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„Die Strafbarkeit wird geprüft“

Galatasaray-Fans skandieren in Stuttgart „Ausländer raus“

Nach dem Gewinn der türkischen Meisterschaft feierten gestern Abend auch zahlreiche Fans in Deutschland den Titelgewinn. In Stuttgart skandierten die Fans unter anderem „Ausländer raus“. Ein ähnlicher Vorfall in Sylt sorgte kürzlich für große Aufregung.

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Der Fußballklub Galatasaray Istanbul konnte am Sonntag die türkische Meisterschaft gewinnen. Auch in Deutschland veranlasste das gestern Abend zahlreiche Personen, vorwiegend mit türkischem Migrationshintergrund den Gewinn der Süper Lig in der Öffentlichkeit zu feiern. Auch in Stuttgart kam es zu einer solchen Versammlung. Wie nun in einem Videomitschnitt zu sehen ist skandierten Fans von Galatasaray unter anderem „Ausländer raus“. Ein entsprechender Beitrag geht gerade auf X viral. Selbst die Polizei Stuttgart reagierte auf den Tweet. Den Ermittlungsbehörden war der Sachverhalt im Vorfeld offenbar nicht bekannt. Kurz und knapp schrieb die Polizei: „Vielen Dank für den Hinweis. Die Strafbarkeit wird geprüft.“

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In Stuttgart versammelten sich mehrere hundert Fans auf dem Schlossplatz. Zuvor fanden zahlreiche Autokorsos mit ausgiebigen Hupkonzerten statt. Wie die Polizei mitteilte, war eine entsprechende Versammlung nicht bei den Behörden angezeigt worden. Vielmehr hätten sich die Personen spontan versammelt. Auf dem Schlossplatz nahm die Polizei insgesamt 18 Personen fest. Sie stehen im Verdacht illegal Böller oder andere Pyrotechnik gezündet zu haben.

In den vergangenen Tagen sorgte ein Video aus Sylt für Aufregung. In dem Mitschnitt grölen mehrere Personen zur Melodie des mehr als 20 Jahre alten Party-Hits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino den Text „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“. Im Hintergrund machte zudem ein jüngerer Mann eine Hitlergrußartige Geste. Entstanden ist das Video offenbar unter Alkoholeinfluss zu den Pfingsttagen. Das Video rief heftige Kritik von Seiten der Politik und der Medien hervor. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erklärte etwa, dass man solche Taten „vielleicht auch mal mit einer Höchststrafe belegen“ müsse.

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