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Falsche Behauptungen

Die Grüne „Pay-Gap“-Lüge

Anlässlich des „Equal-Pay-Days“ behauptete die Grüne-Bundestagsfraktion, dass Frauen im Jahr 2023 immer noch 18 Prozent weniger verdienen. Das sind Fake-News, stellten Nutzern des Kurznachrichtendienstes nach kürzester Zeit durch Community Notes klar.

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„Frauen aufgepasst“: Zum sogenannten „Equal-Pay-Day“ erklärte die Grüne-Bundestagsfraktion auf X (vormals Twitter), dass Frauen auch im Jahr 2023 immer noch 18 Prozent weniger verdienen würden als Männer. Doch damit verbreitet die Fraktion Fake-News – das stellten Nutzern des Kurznachrichtendienstes nach kürzester Zeit durch Community Notes klar. Der bereinigte Gehaltsunterschied liegt nicht bei 18, sondern lediglich bei sechs Prozent – maximal, denn da bis heute ausreichende Zahlen fehlen, liegt der „Pay-Gap“ in Wirklichkeit vielleicht sogar bei null Prozent.

Die Grünen kennzeichnen in ihrem Tweet nicht, dass sie von einem unbereinigten Wert sprechen – das passt wohl nicht in ihr Narrativ. Stattdessen führen sie aus, dass Frauen angeblich 65 Tage im Jahr „umsonst“ arbeiten würden. Und im Durchschnitt „4,46 Euro weniger“ verdienen würden als Männer.

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Wahrend die Grünen ohne Quellen argumentieren, geben die X-Nutzer die Einschätzung des Statistischen Bundesamtes wieder. Dort wird erklärt, dass „ein Großteil (64 Prozent) der Verdienstlücke darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Außerdem sind sie häufiger in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt als Männer, was ebenfalls mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht.“

Weiter heißt es: „Die verbliebenen 36 Prozent des Verdienstunterschieds können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von sechs Prozent.“ Es ist anzunehmen, dass die Unterschiede nochmals geringer wären, wenn zusätzliche Informationen zu lohnrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse verfügbar wären. Dazu könnten beispielsweise Angaben über Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen gehören.

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