Neue Richtlinie
England und Wales: Ethnische Minderheiten erhalten bei Strafverfahren einen Vorteil
Eine neue Richtlinie in England und Wales zwingt Gerichte, vermeintlich marginalisierten Gruppen, etwa Frauen und ethnischen und religiösen Minderheiten, bei der Strafbemessung Vorteile zu verschaffen.

Ab kommendem Dienstag gelten in England und Wales neue Bestimmungen zur Verurteilung von Angeklagten. Die Richtlinie, die durch die unabhängige Regierungsbehörde, den „Sentencing Council“ (zu Deutsch: Strafzumessungsrat) beschlossen wurde, schreibt vor, dass bestimmte Gruppen beim Strafmaß einen Vorteil erhalten.
So sollen Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten sowie junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren in Zukunft im Fall einer Verurteilung „normalerweise“ einen sogenannten „Presentence investigation report“ (zu Deutsch: Bericht zur Untersuchung der Vorstrafen) erhalten. Diese Untersuchung dient dazu, die Tat im Kontext des sozio-kulturellen Hintergrunds des Täters zu setzen: Der Bericht wirkt damit meist strafmildernd.
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Die Untersuchung muss durchgeführt werden, solange das Gericht sich nicht ausdrücklich dagegen entscheidet – bei geringeren Vergehen ist das jedoch oft der Fall. Durch die neuen Richtlinien wird davon jedoch, zumindest im Fall der bereits genannten Gruppen, abgeraten. Diese sollen also in Zukunft auch bei geringen Vergehen diese, oftmals strafmildernde, Behandlung erhalten. Weiße Männer und Christen gehören hingegen nicht zu den in den Richtlinien bevorzugten Gruppen, müssen also künftig mit höheren Strafen rechnen als andere, vermeintlich marginalisierte Engländer und Waliser.
Die Entscheidung des „Sentencing Council“ stößt dabei auf heftigen Widerstand vonseiten der Politik. Selbst die Justizministerin der linken Labour-Regierung, Shabana Mahmood, hat sich gegen die Richtlinie ausgesprochen. „Unter meiner Aufsicht wird es nie ein zweistufiges Strafverfahren geben“, kommentierte Mahmood nach Bekanntwerden der neuen Vorgaben. Die Regierung bat den „Sentencing Council“ daraufhin darum, die Richtlinie noch vor deren Inkrafttreten abzuschaffen. Der „Council“ ist jedoch nicht weisungsgebunden und hat sich, trotz einer Aussprache mit der Regierung, geweigert, die Richtlinie nicht einzuführen.
Nun wird die Richtlinie wohl am Dienstag in Kraft treten, obwohl Mahmood eigentlich angekündigt hat, ein neues Gesetz, das eine solche Vorgabe verhindert, beschließen lassen zu wollen. Bislang blieb das aus. Die oppositionellen Konservativen werfen der Labour-Politikerin sogar vorsätzliches Versäumnis vor. Mahmood sei „am Steuer eingeschlafen“, so der Schattenjustizminister Robert Jendrick.
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Gibt es in Deutschland auch seit Jahren, allerdings inoffiziell.
Das haben wir doch im Grunde genommen auch schon seit Jahren…
Gibt es in Deutschland schon lange. Ganz ohne Richtlinie. Nennt sich „Bewährung“ und „psychisch krank“.
Großbritannien ist in vielerlei Hinsicht bei der Transformation zum Orwell-Staat schon ein klein wenig weiter als Dummland 😔
Das ideologisch getriebene Bestreben, die Welt bis ins kleinste Eck immer gerechter zu gestalten, führt letztlich dazu, dass sie immer ungerechter wird.
Gerechtigkeit, so wussten sie griechischen Philosophen, ist „die Harmonie des öffentlichen Ganzen“.
Anders gesagt: Wenn die Gesellschaft aus Mitgliedern besteht, die miteinander harmonieren, so entsteht Gerechtigkeit aus der Gesellschaft heraus, nicht von oben.
Anscheinend haben die sich das von Deutschland abgeguckt.
Auf ihrem blindwütigen Feldzug gegen Rassismus merken sie nicht mal, dass sie selbst höchst rassistisch sind und ausgrenzen.
Ach, das ist mittlerweile das neue und äußerst erfolgreiche „made in Germany“, oder?
Gleiches Recht für alle, ein ehemaliger Grundsatz der westlichen Gesellschaft, damit ausgerechnet in England und Wales erledigt. Das ist der neue Rassismus. Und das dort, wo der Liberalismus maßgeblich seine Anfänge besitzt.
Das ist nicht anderes als Rassismus 2.0