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Freistaat Sachsen

Sächsische Behörden bereiten Parteiverbot der „Freien Sachsen“ vor

Einem Bericht der Bild zufolge plant der Freistaat Sachsen, die Splitterpartei „Freie Sachsen“ verbieten zu lassen. Der Fall könnte bundesdeutsche Rechtsgeschichte schreiben.

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Das sächsische Innenministerium plant ein Verbot der „Freie Sachsen“. Das berichtet Bild. Demnach treibt Landesinnenminister Armin Schuster (CDU) das Verfahren federführend voran. Die Partei mit ihren 1100 Mitgliedern würde darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und die Existenz der Bundesrepublik zu gefährden, heißt es.

Grund für das Verbot sollen neben der Einstufung der Freien Sachsen als „gesichert rechtsextrem“ auch die separatistischen Töne der Partei sein: Diese legt nicht nur dem Namen nach, sondern auch inhaltlich viel Wert auf mehr Autonomie für Sachsen. Das geht so weit, dass gar ein „Säxit“ gefordert wird. „Wir Sachsen sind Deutsche“, schreibt die Partei in ihrem Programm – daraus müsse aber „nicht zwangsläufig die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland folgen“.

„In der Vergangenheit war Sachsen manchmal enger und manchmal weniger eng an andere deutsche Gebiete gebunden – und dies kann auch wieder so sein.“ Sollte die Bundesregierung in Fragen sächsischer Autonomie keine Zugeständnisse machen, müsse notfalls der „Säxit“, also der Austritt Sachsens aus der Bundesrepublik, verwirklicht werden. „FREIE SACHSEN bekennt sich zur deutschen Nation, betrachtet aber die derzeitige, staatliche Organisationsstruktur der Bundesrepublik Deutschland kritisch.“

Laut Grundgesetz sind „Parteien, die (…) darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, verfassungswidrig. Es wäre der erste Fall, in dem explizit auch eine Partei für die Gefährdung der staatlichen Einheit Deutschlands verboten werden würde.

Das scharfe Schwert des Parteienverbotes wurde Bundesrepublik lediglich zweimal gezogen: Die nationalsozialistische „Sozialistische Reichspartei“ sowie die KPD wurden jeweils in den 50er-Jahren vor dem Verfassungsgericht verboten. Diese Verfahren wurden jeweils über die Bundesebene angestrengt. Der sächsische Antrag ist der erste, der rein über die Landesebene läuft: Auch das von den Ländern angestrengte NPD-Verbotsverfahren lief letztendlich über den Bundesrat. Da die Freien Sachsen ausschließlich in Sachsen aktiv sind, kann jedoch auch der Freistaat Sachsen entsprechend dem Verfassungsgerichts-Gesetz alleine ein Verfahren in Karlsruhe anstreben. Einen vergleichbaren Fall gab es in der bundesrepublikanischen Geschichte bisher nicht.

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