Parlament beschließt Gesetz
Frankreich: Polizei darf Handy-Kameras und -Mikrofone heimlich fernsteuern
Die französische Nationalversammlung hat ein Gesetz gebilligt, das es der Polizei mit gerichtlicher Genehmigung erlaubt, Handys fernzuaktivieren und sie als Spionagegerät einzusetzen. Datenschützer befürchten, die technische Möglichkeit könnte sukzessive ausgeweitet werden - und haben schwere Bedenken.
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Am Mittwoch hat die französische Nationalversammlung eine umstrittene Gesetzesänderung verabschiedet, die es der Polizei mit gerichtlicher Genehmigung erlaubt, Mobiltelefone ohne Wissen ihrer Besitzer fernzuaktivieren – zunächst um die Person zu lokalisieren. In einigen Fällen können allerdings sogar Kamera und Mikrofon des Handys ferngeseteuert werden, Zwecks Überwachung.
Das Gesetzes wurde mit 80 zu 24 Stimmen angenommen. Sowohl die Fraktion von Emmanuel Macron, die Renaissance group, als auch Marine LePens Rassemblement National stimmten überwiegend dafür.
Im Gesetzestext heißt es u.a.: „Wenn die Erfordernisse der Ermittlungen oder die Anweisung im Zusammenhang mit einem Verbrechen oder einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bedroht ist, dies erfordern, kann der Freiheits- und Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Republik oder der Ermittlungsrichter die Genehmigung erteilen , […] ein elektronisches Gerät ohne Wissen oder Zustimmung seines Eigentümers oder Besitzers fernzuaktivieren, mit dem alleinigen Zweck, es in Echtzeit zu lokalisieren.„
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Bei schweren Straftaten wie Diebstahl in einer organisierten Bande, Mord oder Vergewaltigung kann das private Mobiltelefon aber auch im Sinne „besonderer Ermittlungstechniken“ eingesetzt werden, dann wird das Handy nicht nur zur Lokalisierung aktiviert, sondern kann ebenfalls der Video- oder Tonüberwachung dienen.
Französische Datenschützer haben im Vorfeld schwere Bedenken gegen das Gesetz geäußert: „Wenn dieser Text endgültig angenommen wird, würde er die Möglichkeiten des Eindringens der Polizei gefährlich erhöhen, indem alle unsere IT-Geräte in potenzielle Spione verwandelt werden würden“ schreibt etwa die Gruppe „La Quadrature du Net“. Man befürchtet, dass die Maßnahme immer weiter ausgedehnt werden könnte, wenn sie erstmal technisch möglich ist – also in Zukunft auch in weniger schweren Fällen zum Einsatz käme.
Die Pariser Anwaltskammer kritisiert das Gesetz ebenfalls: „Das Projekt verbietet nicht das Abhören von Gesprächen zwischen Anwälten und ihren Mandanten in der Anwaltskanzlei“. Dies stelle einen unzulässigen Verstoß gegen das Berufsgeheimnis und die Verteidigungsrechte dar.