Eilantrag gegen Wahlausschluss scheitert: AfD-Politiker Sichert darf sich nicht rechtzeitig wehren
Der AfD-Politiker Martin Sichert stellte einen Eilantrag gegen seinen Wahlausschluss zur Landratswahl vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Die Ablehnung offenbart, wie dysfunktional unsere Demokratie mittlerweile ist.
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Und mit dem Einspruchsverfahren lässt man sich dann seine liebe Zeit, wie damals mit dem Verfahren gegen Merkel wegen dem Eingreifen aus Südafrika.
Und wenn dann das korrekte Urteil kommt, ist alles schon längst egal.
Auch eine Form von Rechtsbeugung.
Alle verhinderten Wähler sollten den Namen ihres Wunschkandidaten auf den Wahlzettel schreiben. Dann müssen diese Stimmen als ungültig ausgewiesen werden.
Nach „UnsereDemokratie(TM)“ haben wir jetzt „UnserJustiz(TM)“…
Es ist Zeit für Art. 20 Abs. 4 GG
Ich wiederhole mich gerne „UnsereDemokratie“ ist „UnsereDiktatur“!
Das Alles hat nichts mehr mit Demokratie zu tun!!!
Justitia olet.
Inzwischen kann ich mir lebhaft vorstellen wie das gewesen sein muss. Als all die vielen kleinen Freislers in all den unabhängigen Gerichten der braunen Republik „Recht“ sprachen.
Wenn Herr Siechert sich nicht rechtzeitig gegen den widerrechtlichen extrem linksradikalen Gaunerhaufen wehren kann dann müssen eben die Wahlen verschoben werden bis der Fall geklärt ist.