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Programm gestartet

Förderkosten laufen aus dem Ruder – durchschnittlich zahlt der Staat 15.500 Euro auf jede eingebaute Wärmepumpe

Die staatliche KfW-Bank will den Einbau von Wärmepumpen dieses Jahr mit 6 Milliarden Euro fördern - die Förderung ist jetzt gestartet. Die Förderkosten pro Wärmepumpe sind dabei deutlich höher als erwartet - fast 50 Prozent der Kosten muss der Staat übernehmen.

Die Ampel will mit Milliardensummen den Umbau der deutschen Energieversorgung vorantreiben. Seit dem 27. Februar können bei der staatlichen Förderbank KfW Mittel für den Einbau von als klimafreundlich bewerteten Heizungen wie insbesondere der Wärmepumpe beantragt werden. Insgesamt 8000 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 124 Millionen Euro wurden bisher schon bewilligt. Gegenüber Table.Briefings erklärt das Bundeswirtschaftsministerium, dies sei „eine sehr gute Nachfrage“.

Im Schnitt erhalten die Antragssteller nach derzeitigem Stand 15.500 Euro, was rund 50 Prozent der Umbaukosten entspricht. Um das Ziel von 500.000 neu eingebauten Wärmepumpen in diesem Jahr zu erreichen, müsste die Zahl der Anträge jedoch rund dreimal so hoch sein. Hochgerechnet würde dies Fördermittel in Höhe von rund 7,75 Milliarden Euro beanspruchen. Gelder werden jedoch nur so lange ausgezahlt, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Die KfW-Bank stellt dieses Jahr nur 6 Milliarden an Förderungen und zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Um das selbst gesteckte Ziel von 500.000 neu installierten Wärmepumpen zu erreichen, dürften die Fördergelder also absehbar zu gering sein.

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Die Förderung in Anspruch nehmen können aktuell lediglich Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können ab Ende Mai und Vermieter ab Ende September Förderanträge stellen. Ausgezahlt werden sollen die Gelder ohnehin erst ab September. Zudem muss für die Auszahlung die Rechnung vorliegen und sämtliche Umbaumaßnahmen abgeschlossen sein.

Die KfW zahlt eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch fossiler Heizsysteme, sofern diese durch Anlagen ersetzt werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Hierunter fallen insbesondere Wärmepumpen, aber beispielsweise auch solarthermische Anlagen und Biomasseheizungen.

Fördermaßnahmen nur ein Tropfen auf den heißen Stein

Zudem wird für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel verwenden, ein Effizienz-Bonus von zusätzlichen fünf Prozent ausgezahlt. Zudem will die Ampel zusätzliche Förderungen für einkommensschwache Haushalte zahlen. Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro sollen einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten erhalten.

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Zusätzlich wird ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten gezahlt. Dieser Bonus gilt für den Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie für Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Ab dem Jahr 2029 wird dieser Bonus schrittweise reduziert. Insgesamt ist daher ein Höchstfördersatz von 70 Prozent möglich. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Austausch der Heizungsanlage belaufen sich allerdings auf 30.000 Euro.

Doch auch diese Fördermaßnahmen dürften allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Habeck selbst hat die Förderkosten bis 2045 auf 130 Milliarden Euro beziffert. Damit dürfte er jedoch dramatisch daneben liegen. Allein die Stadt Leipzig erklärte kürzlich, dass für die Umsetzung des reformierten Heizungsgesetzes Kosten in Höhe von bis zu 30 Milliarden anfallen.

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