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„Selbstbestimmungsgesetz“ im Bundestag: Wer die Wahrheit ausspricht, wird bestraft

Bei der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bundestag verbreiteten Lisa Paus und ihre Kollegen aus der Ampel Regierung reihenweise Falschinformationen über das bestehende Transsexuellengesetz - die einzigen, die an diesem Abend einen Ordnungsruf der Bundestagspräsidentin erhielten, waren jedoch diejenigen, die die Wahrheit aussprachen.

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„Niemandem, wirklich niemandem nehmen wir etwas weg“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwochabend bei der ersten Bundestags-Lesung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ der Ampel-Regierung – und verbreitet damit nicht weniger, als Falschinformationen. Statt sie zurechtzuweisen, wird Paus für ihren Vortrag von den meisten ihrer Kollegen gefeiert – von SPD-, Linken- und FDP-Politikern sogar noch mit haltlosen Aussagen übertrumpft. Doch die einzigen Personen, die an diesem Abend einen Ordnungsruf von der Bundestagspräsidentin Petra Pau (Linke) bekommen, sind die, die die Wahrheit sagen. 

Weil das Transsexuellengesetz (TSG) „in großen Teilen gegen unsere Verfassung verstößt, so haben es die Richter in Karlsruhe mehrfach geurteilt, (…) bringen wir heute das Selbstbestimmungsgesetz ein“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus gleich zu Beginn ihrer Einstiegsrede zur Bundestagsdebatte. Frau Paus, die sich gerne als eine Art Ikone des Fortschrittes inszeniert, startet also mit einer Manipulation des Zuhörers. Denn das Gesetz, das aus dem Jahr 1981 stammt, wurde zwar wirklich in Teilen für verfassungswidrig erklärt, seitdem jedoch mehrfach überarbeitet. Die heutige Version ist weder verfassungswidrig noch „menschenverachtend“, wie Frau Paus es in der Vergangenheit gerne framte. 

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Die Gutachten dienen dem Schutz der Betroffenen

Die einzigen Voraussetzungen, die eine Person, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen amtlich ändern möchte, heute noch erfüllen muss, ist, dass der Betroffene sich „mehr als drei Jahre und voraussichtlich dauerhaft“ nicht mit dem eigentlichen Geschlecht identifiziert und zwei dementsprechende psychiatrische oder psychologische Gutachten vorweisen kann. Zusätzlich muss der Betroffene einen sechs‐ bis zwölfmonatigen Alltagstest absolvieren – das bedeutet, dass man kontinuierlich und in allen sozialen Bereichen im gewünschten Geschlecht leben soll. Ausschlaggebend für das Gerichtsverfahren, das bislang vor dem Amtsgericht geführt wird, sind aber vor allem die Gutachten, die mehrere Sitzungen bei einem Psychotherapeuten oder Psychiater erfordern.

Doch dieses Verfahren, das besteht, um Menschen vor einer übereilten oder durch psychische Probleme bedingten Entscheidungen zu schützen, ist für Frau Paus eine „reine Demütigung“. Anke Henning von der SPD-Fraktion setzt kurze Zeit später sogar noch einen drauf, als sie von „aktiver staatlicher Diskriminierung“ spricht und FDP-Politiker Jürgen Benders beklagt ebenfalls „entwürdigende“ Gutachten, ohne überhaupt zu wissen, wovon er da eigentlich spricht. Die Begutachtungen werden, wie bereits erwähnt, ausschließlich von erfahrenen Psychotherapeuten und Psychiatern durchgeführt – also von Menschen, die per Berufsdefinition mit ihren Klienten über intime und unangenehme Details ihres Lebens sprechen, um ihnen zu helfen.

Die Fragen, die den Betroffenen dabei gestellt werden, sind auch keine Besonderheit – sie sind fester Bestandteil eines jeden psychotherapeutischen Erstgespräch. Wie Ärzte sind auch Therapeuten ganz unabhängig vom Störungsbild gesetzlich dazu verpflichtet, eine Anamnese durchzuführen, um ein möglichst differenziertes Bild des Patienten zu erhalten – damit er ihn bestmöglich behandeln kann. Und dafür muss der Therapeut nach offiziellen, wissenschaftlichen Standards neben ganz basalen Informationen wie dem Alter und Beruf der Eltern oder dem Bildungsweg auch nach Details der Sexualität und nach sexuellen Erfahrungen fragen. 

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Es ging nie um eine sachliche Diskussion

Doch um eine sachliche, faktenbasierte Diskussion, die gleich zu Beginn der Veranstaltung präventiv von der Bundestagspräsidentin angemahnt wurde, geht es an diesem Abend nicht. Das zeigte nicht zuletzt der Umgang mit der AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Frau von Storch wählte, wohl bewusst, provokative Worte, als sie ans Rednerpult trat – sie sprach davon, dass „jeder Wahnsinn einmal seinen Höhepunkt“ erreiche und dass die Möglichkeit, seinen Geschlechtseintrag einmal im Jahr rückwirkend zu ändern „staatlich befohlene Urkundenfälschung“ sei. Die Kollegen der Ampel könnten nicht ertragen, „dass Wunsch und Gefühl nicht Wirklichkeit sind“. 

Laut Frau von Storch sei das Offenbarungsverbot eine „Pflicht zur Lüge“: „Wer in Zukunft Marcus Ganserer, Herrn Ganserer nennt, soll dafür 10.000 Euro Strafe zahlen, für die Wahrheit, so steht es im Gesetz“, sagte die AfD-Politikerin und erhielt dafür ihren ersten Ordnungsruf. Später weist Frau von Storch darauf hin, dass man sie grade als „Prinzessin von Oldenburg“ bezeichnet habe, obwohl sie diesen Namen nie trug – wenn sie aber „einen Namen benutze, der juristisch noch geführt wird, von Herrn Ganserer, als Marcus Ganserer“ bekäme sie einen Ordnungsruf. Für diese Nennung eines bekannten Faktes erhält Frau von Storch von Petra Pau den nächsten Ordnungsruf. 

Der zweite Politiker, der an diesem Abend einen Ordnungsruf erhält, ist Matthias Helferich (fraktionslos), weil er – in zugegeben provokanten und explizit gegen den Queerbauftragten der Bundesregierung gerichteten Worten – den Schutz von Kindern anmahnt. Und das nicht ohne Grund, die Zahl der Jugendlichen, die plötzlich und unvermittelt ihr Geschlecht wechseln wollen, steigt seit einigen Jahren massiv an. Was früher nur seltene Einzelfälle waren, ist inzwischen ein regelrechter Trend geworden, bei dem es um Tausende Kinder und Jugendliche geht. 

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Das Gesetz ist kein Fortschritt, sondern eine Gefahr

Und daran haben nicht nur Social-Media-Influencer, die den Geschlechtswechsel als Lösung pubertätsbedingter und psychischer Probleme verkaufen, sondern auch die Regierung eine Mitschuld – immerhin warb sie in der Vergangenheit bereits für Pubertätsblocker, brachte „Queernes“ in die Lehrpläne und unterstützt – wie Herr Helferich richtig sagt – radikale Vereine, die zur Frühsexualisierung und Verwirrung psychisch meist schwer angeschlagener Kinder und Jugendlicher beitragen. Die sie in irreversible, lebensverändernde Entscheidungen drängen. 

Doch davon will man im Bundestag nichts hören, man bleibt bei leeren Phrasen über Diskriminierung und das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung – neben der AfD sprechen sich lediglich CDU-Politiker in Bezug auf den Kinderschutz vorsichtig gegen das Gesetz aus.

Sonst gilt der Tenor: Niemandem werde etwas weggenommen – doch das ist auf allen Ebenen falsch. Man nimmt Betroffenen jede noch bestehende, zu ihrem Schutz dienende, Hürde. Man nimmt Menschen das Recht darauf, die Wahrheit auszusprechen und Frauen das Recht auf sichere Schutzräume nur für Frauen. Und: Man nimmt Eltern, die den Trans-Wunsch ihres Kindes ablehnen, in Zukunft nach dem Selbstbestimmungsgesetz möglicherweise sogar das Sorgerecht (lesen Sie hier mehr). Das Gesetz ist also kein Fortschritt, sondern eine Gefahr – wer das ausspricht, kriegt im Deutschen Bundestag einen Ordnungsruf.  

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