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Zwei Jahre

Ex-FDP-Politiker wegen Kindesmissbrauchs zu Haftstrafe verurteilt

Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Harmut Ebbing ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

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IMAGO/mix1

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Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, wie Bild berichtet.

Er war von 2017 bis 2021 Mitglied des Bundestags. Er trat 1995 der FDP bei. Wie Bild berichtete, ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs, dass Ebbing 2021 einen siebenjährigen Jungen missbraucht haben soll. Das mutmaßliche Opfer soll der Sohn einer Frau sein, mit der der Politiker eine Beziehung hatte. Zuvor hatte er die Frau aufgefordert, ihm kinderpornografische Fotos ihrer beiden jüngsten Söhne zu schicken, die damals sieben und neun Jahre alt waren.

Bereits im März 2025 war er rechtskräftig wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie in mehreren Fällen verurteilt worden. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ebbing selbst sprach vor dem Landgericht Braunschweig von suchtartigen Neigungen, bestritt jedoch, den Jungen angefasst zu haben. Seine Ex-Freundin sagte jedoch, dass sie gesehen habe, wie er ihren Sohn berühre.

Auch gegen die Mutter, von Beruf Lehrerin, erhob die Staatsanwaltschaft laut Bild Anklage, und zwar wegen „sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte“. Denn sie soll ihre Söhne selbst sexuell missbraucht haben und davon Bilder an Ebbing geschickt haben. Der Partei sollen die Vorwürfe vor Erhebung der ersten Anklage nicht bekannt gewesen sein (Apollo News berichtete).

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