„Prangerwirkung“
Gericht: Unverpixeltes Zeigen der Sylt-Gröler rechtswidrig
Das Landgericht München hat das unverpixelte Zeigen sowie die Benennung der Namen der Personen im Sylt-Video untersagt. Eine Antragstellerin machte ihre Persönlichkeitsrechte geltend.
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Medien dürfen die Gesichter der jungen Menschen auf dem bekannten „Sylt-Video“ nicht unverpixelt zeigen. Das Landgericht München urteilte jetzt entsprechend in einem Verfahren gegen den Axel-Springer-Konzern. Die junge Frau, die in dem Clip von Ende Mai „Ausländer raus“ singt, war mit einem Anwalt gegen die Bild vor Gericht gezogen.
Das Landgericht verbietet die Verbreitung des Bildes der Frau im Video als auch zahlreiche Screenshots, die die Bild als Titel oder sonst zur Bebilderung verwendet hatte, berichtet die Fachzeitschrift Legal Tribune Online (LTO). Außerdem wurde der Bild verboten, den Vornamen der Frau sowie den Namen ihres Freundes zu nennen, da auch letzteres zu einer Identifikation der Antragstellerin führen könne.
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Medienrechtler: Urteil war wahrscheinlich
Rechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer begrüßte den gerichtlichen Erfolg gegenüber LTO: „Wir reden hier von zahlreichen Berichterstattungen, die die Betroffene in Bild und Video voll erkennbar und großformatig zeigen, teils sogar mit der Nennung ihres (abgekürzten) Namens. Die mit dieser Art der Berichterstattung verbundene Stigmatisierung und Prangerwirkung mit der Folge sehr konkreter sozialer Ausgrenzung geht – darin folgt uns das Gericht – bei aller berechtigter Kritik zu weit.“ Die Persönlichkeitsrechte würden hier eindeutig schwerer wiegen als das Interesse der Presse an Berichterstattung über ihre Mandantin.
Mit seinem Urteil entsprach das Landgericht München der Einschätzung zahlreicher Juristen, die bereits Ende Mai Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zahlreichen Aufmacher diverser Medien ausdrückten, die die „Ausländer raus“-Sänger im Nobelort Kampen unverpixelt zeigten. So betrachtete der Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke bei der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte die Berichterstattung als unzulässige „Prangerwirkung“: „Das liegt daran, dass die Personen mit Begriffen wie ‚Nazi-Schnösel‘ vorgeführt werden, die Veröffentlichung in der BILD derart reichweitenstark ist, sie zudem verbunden wird mit der Mitteilung des abgekürzten Namens und darüber hinaus steckbriefartig weitere Details aus dem persönlichen Leben der Personen genannt werden“, sagte der Medienrechtler der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte gegenüber LTO.
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Und? Gibt es dafür Konsequenzen? Nein?
Bei den Medien herrschen doch sowieso ganz andere Gesetze.
Gut dem Dinge.
So, und nun SCHADNSERSATZ, bis all diejenigen quitschen, die sich an der politischen Hexenjagd beteiligt haben, insbesondere unsere linksGRÜNEN Polit€liten PERSÖNLICH verklagen.
Jetzt fehlt nur noch, dass (dieses) Singen (zwar „unschön“ aber) nicht strafbar ist. Und natürlich auch, dass die Kündigungen rechtswidrig waren. Hier dürfte das Vertrauensverhältnis massiv gestört sein, sodass eine Rücknahme der Kündigung wohl nicht in Frage kommt. Aber immerhin dürfte eine gute Abfindung dabei herausspringen.
Die linksgrün woken haben den Bogen massiv überspannt.
Diese Schreiberlinge gehören hart bestraft, die Opfer sind doch öffentlich gebrandmarkt worden. Ich hoffe, hier wird mal gegen diese Art von Berichterstattung ein Exempel statuiert.
Die Urteile sind löblich. Doch wenn die linken „Kampagnen ausgelutscht“ sind, interessiert es wenige, ob diese überhaupt ein Fünkchen Wahrheit beinhalteten.
Durch die Stigmatisierung wird es schwierig eine Anstellung zu finden. Der ÖR sollte also zumindest ein paar Milliönchen zahlenmüssen.
Richtig so. Die öffentliche Beschimpfung als „Nazi“, besonders gern praktiziert von der SPD, muss gleichfalls verboten werden. Sie verharmlost die in der Menschheitsgeschichte einmaligen Greueltaten der Nazis und setzt die Beschimpften mit diesen beispiellosen Schwerbrechern einfach so gleich, wodurch diese ebenfalls an den Pranger gestellt werden.
Das Kind ist ja schon in den Brunnen gefallen! Auch an eine Änderung des Journalistischen Verhaltens glaube ich nicht. Da ja bereits mehrfach und sicher bekannt ist, dass die Persönlichkeitsrechte von den Presseorganen einzuhalten sind. Für die Betroffene mag es in erster Linie eine Genugtuung sein, in der Konsequenz aber wird es nichts ändern
Das bringt eigentlich gar nix mehr. Die Frau ist gebrandmarkt und das Kind schon längst in den Brunnen gefallen. Immerhin ist es löblich, dass wenigstens festgestellt wurde, dass es unzulässig war die Klarbilder zu zeigen. Vielleicht lässt sich wenigstens ein bischen Schmerzensgeld rausholen.
Es bringt auch nichts mehr. Gesellschaftlich wurden die Leute in dem Video damit bereits „ermordet“.