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Beschluss der EU-Kommission

Europäisches „Digital Identity Wallet“ wird eingeführt

Reisepass, Führerschein oder ärztliche Verschreibungen: Alltagsrelevante Dokumente sollen EU-Bürger künftig im „European Digital Identity Wallet“ speichern. Das wurde nun von der EU-Kommission beschlossen.

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Bis 2030 möchte die EU-Kommission öffentliche Dienste und Unternehmen vollständig digitalisieren. Im Rahmen der „Digital Decade 2030“ (zu Deutsch „Digitales Jahrzehnt 2030“), soll das alltägliche Leben praktisch online verfügbar sein. Unter anderem in Form des „European Digital Identification Wallet“ (EUDIW), also der europäischen digitalen Identifikations-Brieftasche. Die Einführung eines solchen Angebots wurde nun endgültig beschlossen und soll nach Fertigstellung des Gesetzesentwurfs demnächst verabschiedet werden. Der zuständige EU-Kommissar, Thierry Breton, bestätigte am 8. November auf X (vormals Twitter) die Umsetzung der EUDIW-Vorhabens.

Der Belgier lobte die digitale Brieftasche als „sicher und privat.“ Der offiziellen Pressemitteilung sind ähnliche Laute zu entnehmen: Die Einführung „markiert einen wichtigen Schritt in Richtung der Digitalisierungspläne öffentlicher Dienstleistungen.“ Die EUDIW soll jedem zugänglich sein, deswegen würden einschlägige Online-Plattformen (Facebook, Amazon und Co.) gezwungen sein, die EUDIW als Anmeldeverfahren zu akzeptieren.

Auch von kleineren Anbietern soll das Angebot genutzt werden, „weil sich daraus neue Unternehmensmöglichkeiten bieten“ würden. Welche konkreten Vorteile das EUDIW bietet, wird nicht aufgeführt. Den großen Vorteil sieht die EU-Kommission in der Anhäufung aller im Alltag notwendigen Dokumente: Führerschein, Arbeitgeberbescheinigungen, ärztliche Verschreibungen und vieles mehr sollen so online und jederzeit auf einem Endgerät abrufbar sein. Kurzum, die digitale Brieftasche soll die „digitale Identität“ eines Individuums sicher speichern.

Nutzer sollen Freiheiten und Sicherheit genießen

Wenige Klicks sollen dann dazuführen, dass man benötigte Dokumente mit Dienstleistern teilen kann. So soll die Eröffnung eines Bankkontos simpel und zügig vonstattengehen. Der Nutzer muss in diesem Fall weder lange über die zu teilenden Daten, noch über viel Bürokratie nachdenken, ein großer Teil der Arbeit wird ihm durch das EUDIW abgenommen. Und die EU schwärmt weiter, es solle „dem Nutzer überlassen sein, ob persönliche Daten geteilt werden. Das Wallet wird die höchsten, unabhängig zertifizierten Sicherheitsstandards bieten.“

Die EU ignoriert, dass die Gefährlichkeit digitaler Vereinfachungen aber nicht zwingend in der Sicherheit des Dienstes, sondern in der Verselbstständigung solcher Angebote liegt: Wird die Datenübermittlung so simpel steuerbar, denken Individuen möglicherweise weniger über geteilte Daten nach und sind dementsprechend häufiger bereit, persönliche Daten zu teilen.

Andere Anfälligkeiten solcher Systeme liegen auf der Hand: Während beteiligte Regierungen mehr Zugriff auf im EUDIW gespeicherte Dokumente erhalten könnten, sind digitale Strukturen der Gefahr von Cyberangriffen ausgesetzt. In beiden Fällen könnte die Überwachung einzelner Nutzer, aber auch die Kontrolle ganzer Kohorten die Folge sein. Um „Möglichkeiten von Missbrauch, illegaler Verfolgung oder staatliches Abfangen auszuschließen“, möchte die EU zwar „relevante Ausschnitte des Codes“ veröffentlichen (Open Source), von Menschen geschaffene Strukturen können aber auch von Menschenhand wieder eingerissen werden. Das gilt beim Häuserbau wie auch bei der Entwicklung digitaler Dienstleistungen.

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