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„Verbindliche Aussage" nicht möglich

Kann das Brandenburger Tor noch gerettet werden? Sprecherin will sich nicht äußern

Die Reparatur des Brandenburger Tors nach dem Anschlag der Letzten Generation wird teurer und langwieriger als bisher erwartet. Ob die Bemühungen ausreichen, um die Schäden zu beheben, ist offen.

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Die Bemühungen zur Reinigung des Brandenburger Tors nach einem Farbanschlag der „Letzten Generation“ werden wohl langwieriger und teurer als bisher erwartet. Die Farbe sei „tiefer in den Sandstein eingedrungen als zunächst angenommen“, sagte eine Sprecherin der Berliner Immobilienmanagement GmbH gegenüber Apollo News. Es brauche nun weitere Untersuchungen, um festzustellen, wie schwer der Schaden tatsächlich sei und wie – oder ob – man ihn beheben könne. Man teste bereits verschiedene Verfahren, heißt es in der Antwort weiter. Dafür seien in den vergangenen Tagen in Absprache mit dem Landesdenkmalamt an Musterflächen gearbeitet worden. Wahrscheinlich sei eine Kombination aus mehreren Mitteln. Auch der Einsatz von Laser-Technik werde noch geprüft, so die Sprecherin. Ob all diese Maßnahmen erfolgreich sein werden? Das kann, will man nicht sagen. Eine „verbindliche Aussage“ darüber, ob die Schäden insgesamt behebbar seien, sei aktuell nicht möglich, heißt es.

Die Arbeiten am deutschen Nationaldenkmal werden noch mehrere Wochen dauern, erklärt uns die Sprecherin. Es wird mit Kosten im sechsstelligen Bereich gerechnet, „auch weil das Brandenburger Tor für die Arbeiten stellenweise eingerüstet werden muss“. Bald wird das Nationaldenkmal also in ein Baugerüst gehüllt sein. Wie es schlussendlich weiter gehe, weiß man aktuell noch nicht. Zunächst war man von Kosten im Bereich der 35.000 Euro ausgegangen.

Mitglieder der „Letzte Generation“ hatten am 17. September alle Säulen des Brandenburger Tors mit oranger Farbe besprüht. Die Polizei nahm damals 14 Verdächtige fest. Sie ermittelt nach eigenen Angaben wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH prüft auch zivilrechtliche Schadensersatzklagen gegen die Gruppe.

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