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Abteilung des BKA

Die neue Megabehörde, die jetzt „Hass im Netz“ jagen soll

Das BKA soll basierend auf dem noch zu verabschiedenden Digitale-Dienste-Gesetz eine Meldestelle zur Verfolgung von Straftaten in der digitalen Welt einrichten. Der Vorgang ist hochumstritten. Über 700.000 Verdachtsfälle sollen pro Jahr von der Behörde abgearbeitet werden.

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Beim Bundeskriminalamt (BKA) soll eine neue Meldestelle insbesondere zur Verfolgung von Hasskriminalität eingerichtet werden. Eine Meldestelle sollte bereits 2017 im Zusammenhang mit dem vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingerichtet werden. Plattformbetreiber sollten potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an diese Behörde melden. Zum damaligen Zeitpunkt ging man von rund 250.000 gemeldeten Inhalten und daraus rund 150.000 resultierenden Verfahren pro Jahr aus. Der Personalbedarf wurde auf rund 200 geschätzt.

Doch das Projekt platzte. Die Betreiber von Online-Plattformen klagten und wehrten sich erfolgreich gegen die Pläne der Bundesregierung. Nun, rund 7 Jahre später, unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Digital Service Act (DSA). Präzisiert werden sollen die Aufgaben und der Umfang der Meldestelle im Digitale-Dienste-Gesetz, das wohl im April verabschiedet werden soll. Im Digitale-Dienste-Gesetz wird der Digital Service Act in nationales Recht gegossen.

Die neue Meldestelle soll jedoch wesentlich mehr Fälle bearbeiten, als es noch 2017 geplant war. 450 Beamte sollen dann rund 720.000 übermittelte Vorgänge pro Jahr prüfen. Plattformbetreiber sind hier künftig verpflichtet, bei „Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person … darstellt, begangen wurde”, die entsprechenden Behörden zu informieren, wie es in dem DSA heißt. Das BKA nimmt dann eine strafrechtliche Erstbewertung vor und leitet die entsprechenden Vorfälle dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.

Dieses Verfahren ist hochumstritten. Ohne dass eine Strafanzeige vorliegt oder die Staatsanwaltschaft selbst tätig geworden ist, können Bürger nun ins Visier der Justiz geraten. Ähnliches war bisher nur im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung möglich. In diesem Bereich sind Banken oder Notare regelmäßig verpflichtet, Informationen an den Zoll oder den Verfassungsschutz weiterzuleiten. Diese nehmen dann eine (strafrechtliche) Einschätzung vor. Mindestens genauso umstritten ist, dass das BKA einmal erlangte Daten aufgrund des BKA-Gesetzes auch für andere Zwecke, zum Beispiel andere Ermittlungen, nutzen darf.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (gff) hat wegen der Einrichtung der Meldestelle massive Bedenken angemeldet. „Die proaktive Übermittlungspflicht spannt private Anbieter von Online-Plattformen und anderen Hostingdiensten in kaum je da gewesenen Ausmaß in die Strafverfolgung ein“, so Benjamin Lück von der gff. Und weiter: „Schon allein das stellt einen Systembruch mit unabsehbaren Folgen für die Freiheitsrechte ihrer Nutzer*innen dar.“

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