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Rammstein

Gericht entzieht Vergewaltigungsvorwürfen gegen Lindemann den Boden

Mehrere Medien hatten in den letzten Monaten berichtet, dass Rammstein-Sänger Till Lindemann nicht-einvernehmlichen Sex mit Frauen hatte. Nun hat das Gericht diese Behauptung untersagt - aus einem bestimmten Grund.  

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Zwei der verstörendsten Vergewaltigungsvorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wurden wegen fehlender Beweise vor Gericht zurückgewiesen. Wie LTO berichtet, konnten die Anwälte der Band Unterlassungserklärungen gegen mehrere NDR-Berichte auf tagesschau sowie gegen die Süddeutsche Zeitung erwirken. Die Medien dürfen nun nicht mehr behaupten, dass Lindemann sexuelle Handlungen an Frauen verübt habe, ohne dass sie damit einverstanden gewesen seien. 

Konkret geht es unter anderem um eine in allen drei Medien verbreitete Schilderung einer anonymen Frau, die berichtet hatte, nach einer Aftershow-Party mit Mitgliedern der Band in ein Hotel gegangen zu sein, wo sie viel Alkohol getrunken habe. Sie sei schließlich in einem Hotelzimmer aus der Bewusstlosigkeit aufgewacht, während Lindemann gerade auf ihr lag und sie fragte, „ob er aufhören solle“. Sie habe nicht gewusst, womit er überhaupt aufhören wolle. Sie habe sich später nicht erinnern können, wie sie auf die Frage Lindemanns geantwortet hatte. 

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In einem anderen Fall hat die SZ von einem Fall aus dem Jahr 1996 berichtet, bei dem eine Frau geschildert hatte, nach einem Rammstein-Konzert in Gera mit dem Keyboarder „Flake“ ins Gespräch gekommen und später mit ihm und anderen Bandmitglieder – darunter auch Lindemann – auf ein Hotelzimmer gegangen zu sein. Danach habe ihre Erinnerung ausgesetzt. Am nächsten Morgen habe sie nackt auf dem Boden gelegen und starke Unterleibsschmerzen gehabt. Die SZ resümierte die Schilderungen so: „drei Rammstein-Musiker, ein paar andere Menschen, ein nicht erklärbarer Filmriss, die Schmerzen danach“. Die tagesschau hatte über den gleichen Vorfall berichtet und geschrieben, dass die Frau nicht wisse, wer für ihre Schmerzen verantwortlich sei und es „theoretisch jeder gewesen sein“ könnte. 

Keine Beweise für Vergewaltigung

Das Landgericht Hamburg kritisierte in beiden Fällen, dass nicht genug Beweise vorliegen würden, um die von den Medien implizit formulierten Vergewaltigungsvorwürfe zu tragen. Immerhin hatten beide Frauen Erinnerungslücken angegeben. Es ließe sich daher nicht belegen, dass der vermeintliche Geschlechtsverkehr ohne die Zustimmung der Frauen geschah.

Das Gericht entscheidet also explizit zwischen sexuellen Handlungen „ohne Zustimmung“ und sexuellen Handlungen „mit Erinnerungslücken“. Für die Rammstein-Berichterstattung bedeutet das, dass die Schilderungen der Frauen über ihre Erlebnisse mit Erinnerungslücken weiterhin zulässig sind – konkrete oder implizite Vergewaltigungsvorwürfe hingegen nicht. Das „erhebliche Berichterstattungsinteresse“ der Medien müsse in diesen Fällen hinter dem Persönlichkeitsrecht Lindemanns zurücktreten, erklärte das Gericht.  

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