egal wo ich heute Nachrichten lese/höre, mir kommt das grauen. Ich hoffe es ist noch nicht zu spät. Unglaublich ist es auch, wie belastbar wir sind! Wir schweigen zu lange bzw. sind zu geduldig! Liebe Bauern, wir folgen euch!!
Ich kann nur Peter Hahne zitieren: https://www.youtube.com/shorts/cLVwe55lGLA
Ergo endlich Art. 46 GG hat ausschließlich das Volk und nicht „die Krähen im Bundestag“ anzuwenden bzw. aufheben.
Staatshaftung, sorry klares Veto, Privathaftung, denn warum muss der Steuerzahler den Opfern permanent Schadenersatz zahlen.
Politische Entscheidungen müssen aber gem. Art, 3 GG endlich Konsequenzen haben. Wenn kein Gesetz dafür gibt, dann ist der Bedarf nachweislich gegeben und es wäre das erste Gesetz das Nutzen in dieser Legislatur hat.
Prof. Boehme-Neßler vermeidet es hier ja m.E. Klartext zu reden.
Es ist bekannt und für jeden mit etwas jur. Bildung überdeutlich belegt, daß die Verwaltungsgerichte als auch das BVerfG keinerlei Zweifel an der Autorität des RKI haben aufkommen lassen.
Indes zeigen die RKI-Akten nunmehr überdeutlich, daß die Gerichte vorsätzlich getäuscht wurden,
so das RKI „Expertisen und Einschätzungen“ abgegeben hat, die mit der Wirklichkeit nicht das Geringste zu tun hatten, und dies auf Drängen des Bundesministeriums der Gesundheit.
Mithin hat die Regierung Prozeßbetrug begangen.
Stellungsnahme von Fürstin Gloria von Thurn und Taxis über Thüringen und Sachsen… Top!
https://www.youtube.com/watch?v=sHD2jRZBb-A
Unbedingt ansehen!
Neuer Dokumentar von Auf1.TV
Corona Helden wir vergessen euch nicht !
Die Systemmedien schweigen zum Unrecht, welches diese Ärzte vor Gericht
erleiden mussten !!
AUF1 hat aber die heldenhaften Ärzte, die viele Menschen in der Corona-Zeit gerettet haben, nicht vergessen.
Diese mutigen Ärzte erzählen wie sie gejagt, gehetzt und geächtet wurden.
Und wie sie dafür heute noch vor Gericht stehen !
Obwohl die RKi Leaks inzwischen zeigen, das sie fachlich und juristisch im Recht waren …
Youtube:
AUF1-Doku Corona Helden Wir vergessen Euch nicht
https://www.youtube.com/watch?v=QrVq22fZA7A
Selbstverständlich könnte man die Täter zur Verantwortung ziehen
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/302
https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-amtsmissbrauch-nach-302-stgb-229353.html
Die Impfstoffe waren weder zum Eigenschutz noch zum Fremdschutz zugelassen. Man faselte in der Zulassung etwas von Schutz vor einem „schweren Verlauf“ einer Krankheit, die gerade erst erfunden worden war.
Jeder Richter und jeder Arzt muss das gewusst haben. Die Richter sind genauso politisch weisungsgebunden wie das RKI (siehe das Schicksal von Richter Dettmar in Weimar, der als einziger versucht hat, seiner Aufgabe gemäß gewissenhaft zu urteilen)
und den Ärzten, die sonst einem „neuen“ Patienten die Behandlung eines verstopften Ohres (Dauer 3 Minuten mit allem) verweigern, war jetzt Patient neu oder alt egal und es standen ihnen die Dollarzeichen in den Augen.
Die schlimmste Erkenntnis brachte das Bundesverfassungsgericht. Es entschied, dass der Rechtsstaat jetzt offiziel aufgehoben ist.
Nur weil ein Verstoß gegen das Grundgesetz, auf dem alle anderen Gesetze in Deutschland basieren und von dem diese Gesetze überhaupt ihre Gültigkeit ableiten, noch nicht in einem anderen Gesetz umschrieben steht, heißt das noch lange nicht, dass dieser Verstoß nicht strafbar ist. Wenn noch kein Gesetz besteht kann ein Richter das Strafmaß selbst bestimmen und Recht schaffen.