Am 1. April soll das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis (KCanG) in Kraft treten. Die Umsetzung führt bei Behörden im ganzen Land schon jetzt zu chaotischen Zuständen. Die Kritik an dem von Karl Lauterbach initiierten Vorhaben ist riesig. Gegen das Gesetz gibt es nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken. Wegen teils unklarer Formulierungen sieht sich die Justiz zudem mit zahlreichen Rechtsfragen konfrontiert. Hinzu kommt ein Verwaltungsaufwand, der für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften kaum zu bewältigen ist.
Sofern die Bedingungen zum Eigenkonsum eingehalten werden, ist der Anbau, der Besitz und der Konsum von Cannabis legal. Nach dem neuen Gesetz gilt: Wer zu Hause über 50 Gramm Cannabis verfügt oder in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm bei sich trägt, der besitzt legal eine „geringe Menge“. Beschlossen wurde jedoch nicht nur die Freigabe der Droge, sondern auch eine Amnestie für Personen, die illegal Cannabis besessen hatten. Wurden Personen wegen des Besitzes einer „geringen Menge“ verurteilt und der Vollzug noch läuft, dann müssen die Staatsanwaltschaften und Gerichte handeln.
In der Regel führt der illegale Besitz von Cannabis nicht zur Inhaftierung; stattdessen wird oft eine Geldstrafe verhängt. Allerdings droht eine Ersatzfreiheitsstrafe, wenn der Verurteilte die Geldstrafe nicht begleichen kann oder will. Doch es gibt auch zahlreiche andere Fallkonstellationen, in denen eine Freilassung oder Strafmilderung in Betracht kommt. Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn eine Person eine Körperverletzung begangen hatte und zugleich Cannabis bei sich trug. Thomas Poggel, Oberstaatsanwalt in Arnsberg erklärt gegenüber dem WDR: „In solchen Fällen muss eine Gesamtstrafe aufgelöst und ohne Bestrafung des Cannabis-Besitzes neu gebildet werden“.
Die Justiz steht vor Aktenbergen
In diesen Konstellationen müssen erneut die Richter herangezogen werden und eine neue Strafe unter Herausrechnung der entsprechenden Drogendelikte aussprechen. Je nach Bundesland kommt in 10 bis 20 Prozent aller Urteile ein Erlass oder eine Milderung der Strafe in Betracht, das zeigt eine Apollo News-Abfrage bei deutschen Generalstaatsanwaltschaften. In Baden-Württemberg wird die Amnestie dazu führen, dass 21 Häftlinge mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April sofort freigelassen werden. Abgesehen von Baden-Württemberg erfuhren wir auf Anfrage bei den Generalstaatsanwaltschaften in den übrigen Bundesländern, dass dort noch nicht konkret Auskunft gegeben werden kann, wie viele Personen am 1. April aus der Haft entlassen werden müssen.
In der Praxis kann einer Person das Handeln mit Drogen oft nicht nachgewiesen werden. In diesen Fällen greift ersatzweise regelmäßig die Verurteilung wegen des illegalen Besitzes von Cannabis. Die von der Ampel initiierte Amnestieregelung führt dazu, dass Tätern, die bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich trugen, die Strafe erlassen wird. Das Cannabisgesetz dürfte also auch dazu führen, dass zahlreiche Dealer auf freien Fuß gesetzt werden oder ihre Strafe zumindest gemildert wird.
Für die Staatsanwaltschaften geht mit der Amnestieregelung ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand einher. Die Bundesregierung rechnet mit maximal 7500 Prüffällen für eine Haftentlassung. Damit dürfte die Ampel jedoch drastisch daneben liegen. Der tatsächliche Arbeitsaufwand ist für die Staatsanwaltschaften wesentlich höher. Landesweit müssen rund 200.000 alte beziehungsweise laufende Sachverhalte händisch überprüft werden.
Das Hessische Justizministerium erklärt hierzu: „Bei nahezu keinem Strafvollstreckungsverfahren“ könne „ohne Einzelfallüberprüfung mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Verurteilung nicht zumindest auch wegen des Besitzes von Cannabis erfolgt ist“. Dennoch müssen die Staatsanwaltschaften aufgrund des kurzen Zeitrahmens Fälle priorisieren. Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken erklärt auf Anfrage, dass eine Überprüfung sämtlicher Vollstreckungsverfahren „bis zum 1. April voraussichtlich nicht zu gewährleisten sein“ werde. Pro Sachverhalt bleibt den Behörden für die teils komplexen Fallkonstellationen regelmäßig nur eine Bearbeitungszeit von 15 bis 60 Minuten.
Allein in Bayern müssen 29.000 Akten händisch erneut durchgearbeitet. Anders als von der Bundesregierung kommuniziert, wird die Freigabe von Cannabis auch dauerhaft die Gerichte alles andere als entlasten. Im Gegenteil. Auf Anfrage erklärt das bayerische Staatsministerium: „Der verursachte und weiter zu erwartende Zusatzaufwand durch die von den Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossene Regelung ist für die Justiz bereits jetzt enorm“.
Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärt gegenüber Apollo News, dass die Neuregelung „äußerst kompliziert ausgestaltet“ sei. „Sie enthält allein 36 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele als bisher. Dadurch entsteht eine Flut neuer Rechtsfragen, die Straf- und Bußgeldverfahren künftig zusätzlich erschweren und verzögern.“ Georg Eisenreich erklärt weiter: „Aus meiner Sicht geht die beschlossene Teil-Legalisierung von Cannabis grundsätzlich in die falsche Richtung. Ich lehne das Cannabis-Gesetz der Ampel ab“.
Gesetz werde „Konfrontation mit der Realität“ nicht standhalten
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Drogen verringert werden. In einem Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoIG), dass Apollo News vorliegt, wird das Gesetz heftig kritisiert. Dort heißt es: „Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat teilweise erhebliche Zweifel daran, dass die vorgetragenen Annahmen einer Konfrontation mit der Realität standhalten“.
Der von der Bundesregierung beschriebene Verwaltungsaufwand für die Behörden sei deutlich zu gering angesetzt und „nicht frei von satirischen Komponenten“. Kontrollen des „Anbaus und der Abgabe, die Bearbeitung von Anträgen, die Überprüfung von Beauftragten, die Besichtigung von Sicherheitsmaßnahmen in den Anbauvereinigungen u.v.a.m.“ müssten „von Menschen wahrgenommen werden“, welche „schlicht nicht vorhanden sind“.
Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für das Gesetz frei gemacht. Die Justiz- und Innenministerien hoffen nun darauf, dass das Inkrafttreten des Gesetzes noch im letzten Moment vom Bundespräsidialamt gestoppt wird. Nach Informationen von LTO wird das Gesetz gegenwärtig verfassungsrechtlich geprüft. Die Unterschrift müsste noch in dieser Woche unter das KCanG gesetzt werden. Da sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gegenwärtig im Urlaub befindet, müsste Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als seine Stellvertreterin diese Aufgabe wahrnehmen.
ich sehe gar nicht ein, warum?
sie haben gegen das Gestezt verstossen, das zu diesem Zeitpunkt galt!
Eben. Genau so ist es.
EBEN
Die gute Nachricht: in Berlin-Kreuzberg entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Denn am Görlitzer Park wird bereits seit Jahren straffrei mit Drogen gehandelt.
Mich wundert auch, dass dadurch ein Mehraufwand entsteht, die Gerichte waren Drogendelikten gegenüber doch immer sehr milde.
Verstehe nicht, wieso eine Legalisierung Straftaten aufheben sollen, die vor der Legalisierung strafbar und illegal waren.
Wäre heute ein Mord nicht strafbar aber ab dem ersten, würde man dafür auch nicht zur Verantwortung gezogen.
Stichtag ist der erste und nicht ein einziger Tag davor. Also muss bestraft werden, was begangen wurde als es noch strafbar war.
Dem liegt die Handlungsunwilligkeit der Politik zugrunde. Zuviel Bürokratie. Zu wenige Richter. Zu viele Gesetze. Das zieht Verfahren in die Länge. Anstatt das Ganze effizienter zu machen, legalisiert man was vorher illegal war. Problem gelöst – den Rest zahlt der Steuerzahler.
Übrigens ist es das Gleiche bei der Kriminalität. Täter mit Migrationshintergrund dürfen nicht benannt werden. Die Zustände verschlimmern sich. Die Justiz ist überfordert. Also bekommen Messerstecher und Vergewaltiger nur noch Bewährungsstrafen.
Zusammenfassend gesagt: die unfähige und unwillige Politik ist ein Sicherheitsproblem.
Seit wann gelten Gesetze rückwirkend? Im deutschen Recht ist die Rückwirkung von Gesetzen in Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes (für Strafgesetze) und in Artikel 20 Absatz 3 (Rechtsstaatsprinzip) adressiert, welche die Rückwirkung stark einschränken.
Das mit dem
rückwirkend
ist mir auch ein Rätsel. 🤔🤔
Das kann eigentlich gar nicht sein
und das ist schlicht selbsterklärend.
Warum soll es dennoch stattfinden, was ist da los??
Wenn nach einer Gesetzesänderung eine mildere Maßnahme zu erwarten ist, ist nach dem neuen Gesetzesstand zu urteilen. Andersrum ist es nicht möglich.
Vielen Dank für den Hinweis.
Dann würde man die Legalisierung normalerweise erst in 6 Monate beginnen lassen. So würden normale Menschen das machen, dann bräucht die Polizei jetzt schon keinen Anzeigen mehr schreiben und die Gerichte müssten nicht alte Fälle anfassen.
Es ist KEINE Legalisierung. Es ist Entkriminalisierung. Heißt Anbau, Besitz und Konsum werden entkriminalisiert. Und der Handel bleibt weiterhin verboten. Und da gibts keine Amnestie für Leute die im Knast sitzen wegen anderer Straftaten die sie im Zusammenhang mit dem Kannabishandel begangen haben. Niemand wird hier allein wegen Gras eingesperrt. Das ist ein Gerücht was hier lediglich von der anderen Seite bedient und damit weiter geschürt wird. Dieser Autor Jonas Aston fällt öfter damit auf völlig von sich selbst überzeugt totalen Quatsch zu schreiben.
Wie immer ist das etwas komplexer :
https://www.rechtsanwaeltin-sfischer.de/strafrecht/bet%C3%A4ubungsmittelgesetz-und-cannabis/
Und na klar sitzen Leute allein wegen Grasbesitz ein. Kommt immer auf die besitzte Menge, dein Alter, deine Vorstrafen und den Richter an.
Im Zusammenhang mit anderen Straftaten muss bei einer rückwirkenden Strafbefreiung die nun erlaubte Menge aus der Strafe herausgerechnet werden. Der Bestrafte erhält eine um diese Knastzeit verkürzte vorzeitige Haftentlassung. Bedeutet dass nun sämtliche dbzgl. Verfahren neu bearbeitet und berechnet werden müssen.
Völliger Humbug natürlich, aber man will wohl Platz im Knast schaffen.
Haarspalterrei: Wenn ich es besitzen darf, dann ist es legal. Das ist für mich eine Legalisierung. Der Dealer darf als ab sofort Canabis besitzen und das ist für mich eine Legalisierung.
„Und der Handel bleibt weiterhin verboten.“ SO naiv kann doch wirklich niemand sein !
Mein Mitleid für die auch so unabhängige Justiz hält sich mal sowas von in grenzen. (Hab schon geschmunzelt bei den Statements am 22.3 – „omg wir müssen die Akten alle „suchen!1“).
Grade Bayern und BW waren doch auch immer ganz fleißig Verfahren wegen Kleinstmengen anzustreben und in Berlin ist es schon gefühlt seit Jahren legal. Und diese „aber die Dealer!11“-Argument passt irgendwie nicht – es geht hier nicht um „die bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich trugen“ sondern der potentielle „Dealer“ hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt eine Hausdurchsuchung.
anwalt.de:
„Hinzu kommt, dass bei „Drogendealern“ der Handel hinzukommt, welcher auch nach den neuen Regelungen nach wie vor unter Strafe stehen soll“
@Jonas recherchiere doch mal wie viel % der Arbeitszeit der Kripo sich um Drogen dreht. Dann bei wie viel % davon es um Cannabis ging. Bitte lass die Kripo sich doch einfach um die harten Sachen kümmern.
Dafür fallen die ganzen Verfahren in Zukunft weg.
ist doch logisch: die brauchen Platz für GEZ agit-prop Zwangsgebühren Verweigerer bzw. für diese Ketzer von multipolar usw die sich erdreisten, die unmenschlichen Verbrechen & Verbrecher der letzten Jahre zu outen…
Für s.g. „VS-relevante Delegitimierer des Staates“ (also nicht die tatsächlichen Verfassungsfeinde/-brecher der Ampel) muss ja auch noch ne Pritsche frei werden…
Die GEZ-Verweigerer sind deren kleinstes Problem.
Man will politische Gefangene machen.
Kurz gesagt , für die RÄÄÄCHTEN !
Bei GRÜNEM Irrsinn werden Verbrechen nachträglich und Rückwirkend legalisiert. Rückwirkend heißt dann u.U. auch eine Haftentschädigung / Belohnung für Straftäter…
Nur bei der so genannten Rentenreform (Rentenkürzungen um bis zu 75%) wurden und werden die Rentner nach Strich und Faden betrogen. Auch der jetzige Versuch, die Erwerbsunfähigkeitsrenten / EU-Renten nachträglich durch einen Zuschlag zu erhöhen ist Betrug, da dieser NICHT rückwirkend verrechnet und bezahlt wird. Ohne die „Kürzungsreform“ hätte meine EU-Rente vor 12 Jahren schon ca. das 3 fache betragen. Dazu für 12 Jahre Rentenerhöhungen etc. Und jetzt gibt als „Ausgleich“ für die monatliche Rentenreform-Kürzungen von rund 800€ /Monat einen künftigen Zuschlag von etwa 41 € (einundvierzig) pro Monat.
Wo bleibt hier der Rückwirkende Ausgleich ?
Nun, die Ökosozialisten sehen ihre Felle schwimmen und wollen sich so neue Wählerschichten erschließen. Das ist der einfache Grund hinter der komplizierten Regelung. Und gerechtfertigt wird es mit der „Anpassung der Gesetzgebung an die ohnehin praktizierte Wirklichkeit“.
Ich finde es super, dass die jetzt was, das sie neulich noch verurteilen mussten, jetzt prüfen und anders einordnen müssen. Das ist eine Sensibilisierung, die nach der Coronazeit gut ist für die Justiz. Ab und an sollte man sich selbst reflektieren, das müssen sie nun. Ich denke das dies eine gute Übung ist. Ich verstehe es zwar ebenso wenig, wie viele, warum das so ist, weil bei allen anderen Taten ist ja der Zeitpunkt entscheidend und in der Tat, wars nunmal in der Vergangenheit ein Betäubungsmittel und nicht verkehrsfähig. Trotzdem ist es eine gute Übung für die Justiz. Ansonsten würde ich da sowieso nicht so viel Wind um ein wenig Kraut machen, es tun ja manche so, als würde die Welt jetzt untergehen. Extreme Gegnerschaft dieses Gesetzes kann ich nicht für voll nehmen, denn es waren schon früher eher Alkoholiker, die am lautesten gegen Cannabis geschrien haben, als würde man kein Bier mehr brauen oder ihnen wegnehmen, wenn Cannbis legl ist 😀
ach, sooooviel bueroarbeit?
geht gar nicht.
wann soll man denn da kaffetrinken?
einfach freilassen , das voelkchen.
schlimmer wirds eh nicht
https://www.nzz.ch/international/clan-chef-issa-remmo-will-deutscher-werden-debatte-um-einbuergerung-ld.1824019
der haette noch das zeug zum kanzler.
man darf gespannt sein.
dland, wie es singt und lacht 🙂
Anscheinend will man Platz in den Knästen schaffen.
Genau so isses – für die ganzen Rechten die hier demnächst anfallen.
Jepp, für die GEZ Verweigerer und Parksünder.
Die sind vermutlich harmlos, die „Rääächten“ sind das Problem, die wählen meistens AfD !
Wo ist eigentlich die Corono Verstoß Amnestie. Wir wissen doch jetzt, das die Masnahmen und Masken falsch wahren. Für Canabis ein Amnestie und für Corona nicht. Das beste Deutschland was wir je hatten.
Wer ernsthaft gedacht hat, die Legalisierung dieses Zeugs würde die Kriminalitätsrate senken, ist entweder selbst jahrelanger Konsument und/oder in jungen Jahren mal vom Wickeltisch gefallen.
In Holland hatte es keinen Einfluss auf die schwere Krimirate.
Ich würde jedem empfehlen, nicht bekifft aus dem Haus zu gehen. Die enorm gedrosselte Reaktionszeit ist bestimmt nicht förderlich für ein langes Leben. Solche Freiheiten kann man sich in DE nicht mehr erlauben. Diese Zeiten sind vorbei. Die Großstädte waren für Kiffer schon immer ein heißes Pflaster, aber nun betrifft es auch das Land.
Ist das nicht der Sinn der Sache ?? Spart Geld auf allen Seiten ?? Noch dazu keinen Widerstand gegen die Politkaste ?? Ist doch das Paradies !
Irgendwie schlecht recherchiert (wie alles zu dem Thema). Das Gesetz steht bereits im BGBl.
Ja, dann informieren Sie uns doch bitte etwas ausführlicher. Lassen Sie uns an Ihrem Wissen teilhaben.
Selbst recherchieren und sich selbst informieren ist immer besser als Infos von dritten zu übernehmen- wo das hinführt hat man ja an Corona gesehen
Mannomann! Ich wollte dem Kommentator Michael doch nur durch die Blume sagen, er möge nicht so rumschnauzen: „schlecht recherchiert – wie alles“.
Denn wer schlechte Stimmung/Streit haben will, z.B. in einer Partnerschaft, muß nur verallgemeinern: ALLES, was Du kochst, ist zu fad. IMMER kaufst Du zu teuer ein. NIE kümmerst Du Dich um die Kinder.
Müssen insgesamt Millionen Haftentschädigungen gezahlt werden?
Hab ich auch schon überlegt und ich denke ja. Wenn die privaten Kosten kleiner sind als das zu erwartende, wird es sich wohl kaum jemand durch die Lappen gehen lassen.
Schon komisch, an eine Amnestie für den Weimarer Richter denken die Herrschaften nicht, wobei der nach neuesten Studien eindeutig zum Wohle der Kinder entschieden hatte.
Tja, WER hatte denn diese ehem. Agitations-Propagandistin der FDJ gewählt ??? ICH bestimmt nicht !!
Die gekaperten Grünen veranstalten eine bunte Veggie-Fete mit fröhlichem Friedenstaubenschießen? Wann? Nach ihrem Sieg auf dem Roten Platz? Wegen ihrer Kifferei werden die Ökosozialisten ihre Ziele nicht treffen; schon die Nationalsozialisten hatten sich mit der Droge Pervitin übernommen.
OHNE Drogen hätten die sich selber nikcht ertragen. Hitler war derart verblödet, seine Krankheit kam leider viel zu spät, genau so wie das Attentat !! Schade !!
Verstehe ich nicht
Zu dem Zeitpunkt der Tat war es doch verboten
Warum prüft man dann jetzt nach dem neuen Gesetz
Ja, das ist absolut unlogisch.
Das kann doch nicht rechtskonform sein.
Seit wann gelten Gesetze rückwirkend??
Was läuft da wirklich??
Und dann noch eine Entschädigung zahlen…
Weinfeste nur noch mit alkoholfreiem Wein, dafür aber Cannabis freigeben, hoch lebe die Verblödung.
Die sind so wahnsinnig !
Wir haben eine total überlastete Justiz. Es liegen regelmäßig hunderte bis tausende Anzeigen vor, die nicht in der gesetzlichen Frist bearbeitet werden können und eingestellt werden müssen. Und jetzt bindet dieser Wahnsinn auch noch zusätzlich die Justizangestellten, so dass noch mehr Anzeigen und Straftaten nicht nachgegangen werden kann.
Stapelmann & Söhne ! … hauptsache man kann Arbeitsgremien gegen rechts bilden, die am besten noch vorsorglich aktiv werden sollen.
Das Dilettantentum der Ampel untergräbt den Rechtsstaat, hebelt ihn förmlich aus ! Das grenzt an einen Putsch in den Institutionen. Diese Regierung MUSS abgesetzt werden !
Wir haben definitiv eine chronisch überlastete Justiz, jedoch ist dies politisch gewollt! Wegen absoluten Nichtigkeiten wird ein absolutes Brimborium gestaltet, aber in strafrechtlich relevanten Fällen wird hingegen häufig mit Bewährungsstrafen oder gar mit Freispruch geurteilt. Es exisitiert keine unabhängige Justiz!
„Was nützt Licht und Brille, wenn der Mensch nicht sehen will?“
Ich ergänze: „Was nützt Licht und Brille, wenn der Gesetzgeber nicht sehen will?“
Entspannt euch mal. Offenbar braucht fast jeder jemanden, den er hassen und ausgrenzen kann. Was für die einen der „Ungeimpfte“ ist für die anderen der „Kiffer“. Cannabiskonsumenten sind nicht Täter sondern Opfer von Rufmord und jahrzehntelanger Verfolgung. Ich verstehe nicht, wieso eine Partei, die sich selbst Rufmord, Hass und Verfolgung ausgesetzt sieht, ausgerechnet mit den Cannabiskonsumenten weiterhin so umgehen möchte, als wären sie eine Gefahr für die Allgemeinheit und auf übelste Weise kriminell. Es war noch nie begründet, Cannabis überhaupt zu verbieten und noch viel weniger, die Konsumenten zu bestrafen. Wie bei Alkohol auch, gibt es einige, die in einen übermäßigen Konsum verfallen und Probleme kriegen. Cannabiskonsum schadet aber in den überaus meisten Fällen keinem, vielleicht ein wenig dem Konsumenten selbst. Deshalb ist jede Bestrafung ein Übergriff.
Damit soll jetzt Schluss sein. Und das ist gut so. Vielleicht ist das das einzig Positive, das die Ampel getan hat.
„…vielleicht ein wenig dem Konsumenten selbst. “ Nicht nur „ein wenig !!“ Schauen SIe sich mal ein MRT eines Alkoholikers und eines Drogensüchtigen an ! Die fallen nämlich – wenn sie krank werden- der Allgemeinheit zur Last. Bewußt !! Wer krank oder / und behindert ist, kann absolut nichts dafür, wer sich selber in Gefahr bringt allerdins schon. DIe Versichering z. B. zahlt nicht, wenn sich jemand selber in Gefahr gebracht hat ! UN dsa ist richtig so.
Der Drogenkonsum hat doch vermutlich für die Politikkaste auch Gutes ?? Ersten können etliche? jetz offen kiffen und außerdem werden die KIFFER kaum WIDERSTÄNDLER!! Ergo, das Gesetz, dazu noch unter LAUTERBACH, ist offenbar genau DURCHDACHT !! Mehr Kiffer, wenig Bildung, Bürgergeld etc, , die halten sich wahrscheinlich ruhig ! Außerden westentlich frühere Todeszahlen, die Rente wird es freuen ! ALLES was von Polittypen kommte, hat einen Hintgergrund !!
Die Legalisierung von Cannabis dient laut Herrn Lauterbach zur Bekämpfung der Drogen Kriminalität ,das das nicht funktioniert dürfte wohl jedem Klar sei !!!! Das wäre genau so als wenn ich den Autoführerschein im Aldi verkaufe um das Schwarzfahren ohne Führerschein zu bekämpfen.
…und eine fette Entschädigung aus dem Steuertopf!
Die Freigabe des Besitzes wird sehr viele Jugendliche animieren, Canabis einmal unversucht, da es ja jetzt legal ist. Dieses Gesetz schließt sich nahtlos an die übrigen Fehlleistungen dieser Regierung an. Alle Gesetze erhalten ja neuerdings einen beschönigenden Namen. Vielleicht sollte es „Das gute Dealergesetz“ getauft werden.