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Brüssel

EU-Staaten stimmen für Lieferkettengesetz – die Industrie muss jetzt alles dem Klimaschutz unterordnen

Die EU-Staaten haben dem umstrittenen Lieferkettengesetz zugestimmt. Das Gesetz sieht viele bürokratische Regeln für Unternehmen vor - Unternehmen sollen sich vollständig auf „Klimaschutz“ umstellen.

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Die Mehrheit der EU-Staaten haben am Freitagmittag für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft in Brüssel mit. Damit steht dem umstrittenen Lieferkettengesetz nur noch das EU-Parlament im Weg. Deutschland enthielt sich auf Drängen der FDP, wurde aber überstimmt. Die Unternehmen in der EU stehen so vor dem nächsten riesigen Bürokratie-Berg.

Unterhändler des Europaparlaments und der Regierungen der EU-Staaten hatten sich bereits im Dezember auf einen ersten Entwurf dieses Lieferkettengesetz geeinigt. Weil diese Einigung aus dem Dezember zunächst keine ausreichende Mehrheit unter den EU-Staaten gefunden hatte, wurde das Vorhaben jetzt nochmal mal deutlich abgeschwächt und jetzt – trotz weiterhin großem Unmut einiger Länder – verabschiedet.

Das Gesetz sieht vor, große Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellen soll, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

Kurzum bedeutet dies, dass jetzt jedes Unternehmen ab dieser Größe verpflichtet ist, ihre Lieferketten komplett zu offenbaren und nach dem Kriterium Nachhaltigkeit zu überprüfen. Die gesamte Unternehmensphilosophie muss an das Ziel der Bekämpfung des Klimawandels angepasst werden. Eine bürokratische Mega-Aufgabe für alle Unternehmen.

Denn das Gesetz geht viel weiter als das bisher schon geltende Lieferkettengesetz, auch für deutsche Unternehmen. Statt einer Fokussierung nur auf die unmittelbaren Lieferanten, wie es das deutsche Gesetz vorsieht, umfasst das neue EU-Gesetz die gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette (wie etwa Rohstoffabbau) sowie den nachgelagerten Teil (Verwendung, Verwertung, Entsorgung). Kommt es zu Verstößen, sind die Unternehmen dann auch für diese zu belangen – das Gesetz sieht bei Nicht-Einhaltung finanzielle Sanktionen vor.

Deutsche Industrieverbände wie BDI, VDMA und Gesamtmetall sehen durch die EU-Novelle die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie untergraben. Das zeigen erste Statements zu der Verabschiedung des überarbeiteten Entwurfs: „Es ist eine schlechte Nachricht unverändert, dass die Botschafter einem übereilten und unausgereiften Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz entgegen allen guten Argumenten nun doch zugestimmt haben“, sagte etwa Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zu dem Entschluss vom Freitagmittag.

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