Wegen Beihilfe zum Mord
Ehemaliger Bundesanwalt zeigt mutmaßlich Hamas-nahe Journalisten an
Zwei Anwälte haben beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Journalisten und Fotografen eingereicht, die im Verdacht stehen, mit der Hamas kooperiert zu haben. Die Anwälte fordern, die Journalisten im gleichen Zug mit den Hamas-Anhängern zu verurteilen.
Der ehemalige Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster und Anwalt Thomas Walther haben beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eine Strafanzeige wegen Beihilfe zu Mord und Geiselnahme eingereicht. Das berichtet die FAZ. Die Anzeige richtet sich gegen die Fotografen von CNN und Reuters, denen zuletzt vorgeworfen wurde, mit den Hamas-Terroristen bei ihrem Angriff auf Israel am 7. Oktober kooperiert zu haben (Apollo News berichtete). Die Bundesanwaltschaft ermittelt bereits gegen unbekannte Mitglieder der Hamas wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Geiselnahme und Mord.
Die Anwälte Förster und Walther fordern, das laufende Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts auch auf die Fotografen und Journalisten auszudehnen. Diese sollen während der Tatausführungen Aufnahmen gemacht und deren Veröffentlichung veranlasst haben. Die Fotografen werden als Beschuldigte der Beihilfe zu den begangenen Taten betrachtet. Die Anwälte argumentieren, dass die Beihilfe in diesem Fall als „psychische Beihilfe“ zu verstehen sei. Die Fotografen hätten die Haupttäter in ihrem Tatentschluss bestärkt oder bei der Ausführung des Verbrechens unterstützt. Die Anwesenheit am Tatort könne strafrechtlich ausreichend sein, wenn sie sich bestärkend auswirke.
Direkte Beteiligung an den Taten
Die Beschuldigten, die entsprechend ihrer Fotos „unmittelbar in das Tatgeschehen involviert“ waren, sollen laut den Juristen die von den Haupttätern beabsichtigte weltweite dokumentierende Verbreitung ihrer Taten unterstützt haben. Die Anwälte betonen, dass die berufliche Ausübung des Journalistenberufes keine Entschuldigung oder Rechtfertigung darstelle.
Die NGO Honest Reporting machte in der vergangenen Woche auf Fotografen aufmerksam, die für Agenturen wie Associated Press oder Reuters, den Sender CNN und die New York Times arbeiteten. Sie hatten Bilder vom Terrorangriff der Hamas verbreitet, darunter auch die schrecklichen Aufnahmen der ermordeten deutsch-israelischen Staatsbürgerin Sharni Louk. Die betroffenen Agenturen wiesen sämtliche Beteiligungen ihrer Fotografen an den Schandtaten der Hamas zurück.
Auch wenn Beihilfe verneint würde, hätten sie sicherlich andere Straftatbestände erfüllt wie Nichtanzeige geplanter schwerer Straftaten und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte der Opfer.
Sie sollten in dem Land mit den drastischsten Strafen vor Gericht gestellt werden. Deutschlands Justiz wäre wohl wieder nur „Ponyhof“ … sind ja keine Reporter von alternativen Medien oder C-Kritiker…
Honest Reporting eine NGO die pro – israelische Medienüberwachung betreibt. Jede NGO hat Geldgeber
dessen Interessen sie vertreten. WHO soll die Weltgesundheit überwachen/bestimmen u.a. Folglich
die Menschen werden durch NGOs reguliert. Hat irgend jemand noch Zweifel wohin die unipolare Welt
uns bringen soll?? M.M. nach Sklaverei.
Nun, wie schrieb schon Goethe (West-östlicher Diwan): „Getretner Quark wird breit, nicht stark.“ – Worin sollte der tiefere Sinn eines Strafantrages liegen, wenn man der mutmaßlichen Täter weder habhaft ist, noch ihrer in absehbarer Zukunft habhaft werden wird? – Das ist nur mutwillige Verschwendung judikativer Ressourcen. – Richtete sich der Antrag auf Strafverfolgung gegen die nahezu flächendeckende Rechtsbeugung durch deutsche Sozialgerichte, würde er vielleicht staatsimmanent irgendeinen positiven Mehrwert entfalten.