„Hass und Hetze im Netz“ – dessen Bekämpfung steht ganz oben auf der Agenda vieler Ampel-Politiker. Rechtsextreme verbreiten Hass-Parolen in den sozialen Medien, stacheln zum Hass auf, begehen damit Straftaten – das beklagen durchweg die Innenministerin und ihre Sicherheitsbehörden. Und ist Gegenstand zahlreicher Studien, Berichte und Co. Die Bundesregierung gibt, etwa über das Familienministerium, viel Geld unmittelbar und mittelbar zur Bekämpfung von „Hass im Netz“ aus.
Der kommt, so die Regierung, natürlich vornehmlich von Rechts. Diese „rechte Verrohung“ im Internet wird immer wieder gerne zur Bedrohung für die Demokratie erhoben. Politiker schreiben ganze Bücher darüber, wie sie zum Opfer von „Hass im Netz“ wurden, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz erfassen, flankiert von diversen halbstaatlichen „Meldestellen“, eifrig jeden rechten „Hass-Delikt“ im Netz.
Doch zu genau all dem trägt offenbar der Verfassungsschutz selbst mit bei – und das hundertfach. Mit mehreren Hundert hauptamtlichen Verfassungsschutzmitarbeitern posiert der Inlandsgeheimdienst in sozialen Netzwerken mit gefälschten Accounts als rechtsextreme User. Der Verfassungsschutz spricht von „virtuellen Agenten“. Sie dürfen in gewissem Rahmen auch Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Wie treten diese Accounts auf? Wie viele sind es? Werden ihre Straftaten als rechtsextreme Delikte erfasst? Der Verfassungsschutz schweigt dazu – und wirkt ein bisschen wie ein Glaser, der Scheiben einwirft, um dann seine Hilfe anzubieten. Ständig wird von rechtem Hass im Netz, von „Hass und Hetze“ als zentralem Problem gesprochen – ein Problem, zu dem der Verfassungsschutz offensichtlich seinen Teil beiträgt.
Haldenwangs Schattenwelt
Schon in der Vergangenheit wurde der Verfassungsschutz für seine Arbeit mit V-Leuten hart kritisiert, Auch und gerade in der rechtsextremen Szene. Seit Jahrzehnten sorgen V-Leute immer wieder für Skandale. Im Sommer letzten Jahres kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) deswegen an, V-Leute „an die kurze Leine“ legen zu wollen.
Neu war auch, dass der Bundestag jährlich und anonymisiert über die Einsätze der V-Personen informiert werden sollte. Passiert ist davon bisher sehr wenig: Die Intransparenz ist frappierend. Eine gerichtliche Kontrolle sei „bisher nur in Ansätzen gewährleistet“, erklärt das Justizministerium. Und das trotz der „sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriffe“, die durch die V-Leute entstünden. Das Justizministerium stellt fest: Unter der Rigide von Haldenwang gibt es eine Schattenwelt, die weitgehend unkontrolliert arbeitet.
Nur die Behörde selbst weiß oft wirklich Bescheid. Auch im Streit um die AfD spielt das eine Rolle. Hat der Verfassungsschutz nach dem gleichen Prinzip etwa zur Radikalisierung, etwa in Chatgruppen der Partei, beigetragen? Soziale Medien und Chatgruppen – das sind exakt die Quellen, auf die sich der Verfassungsschutz in seinem 1.000 Seiten starken Gutachten über die Radikalität der AfD „fast ausnahmslos“ stützt, schrieben die AfD-Anwälte in ihrer Berufungsbegründung an das Oberverwaltungsgericht Münster schon Ende 2022.
Die Arbeit und der Auftrag des Verfassungsschutzes gestalten sich in einer Art und Weise der Arbeit, die es in kaum einem anderen demokratischen Land in dieser Art und Weise gibt. Und sie ist problematisch bei einem Verfassungsschutz, der sich so offen als politisches Kampforgan versteht. „Es ist nicht allein die Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Umfragewerte der AfD zu senken“, erklärte ein selbstgefällig wirkender Haldenwang vor kurzem im ZDF. Ebenjener Haldenwang, der AfD-Parteitage live im Fernsehen kommentiert und „einordnet“.
Das – die öffentliche Kommentierung des AfD-Europaparteitages und der dort gewählten Kandidaten – musste er auf eine Abmahnung hin übrigens eiligst wieder einstellen. Schon viele Male verlor seine Behörde vor Gericht, weil sie in ihrem offenkundig politisch motivierten Kampf gegen die AfD Grenzen überschritt und Recht brach.
Geheimdienst auf parteipolitischer Mission
Auch 2021 war die AfD gegen den Verfassungsschutz erfolgreich gewesen: Damals war dem Amt gerichtlich untersagt worden, die Partei öffentlich als „Verdachtsfall“ zu bezeichnen – dadurch werde in unvertretbarer Weise in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, urteilte das Verwaltungsgericht Köln damals. Der Verfassungsschutz habe Informationen über eine solche Einstufung trotz anders lautender Zusicherungen durch Durchstechen an die Medien publik gemacht, heißt es in dem Urteil weiter. Haldenwang hatte seine Macht als Amtschef zur politischen Einflussnahme missbraucht.
Was Haldenwang im Kampf gegen die AfD antreibt, ist kein neutraler Auftrag – sondern offensichtlich persönlich und/oder politisch. Allein die genannten Beispiele produzieren einen Vertrauensverlust. Wer so parteiisch und unlauter arbeitet, könnte auch an anderen Ecken mal Fünfte gerade sein lassen – etwa in der Arbeit mit V-Leuten und Fake-Nazis im Netz. Merken würde das zunächst niemand, so unkontrolliert, wie der Geheimdienst immer noch arbeiten darf. Produziert der Verfassungsschutz am Ende etwa einige der Belege für „Rechtsextremismus“, zum Beispiel in der AfD, aus politischen Beweggründen einfach selbst?
Ausschließen kann man das nicht, weil der Inlandsgeheimdienst sich nicht äußert. Gegenüber der AfD und vor Gericht wollte der Verfassungsschutz schon nicht erklären, sich an gewisse Regeln für seine Arbeit zu halten. Schon vor einem guten Jahr verlangten die Anwälte der AfD zu erfahren, ob sich der Verfassungsschutz denn auch wirklich überall an diese strikten, neuen Vorschriften halte. Der Inlandsgeheimdienst solle dies zumindest „testieren“, also im Gerichtsprozess förmlich versichern, dass er genau das tue. Das ist bislang nicht geschehen.
In meinen Augen ist der Linksextremismus, der sich durchaus auf eine andere Art und Weise äußert als der Rest, deutlich präsenter als der Rechtsextremismus. Aber mal ganz ehrlich. Ich habe weder vor schwarz vermummten Antifa-Hipstern, noch vor ferngesteuerten Klimaterroristen, noch vor kahlrasierten Neonazis oder Reichsbürger-Rollatoren Angst. Diese extremistischen Randgruppen werden in Deutschland niemals etwas bewegen, geschweige denn umstürzen. Wovor wir uns wirklich fürchten müssen, und worüber mit dieser Agenda letztlich hinweggetäuscht werden soll, ist der Islamismus. Der ist nämlich die reelle und sehr wahrscheinliche Gefahr für unser Land, für Europa und irgendwann für den ganzen Westen. Denn das Gefährliche am Islamismus ist, dass man den Ismus getrost streichen kann.
Durch solche „false flag Manöver“ legitimiert sich die ReGIERung quasi selbst ihre Anti-Rechts-Maßnahmen.
Man verursacht Zustände, die man anprangert. Und dann hat man freie Bahn für Maßnahmen um die selbst (zumindest anteilig) herbeigeführten Zustände nach eigenem Gusto zu korrigieren.
Who watches the watchmen?
Haldenwang wirkt auf mich unsympathisch, ein typischer Funktionär mit seinem breiten, undurchschaubaren Grinsen. Ein Diener jeder Obrigkeit. Zuerst ein Diener Merkels, die ihn ins Amt gebracht hat (oder war das Seehofer?), jetzt ein Diener der linken Faeser. Er passt sich jeder Obrigkeit an – und tut, was ihm aufgetragen wird. Man könnte noch viel über diese Sorte Mensch schreiben, weit verbreitet hier in Ämtern, Bürokratie etc. – tut es „im besten Deutschland aller Zeiten“ besser nicht.
Nicht verleugnen lässt sich auch der Hass einer gewissen politischen Orientierung auf friedliche, selbst denkende Bürger dieses Landes und erklärt damit die Hetze auf diejenigen die ihnen Angst machen.
Hass und Hetze ist Programm.
Das ist ein dicker Hund. in einer funktionierenden Demokratie wären Rücktritte und Gerichtsprozesse fällig. Im Totalitarismus passiert gar nix.
Was hier abgeht, wird der Vergangenheit immer ähnlicher.
Im Jahre 1935 hieß es in einer Ergänzung zum Strafrecht:
„Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient (Anm.: wie etwa „Staatswohlgefährdung“ oder „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“?). Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbare Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Gedanke auf sie am besten zutrifft.“
Hans Peter Bleuel (Das saubere Reich) dazu:
„Dies war nur einer unter den zahlreichen und vielfältigen Schritten des totalitären Regimes zur Legalisierung der Willkür. Doch es war einer, der dem Beifall der Menge (Anm.: nach vorangegangenem Framing) sicher sein konnte. Jetzt endlich konnte man ohne kleinliche rechtliche Bedenken von Beweisbarkeit und Erfassbarkeit moralischer Delikte gegen jedweden Übeltäter vorgehen. ….. „
Die Faeser und der Haldenwang mit ihren Methoden scheinen doch selber schon ein Fall für den Verfassungsschutz zu sein.
Durch eigenes Tun und Handeln selber Zuständer herbeiführen um diese dann Menschen anderer Gesinnung mit aller Härte zu verfolgen und zu bestrafen.
Das ist kriminell und sowas von schäbig und ich habe für sowas nur Verachtung übrig.
Hoffentlich ist die Ampel und somit auch Faeser und Haldenwang bald Geschichte.