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Am 1. April soll das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft treten. Eine Apollo News-Abfrage bei den Ländern zeigt: Zehntausende Verfahren müssen neu aufgerollt werden, zahllose Strafverfahren neu bewertet werden. Zahlreiche Dealer und Kriminelle könnten auf freien Fuß kommen.

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Am 1. April soll das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis (KCanG) in Kraft treten. Die Umsetzung führt bei Behörden im ganzen Land schon jetzt zu chaotischen Zuständen. Die Kritik an dem von Karl Lauterbach initiierten Vorhaben ist riesig. Gegen das Gesetz gibt es nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken. Wegen teils unklarer Formulierungen sieht sich die Justiz zudem mit zahlreichen Rechtsfragen konfrontiert. Hinzu kommt ein Verwaltungsaufwand, der für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften kaum zu bewältigen ist.

Sofern die Bedingungen zum Eigenkonsum eingehalten werden, ist der Anbau, der Besitz und der Konsum von Cannabis legal. Nach dem neuen Gesetz gilt: Wer zu Hause über 50 Gramm Cannabis verfügt oder in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm bei sich trägt, der besitzt legal eine „geringe Menge“. Beschlossen wurde jedoch nicht nur die Freigabe der Droge, sondern auch eine Amnestie für Personen, die illegal Cannabis besessen hatten. Wurden Personen wegen des Besitzes einer „geringen Menge“ verurteilt und der Vollzug noch läuft, dann müssen die Staatsanwaltschaften und Gerichte handeln.

In der Regel führt der illegale Besitz von Cannabis nicht zur Inhaftierung; stattdessen wird oft eine Geldstrafe verhängt. Allerdings droht eine Ersatzfreiheitsstrafe, wenn der Verurteilte die Geldstrafe nicht begleichen kann oder will. Doch es gibt auch zahlreiche andere Fallkonstellationen, in denen eine Freilassung oder Strafmilderung in Betracht kommt. Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn eine Person eine Körperverletzung begangen hatte und zugleich Cannabis bei sich trug. Thomas Poggel, Oberstaatsanwalt in Arnsberg erklärt gegenüber dem WDR: „In solchen Fällen muss eine Gesamtstrafe aufgelöst und ohne Bestrafung des Cannabis-Besitzes neu gebildet werden“.

Die Justiz steht vor Aktenbergen

In diesen Konstellationen müssen erneut die Richter herangezogen werden und eine neue Strafe unter Herausrechnung der entsprechenden Drogendelikte aussprechen. Je nach Bundesland kommt in 10 bis 20 Prozent aller Urteile ein Erlass oder eine Milderung der Strafe in Betracht, das zeigt eine Apollo News-Abfrage bei deutschen Generalstaatsanwaltschaften. In Baden-Württemberg wird die Amnestie dazu führen, dass 21 Häftlinge mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April sofort freigelassen werden. Abgesehen von Baden-Württemberg erfuhren wir auf Anfrage bei den Generalstaatsanwaltschaften in den übrigen Bundesländern, dass dort noch nicht konkret Auskunft gegeben werden kann, wie viele Personen am 1. April aus der Haft entlassen werden müssen.

In der Praxis kann einer Person das Handeln mit Drogen oft nicht nachgewiesen werden. In diesen Fällen greift ersatzweise regelmäßig die Verurteilung wegen des illegalen Besitzes von Cannabis. Die von der Ampel initiierte Amnestieregelung führt dazu, dass Tätern, die bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich trugen, die Strafe erlassen wird. Das Cannabisgesetz dürfte also auch dazu führen, dass zahlreiche Dealer auf freien Fuß gesetzt werden oder ihre Strafe zumindest gemildert wird.

Für die Staatsanwaltschaften geht mit der Amnestieregelung ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand einher. Die Bundesregierung rechnet mit maximal 7500 Prüffällen für eine Haftentlassung. Damit dürfte die Ampel jedoch drastisch daneben liegen. Der tatsächliche Arbeitsaufwand ist für die Staatsanwaltschaften wesentlich höher. Landesweit müssen rund 200.000 alte beziehungsweise laufende Sachverhalte händisch überprüft werden.

Das Hessische Justizministerium erklärt hierzu: „Bei nahezu keinem Strafvollstreckungsverfahren“ könne „ohne Einzelfallüberprüfung mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Verurteilung nicht zumindest auch wegen des Besitzes von Cannabis erfolgt ist“. Dennoch müssen die Staatsanwaltschaften aufgrund des kurzen Zeitrahmens Fälle priorisieren. Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken erklärt auf Anfrage, dass eine Überprüfung sämtlicher Vollstreckungsverfahren „bis zum 1. April voraussichtlich nicht zu gewährleisten sein“ werde. Pro Sachverhalt bleibt den Behörden für die teils komplexen Fallkonstellationen regelmäßig nur eine Bearbeitungszeit von 15 bis 60 Minuten.

Allein in Bayern müssen 29.000 Akten händisch erneut durchgearbeitet. Anders als von der Bundesregierung kommuniziert, wird die Freigabe von Cannabis auch dauerhaft die Gerichte alles andere als entlasten. Im Gegenteil. Auf Anfrage erklärt das bayerische Staatsministerium: „Der verursachte und weiter zu erwartende Zusatzaufwand durch die von den Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossene Regelung ist für die Justiz bereits jetzt enorm“.  

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärt gegenüber Apollo News, dass die Neuregelung „äußerst kompliziert ausgestaltet“ sei. „Sie enthält allein 36 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele als bisher. Dadurch entsteht eine Flut neuer Rechtsfragen, die Straf- und Bußgeldverfahren künftig zusätzlich erschweren und verzögern.“ Georg Eisenreich erklärt weiter: „Aus meiner Sicht geht die beschlossene Teil-Legalisierung von Cannabis grundsätzlich in die falsche Richtung. Ich lehne das Cannabis-Gesetz der Ampel ab“.

Gesetz werde „Konfrontation mit der Realität“ nicht standhalten

Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Drogen verringert werden. In einem Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoIG), dass Apollo News vorliegt, wird das Gesetz heftig kritisiert. Dort heißt es: „Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat teilweise erhebliche Zweifel daran, dass die vorgetragenen Annahmen einer Konfrontation mit der Realität standhalten“.

Der von der Bundesregierung beschriebene Verwaltungsaufwand für die Behörden sei deutlich zu gering angesetzt und „nicht frei von satirischen Komponenten“. Kontrollen des „Anbaus und der Abgabe, die Bearbeitung von Anträgen, die Überprüfung von Beauftragten, die Besichtigung von Sicherheitsmaßnahmen in den Anbauvereinigungen u.v.a.m.“ müssten „von Menschen wahrgenommen werden“, welche „schlicht nicht vorhanden sind“.

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für das Gesetz frei gemacht. Die Justiz- und Innenministerien hoffen nun darauf, dass das Inkrafttreten des Gesetzes noch im letzten Moment vom Bundespräsidialamt gestoppt wird. Nach Informationen von LTO wird das Gesetz gegenwärtig verfassungsrechtlich geprüft. Die Unterschrift müsste noch in dieser Woche unter das KCanG gesetzt werden. Da sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gegenwärtig im Urlaub befindet, müsste Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als seine Stellvertreterin diese Aufgabe wahrnehmen.

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55 Kommentare

  • Die gute Nachricht: in Berlin-Kreuzberg entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Denn am Görlitzer Park wird bereits seit Jahren straffrei mit Drogen gehandelt.

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  • ich sehe gar nicht ein, warum?

    sie haben gegen das Gestezt verstossen, das zu diesem Zeitpunkt galt!

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  • Verstehe nicht, wieso eine Legalisierung Straftaten aufheben sollen, die vor der Legalisierung strafbar und illegal waren.

    Wäre heute ein Mord nicht strafbar aber ab dem ersten, würde man dafür auch nicht zur Verantwortung gezogen.
    Stichtag ist der erste und nicht ein einziger Tag davor. Also muss bestraft werden, was begangen wurde als es noch strafbar war.

  • Dem liegt die Handlungsunwilligkeit der Politik zugrunde. Zuviel Bürokratie. Zu wenige Richter. Zu viele Gesetze. Das zieht Verfahren in die Länge. Anstatt das Ganze effizienter zu machen, legalisiert man was vorher illegal war. Problem gelöst – den Rest zahlt der Steuerzahler.
    Übrigens ist es das Gleiche bei der Kriminalität. Täter mit Migrationshintergrund dürfen nicht benannt werden. Die Zustände verschlimmern sich. Die Justiz ist überfordert. Also bekommen Messerstecher und Vergewaltiger nur noch Bewährungsstrafen.
    Zusammenfassend gesagt: die unfähige und unwillige Politik ist ein Sicherheitsproblem.

  • Seit wann gelten Gesetze rückwirkend? Im deutschen Recht ist die Rückwirkung von Gesetzen in Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes (für Strafgesetze) und in Artikel 20 Absatz 3 (Rechtsstaatsprinzip) adressiert, welche die Rückwirkung stark einschränken.

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  • Es ist KEINE Legalisierung. Es ist Entkriminalisierung. Heißt Anbau, Besitz und Konsum werden entkriminalisiert. Und der Handel bleibt weiterhin verboten. Und da gibts keine Amnestie für Leute die im Knast sitzen wegen anderer Straftaten die sie im Zusammenhang mit dem Kannabishandel begangen haben. Niemand wird hier allein wegen Gras eingesperrt. Das ist ein Gerücht was hier lediglich von der anderen Seite bedient und damit weiter geschürt wird. Dieser Autor Jonas Aston fällt öfter damit auf völlig von sich selbst überzeugt totalen Quatsch zu schreiben.

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  • ist doch logisch: die brauchen Platz für GEZ agit-prop Zwangsgebühren Verweigerer bzw. für diese Ketzer von multipolar usw die sich erdreisten, die unmenschlichen Verbrechen & Verbrecher der letzten Jahre zu outen…
    Für s.g. „VS-relevante Delegitimierer des Staates“ (also nicht die tatsächlichen Verfassungsfeinde/-brecher der Ampel) muss ja auch noch ne Pritsche frei werden…

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  • Dafür fallen die ganzen Verfahren in Zukunft weg.

  • Mein Mitleid für die auch so unabhängige Justiz hält sich mal sowas von in grenzen. (Hab schon geschmunzelt bei den Statements am 22.3 – „omg wir müssen die Akten alle „suchen!1“).

    Grade Bayern und BW waren doch auch immer ganz fleißig Verfahren wegen Kleinstmengen anzustreben und in Berlin ist es schon gefühlt seit Jahren legal. Und diese „aber die Dealer!11“-Argument passt irgendwie nicht – es geht hier nicht um „die bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich trugen“ sondern der potentielle „Dealer“ hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt eine Hausdurchsuchung.

    anwalt.de:
    „Hinzu kommt, dass bei „Drogendealern“ der Handel hinzukommt, welcher auch nach den neuen Regelungen nach wie vor unter Strafe stehen soll“

    @Jonas recherchiere doch mal wie viel % der Arbeitszeit der Kripo sich um Drogen dreht. Dann bei wie viel % davon es um Cannabis ging. Bitte lass die Kripo sich doch einfach um die harten Sachen kümmern.

  • Ich finde es super, dass die jetzt was, das sie neulich noch verurteilen mussten, jetzt prüfen und anders einordnen müssen. Das ist eine Sensibilisierung, die nach der Coronazeit gut ist für die Justiz. Ab und an sollte man sich selbst reflektieren, das müssen sie nun. Ich denke das dies eine gute Übung ist. Ich verstehe es zwar ebenso wenig, wie viele, warum das so ist, weil bei allen anderen Taten ist ja der Zeitpunkt entscheidend und in der Tat, wars nunmal in der Vergangenheit ein Betäubungsmittel und nicht verkehrsfähig. Trotzdem ist es eine gute Übung für die Justiz. Ansonsten würde ich da sowieso nicht so viel Wind um ein wenig Kraut machen, es tun ja manche so, als würde die Welt jetzt untergehen. Extreme Gegnerschaft dieses Gesetzes kann ich nicht für voll nehmen, denn es waren schon früher eher Alkoholiker, die am lautesten gegen Cannabis geschrien haben, als würde man kein Bier mehr brauen oder ihnen wegnehmen, wenn Cannbis legl ist 😀

  • Nun, die Ökosozialisten sehen ihre Felle schwimmen und wollen sich so neue Wählerschichten erschließen. Das ist der einfache Grund hinter der komplizierten Regelung. Und gerechtfertigt wird es mit der „Anpassung der Gesetzgebung an die ohnehin praktizierte Wirklichkeit“.

  • Bei GRÜNEM Irrsinn werden Verbrechen nachträglich und Rückwirkend legalisiert. Rückwirkend heißt dann u.U. auch eine Haftentschädigung / Belohnung für Straftäter…
    Nur bei der so genannten Rentenreform (Rentenkürzungen um bis zu 75%) wurden und werden die Rentner nach Strich und Faden betrogen. Auch der jetzige Versuch, die Erwerbsunfähigkeitsrenten / EU-Renten nachträglich durch einen Zuschlag zu erhöhen ist Betrug, da dieser NICHT rückwirkend verrechnet und bezahlt wird. Ohne die „Kürzungsreform“ hätte meine EU-Rente vor 12 Jahren schon ca. das 3 fache betragen. Dazu für 12 Jahre Rentenerhöhungen etc. Und jetzt gibt als „Ausgleich“ für die monatliche Rentenreform-Kürzungen von rund 800€ /Monat einen künftigen Zuschlag von etwa 41 € (einundvierzig) pro Monat.
    Wo bleibt hier der Rückwirkende Ausgleich ?

  • Wo ist eigentlich die Corono Verstoß Amnestie. Wir wissen doch jetzt, das die Masnahmen und Masken falsch wahren. Für Canabis ein Amnestie und für Corona nicht. Das beste Deutschland was wir je hatten.

  • Anscheinend will man Platz in den Knästen schaffen.

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  • Und dann noch eine Entschädigung zahlen…
    Weinfeste nur noch mit alkoholfreiem Wein, dafür aber Cannabis freigeben, hoch lebe die Verblödung.

  • Verstehe ich nicht
    Zu dem Zeitpunkt der Tat war es doch verboten
    Warum prüft man dann jetzt nach dem neuen Gesetz

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  • Die gekaperten Grünen veranstalten eine bunte Veggie-Fete mit fröhlichem Friedenstaubenschießen? Wann? Nach ihrem Sieg auf dem Roten Platz? Wegen ihrer Kifferei werden die Ökosozialisten ihre Ziele nicht treffen; schon die Nationalsozialisten hatten sich mit der Droge Pervitin übernommen.

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  • Schon komisch, an eine Amnestie für den Weimarer Richter denken die Herrschaften nicht, wobei der nach neuesten Studien eindeutig zum Wohle der Kinder entschieden hatte.

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  • Müssen insgesamt Millionen Haftentschädigungen gezahlt werden?

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  • Irgendwie schlecht recherchiert (wie alles zu dem Thema). Das Gesetz steht bereits im BGBl.

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  • Wer ernsthaft gedacht hat, die Legalisierung dieses Zeugs würde die Kriminalitätsrate senken, ist entweder selbst jahrelanger Konsument und/oder in jungen Jahren mal vom Wickeltisch gefallen.

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  • …und eine fette Entschädigung aus dem Steuertopf!

  • Die Legalisierung von Cannabis dient laut Herrn Lauterbach zur Bekämpfung der Drogen Kriminalität ,das das nicht funktioniert dürfte wohl jedem Klar sei !!!! Das wäre genau so als wenn ich den Autoführerschein im Aldi verkaufe um das Schwarzfahren ohne Führerschein zu bekämpfen.

  • Der Drogenkonsum hat doch vermutlich für die Politikkaste auch Gutes ?? Ersten können etliche? jetz offen kiffen und außerdem werden die KIFFER kaum WIDERSTÄNDLER!! Ergo, das Gesetz, dazu noch unter LAUTERBACH, ist offenbar genau DURCHDACHT !! Mehr Kiffer, wenig Bildung, Bürgergeld etc, , die halten sich wahrscheinlich ruhig ! Außerden westentlich frühere Todeszahlen, die Rente wird es freuen ! ALLES was von Polittypen kommte, hat einen Hintgergrund !!

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