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Magdeburg

Generalstaatsanwaltschaft bestätigt sechstes Todesopfer nach Anschlag in Magdeburg

Am 20. Dezember raste Taleb al-Abdulmohsen in einen Magdeburger Weihnachtsmarkt. Jetzt ist eine 52-Jährige ihren Verletzungen erlegen – die Zahl der Todesopfer steigt auf sechs, 235 weitere wurden verletzt.

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Am 20. Dezember raste Taleb al-Abdulmohsen in einen Magdeburger Weihnachtsmarkt – auch im neuen Jahr forderte der Anschlag weitere Todesopfer. Eine 52-jährige Frau soll ihren Verletzungen im Krankenhaus erlegen sein, wie die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Neben den nun insgesamt sechs Todesopfern wurden bei der Tat des saudischen Mannes 235 Menschen teils schwer verletzt.

Die Behörden erhielten laut Bild mehr als 80 Warnungen vor al-Abdulmohsen, darunter sechs von ausländischen Sicherheitsdiensten. Diese Hinweise hätten Alarm auslösen müssen, doch der 2024 für seine Tat Verantwortliche schlüpfte immer wieder durch das Netz der Sicherheitsmaßnahmen. Bereits 2013 drohte er der Ärztekammer mit einem Anschlag: „Ob sie die Bilder aus Boston gesehen habe. So etwas würde dann hier auch passieren.“ Ein Gericht verurteilte ihn zu einer geringen Geldstrafe, und weitere Drohungen blieben ungesühnt.

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Im Oktober 2014 sorgte al-Abdulmohsen erneut für Aufsehen, als er sich vor dem Landgericht Rostock mit einem Koffer, auf dem ein Hitler-Bild prangte, niederlegte. Doch die Ermittlungen verliefen im Sande, und die Akten wurden später vernichtet. Zwei Jahre später drohte er dem Generalstaatsanwalt in einem Schreiben: „Sie sind schmutzige Bakterien, die bald vernichtet werden sollen (…) Dafür bin ich bereit, mein ganzes Leben zu bezahlen.“ Wieder endeten die Ermittlungen ergebnislos, erneut aufgrund fehlender Akten.

Erst 2023, nach einer Warnung der saudischen Botschaft, begannen die deutschen Behörden, die Gefahr ernst zu nehmen. Dennoch wurden die Warnungen nicht konsequent verfolgt. Kurz vor dem tödlichen Anschlag 2024 sollte al-Abdulmohsen vor Gericht erscheinen, erschien jedoch nicht. Anstatt umgehend zu reagieren, schoben die Behörden die Verantwortung weiter.

Das Bundesinnenministerium bestätigte, dass Warnungen eingegangen seien, diese aber „im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten“ bearbeitet und an die Landesbehörden weitergeleitet worden seien. Warum trotz dieser Maßnahmen nichts unternommen wurde, bleibt ungeklärt.

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