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OLG Frankfurt

Gericht darf nicht-binäre Person mit „Sehr geehrter Herr“ anschreiben

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine nicht-binäre Person die männliche Anrede „Sehr geehrter Herr“ in gerichtlichen Schreiben nicht per Rechtsmittel verbieten lassen kann. Die Anrede sei kein eigenständiger Verwaltungsakt und somit nicht angreifbar.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht in der Anrede „Sehr geehrter Herr“ keine rechtswidrige Maßnahme (IMAGO/rheinmainfoto)

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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden, dass ein Gericht in verfahrensleitenden Schreiben eine nicht-binäre Person mit „Sehr geehrter Herr“ anschreiben darf. Die verwendete Anrede sei kein tauglicher Gegenstand für ein gerichtliches Verfahren, entschied der 3. Strafsenat. Der Antrag auf Feststellung einer Rechtswidrigkeit sei daher unzulässig (Az.: 3 VAs 9/25).

Die nicht-binäre Person, deren Geschlechtseintrag gestrichen ist, befindet sich in einem Berufungsstrafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt – wegen Beleidigung. In mehreren Schreiben des Gerichts wurde sie mit der männlichen Anredeformulierung adressiert. Gegen diese Anredeform richtete sich der Antrag nach § 23 EGGVG. Er zielte darauf ab, die männliche Anrede als rechtswidrig feststellen zu lassen und das Gericht zu verpflichten, eine solche künftig zu unterlassen.

Das OLG entschied, dass der gewählte Rechtsweg nicht eröffnet sei. Grundlage des Antrags war § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), das Maßnahmen von Justizbehörden überprüfen lässt, wenn diese eine „einzelne Angelegenheit regeln“. Die Anrede in den Schreiben erfülle diese Voraussetzung jedoch nicht.

„Die männliche Ansprache ‚Sehr geehrter Herr (…)‘ enthält damit keine Regelung an sich“, heißt es in dem Beschluss. Sie sei „lediglich ein formeller Beginn und Ausdruck einer gängigen Höflichkeit einer schriftlichen Kommunikation“. Regelungsgehalt hätten ausschließlich die Schreiben als Ganzes, etwa im Zusammenhang mit der Terminplanung oder der Übersendung von Unterlagen.

Zudem handle es sich nicht um eine Maßnahme einer „Justizbehörde“ im Sinne des Gesetzes. Das Gericht habe im Rahmen der Terminierung richterlich gehandelt, nicht verwaltungsmäßig. Eine Überprüfung nach § 23 EGGVG sei daher ausgeschlossen.

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25 Kommentare

  • Ich bin froh, dass wir keine anderen Probleme haben.

    • Regt euch ab.
      Die russische Online-Zeitung RT.com berichtet heute, dass Deutschland eh fertig hat.
      Einfach mal besuchen.
      Vorher Firefox auf Cloudflare DNS umstellen.
      ChatGPT gibt euch die Anleitung dazu.

      • Dass Deutschland „fertig hat“ – dazu bedarf es nun wirklich weder eine russische Online-Zeitung noch der „Wachturm“ der Zeugen Jehovas….

        8
      • Komisch, Indimedia ist ohne Aufwand erreichbar.

        4
  • Guter Entscheid aber die Frage bleibt wann hört dieser Schwachsinn auf!!!!!

  • *POCH*, *POCH*, *POCH* – *KLINGELINGELING*

    „Hört her, hört her:

    Das oberlandesgerichtliche Frankfurt verkündet richts-offiziell:

    Realität darf Anwendung finden.“

    Heutzutage nicht mehr ganz selbstverständlich.

  • „Wenn der Wahnsinn erst mal Fuß gefasst hat, wird er ungeniert behaupten, er sei die Normalität.“, SIR Karl Popper

  • Wir haben 2025 und man muss wie Galileo Galilei „Eppur si muove!“ – „Und sie bewegt sich doch!“ die Realität noch Gerichtlich bestätigen .Unglaublich …ich dachte man hat daraus gelernt.

  • es ist auch auffällig, dass in dieser Subkultur besonders „Herren“ so großes Aufsehen erregen.
    Frauen, die sich in der Haut von Männern besser aufgehoben fühlen und das sei ihnen ja auch gegönnt, produzieren eher selten Schlagzeilen.
    Vielleicht liegt es daran, dass Männer ihren Verlust an Einfluss gerne kompensieren.
    Ich weiß es nicht, aber es fällt schon auf.

    • „Vielleicht liegt es daran, dass Männer ihren Verlust an Einfluss gerne kompensieren.“

      Oder vielleicht liegt es daran, dass „Mann-sein“ gar nicht so dolle ist oder keine Privilegien mit sich bringt, obwohl so ständig kolportiert wird.

      Beispiele für Aufreger bei Männern, die Frauen sein wollen:
      Früher in Rente gehen (z.B. Schweiz AHV und Österreich) => Aufreger
      Bulle will schneller befördert werden? => Skandal
      Mann will nicht zwangsrekrutiert werden => Selbstbestimmungsgesetz gilt nicht im Kriegsfall.
      Mann will Zugang zu Frauen-only-Räumen oder anderen exklusiven Angeboten? => Skandal (Für Männer gibt es diese Exklusivangebote meistens nicht)
      Mann will Kostenübernahme der Krankenkasse wegen Brustkrebs? => Nö

      Jetzt also bitte einen Fall nennen, bei der es ein Skandal oder Aufreger war, weil eine Frau sich als Mann deklariert hat, um Vorteile zu bekommen.

  • Nun, eine halbwegs vernünftige Entscheidung – vor allem auch, weil anzunehmen ist, daß der Kläger mit seiner (wenn ich das recht verstanden habe) ohnehin anhängigen „Anredeklage“ sowieso nur materiellen Schadensersatz und/oder „Schmerzensgeld“ aus der Beklagtenseite herauspressen will.

  • „…Ausdruck einer gängigen Höflichkeit“! Heut spricht man sich halt an mit: „Digga, Bro oder Was geht ab!“ Außerdem gibt es immer noch Leute, die sich zur Begrüßung die Fäuste entgegenstrecken! Als Corona-Überbleibsel ODER aus kultureller Überzeugung!?

  • Kein Wunder, daß die deutschen Gerichte überlastet sind.

  • Wie oft kriegt diese Person denn so im Schnitt Post von einem Gericht und wieso?

    • (Kurioserweise müssen Unternehmen aus der Privatwirtschaft eine nicht-binäre Anrede anbieten).

  • hat Deutschland und seine Gerichte nichts bessereres zu tun?

  • Das sind die Aufgaben der Gerichte. Läuft in der linken Schweiz gleich.

  • Wie wär’s mit „sehr geehrtes Organisches-Kohlenstoff-80%Wasser-Sackähnliches-Gebilde“? Der Mensch (w/d/m/ was auch immer) besteht aus ca. 80% Wasser, Kohlenstoff und anderen Elementen in kleineren Mengen und ist ziemlich weich und wabbelig im Vergleich zu festen Dingen. ..

  • Armes Deutschland

  • Oh …… hier gilt wieder zweierlei Maß ????

  • Solche Typ:*Innen+ scheinen sehr viel Zeit und genügend Geld zu haben.

  • Wann ergeht endlich mal bei so einer Klage ein Urteil, nachdem der Kläger dazu verdonnert wird, sich psychologisch ärztlich behandeln lassen zu MÜSSEN, OHNE Berufung und/oder Revision!
    Allein schon für so einen Schwachsinn eine Klage anzustrengen ist eine Frechheit!

  • Krank.

  • Nur zur Info:
    Es existieren keine,,nicht-binären-Personen“!

  • Die Lösung ist einfach. Statt Anrede:….bitte fügen sie die von ihnen derzeit präferierte Anrede selbst ein. Wetten, die wissen oft noch nicht einmal wie man die „Diversitäten“ im Einzelfall korrekt schreibt.
    Oder die Alternative: alle Diversitäten einzel in der Anrede (?) aufführen, mit Kästchen, -bitte zutreffendes- ankreuzen.

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