Bei guten Wahlergebnissen
Die AfD dürfte künftig über Verfassungsrichter mitentscheiden
Sollte die AfD in einem Landesparlament mehr als ein Drittel der Sitze erreichen, muss die Partei bei der Wahl von Verfassungsrichtern einbezogen werden – sonst kann sie dort alle Neubesetzung blockieren. In Ostdeutschland droht die Brandmauer an der Realität zu scheitern.
2024 ist Superwahljahr in Ostdeutschland. Von den fünf ostdeutschen Bundesländern wählen drei Bundesländer einen Landtag. Während Sachsen und Thüringen am 1. September einen neuen Landtag wählt, wählt Brandenburg erst drei Wochen später ihren neuen Landtag. In aktuellen Umfragen kommt die AfD in allen drei Ländern auf über 30 Prozent und wird damit wohl über ein Drittel der Abgeordneten in den künftigen Landtagen stellen. Es können zwar Koalitionen gegen die AfD geschmiedet werden, aber bei einer Entscheidung muss die AfD zwingend einbezogen werden, wenn die Partei über ein Drittel der Sitze bekommt – der Wahl der Verfassungsrichter.
In allen Bundesländern ist für die Wahl eines Verfassungsrichters die Zustimmung von zwei Drittel der Abgeordneten notwendig. Schon jetzt gestaltet sich dies teils als schwierig. Während in Sachsen in Thüringen die letzten Wahlen reibungslos verliefen und die Kandidaten auf die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit kamen, dauerte dies in Brandenburg zuletzt rund ein Jahr, bis für den scheidenden Verfassungsrichter Andreas Dresen ein Nachfolger gewählt wurde. Aufgrund der Schwierigkeiten einen Nachfolger zu finden blieb Dresen solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Diese Amtszeitverlängerung würde allen Verfassungsrichtern drohen, wenn man sich nicht mit der AfD auf einen Nachfolger einigt.
Brisant: Im Brandenburger Gesetz über das Verfassungsgericht ist festgehalten, dass anzustreben ist, dass die politischen Kräfte des Landes angemessen mit Vorschlägen vertreten sind. Auf diese gesetzliche Regelung, die von den drei ostdeutschen Landesparlamenten, in denen im Herbst gewählt wird, nur in Brandenburg existiert, wird sich die AfD berufen können. Bei insgesamt neun Verfassungsrichtern in Brandenburg stehen der AfD bei einem Wahlergebnis von 30 Prozent somit rechnerisch bis zu drei Sitze zu.
Bisher wurde die AfD bei der Ernennung von Verfassungsrichtern fast immer ausgeschlossen. Die AfD stellt lediglich in Baden-Württemberg einen stellvertretenden Laienrichter am Verfassungsgerichtshof. Dieser wurde 2021 mit insgesamt 37 Ja-Stimmen bei 32 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen gewählt. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit war bei dieser Wahl nicht notwendig.
Es wird ohnehin Zeit, dass die AfD die ihr zustehenden Ämter erhält. Dass sie z.B. keinen Bundestagsvizepräsidenten stellen „darf“, ist einer Demokratie nicht würdig.
Ein System, in dem das passiert, „darf“ man keine Demokratie nennen. Eher Demokratur
Wenn man sich diese Narrenriege um Bärbel Bas, Falschspieler Kubicki, die Ötzegrütze mit den 2 IS-lamisten und die unerträgliche Altkommunistin Pau anschaut würde das Gehalt zum Schmerzensgeld.
Nach dem Affentheater zuletzt um Lisa Paus‘ Fremdbestimmungsgesetz kann ich dieser Narrenriege nur noch meine abgrundtiefe Verachtung aussprechen.
Hier muß mit eisernem Besen ausgekehrt werden!
Genau davor haben die Altparteien Angst. Ab einer bestimmten Größe kann die AfD Untersuchunsausschüsse einberufen, Verfassungsklagen einreichen und so weiter. Dann wäre Schluss mit dem gemütlichen vorsichhinklüngeln. Deshalb darf die AfD ja auch bundesweit auf keinen Fall über 25% kommen 😉
Notfalls legen wir die Hürde auf 40%. Beim Alterspräsidenten ging es doch auch.
Es gilt 25% im Bundestag wenn die FDP an der 5 % Hürde scheitert, die Linke auch nicht vertreten ist, die sonstigen berücksichtigt werden und die CSU auch nicht 5% holt dann reicht schon weit weniger.
Die Verfassungsrichter müssen vom Volk gewählt werden, und nicht von den Parteien nach Parteibuch.
Der Alt Bundespräsident Gauck sagte dazu, das die Demokratie in der BRD keine Volksentscheide vorsieht. Entscheidungen zu treffen sei Sache der Parteien und nicht des Volkes.
Ob Gauck, Merkel , Göring Eckard, alles die gleiche verlogene protestantische Blase aus dem Sozialismus.
Dass Herr Gauck den Artikel 20 des Grundgesetzes nicht kennt , lässt tief blicken . deswegen Zitat aus demselben :(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Was sollte dann mit Wahlen und Abstimmungen gemeint sein ?
Was IM Larve im Fieberwahn absondert tangiert mich nicht mal peripher. Von einem Stasimann, der das Volk für das Problem hält, lasse ich mir gar nichts einprügeln.
Dann muss das aber schleunigst geändert werden, denn nur Volksentscheide sind die wahre Demokratie.
Das Volk hat unter Rotgrün nur noch zu bezahlen. Es wird gegängelt und belogen. Volksentscheide wird es unter den Altparteien nie geben. Wer das will muss AFD wählen.
Es ist Vorsicht geboten. Die Blockparteien werden der AfD nicht kampflos ihre demokratischen Rechte zugestehen. Das Kartell aus Parteien, Justiz, Verfassungsschutz wird alle Hebel in Bewegung setzen ihre Macht zu behalten. Maier (SPD) in Thüringen fängt schon an, die Verfassung zu vergewaltigen.
Nur die AfD kann Deutschland noch retten
Vielleicht. Besser wäre aber, sich selbst zu retten. Die Erfahrung lehrt, dass man Politikern besser nicht vertraut!
Entschuldigung, aber das ist eine unqualifizierte Aussage!
Wenn in einem Unternehmen 3 Meister Mist bauen, dann gebe ich also einen 4. Meister keine Chance?? Wer übernimmt dann die Aufgaben des Meisters? Ich? Was soll ich den sonst noch so Alles machen, um die Firma am laufen zu halten?
Die AfD verdient mit ihren gebildeten Personal eine Chance um Deutschland vor einen Ausverkauf und dem Untergang zu retten und braucht dafür die Ünterstützung der Mehrheit des Volkes.
So sehe ich das auch! Nach über 13 Jahren in der Opposition, über 13 Jahre Häme, Spott, Beschimpfungen, Verfolgung durch staatliche Behörden und Medien sowie der Vorenthaltung demokratischer Rechte in den Parlamenten durch die Altparteien, Bedrohungen, Herabwürdigungen, körperlichen Angriffen und mitunter schwersten Verletzungen sowie Angriffe auf Haus und Eigentum von AfD – Abgeordneten, der Zusammenarbeit der Jugendorganisationen von Grünen, Linken und SPD mit der linksextremen Terrortruppe ANTIFA usw. usw., hat es sich die AfD mehr als ehrlich verdient in Regierungsverantwortung zu kommen!
@malocher, welche ,,DEMOKRATIE“?!!!
Gauck ist ein Schwafler !!!
Der steckt bis zum Hals im Stasi-Sumpf drin, sonst hätte seine damalige Behörde auch das Angebot eines Forschungszentrums
angenommen, den von ihm entwickelten Papierschnipsel-Scanner einzusetzen.
Aber das, wurde abgeblockt.
Angeblich zu teuer und bräuchte man nicht.
Wenn es so ist, dann ist es halt so (wobei ich davon ausgehe, dass die überaus „demokratischen“ Altparteien auch hier noch einen Dreh finden).
Ganz abgesehen davon bin ich für eine radikale Justizreform, die nicht nur mehr Selbstverwaltungsrecht für die Richterschaft (bis hin zum Bundesverfassungsgericht), sondern auch eine Unabhängigkeit für die Staatsanwaltschaft vorsieht. Es müsste etwas geschaffen werden, dass ähnlich der Bundesregierung selbsständig handlungsfähig und ausschließlich der parlamentarischen Kontrolle unterworfen ist. Einer solchen Einrichtung müsste dann auch das Bundesamt für Verfassungsschutz unterstellt werden.
Die Muster- und Volldemokraten fallen wohl auf ihre eigene Propaganda rein. Waren sie noch 2021 für die Selektion und Aussortierung von Millionen von Ungeimpften so kühlen sie ihr Mütchen an der einzigen Partei des Volkes. Es kommt der Tag, an dem sie ihren freislerschen Übermut bitter bereuen werden.
In Thüringen sind FDP und Grüne schon raus und die SPD hat noch 7%. Das war, bevor der Soze Georg Maier ankündigte, die Landesverfassung sozenkonform zu verbiegen. Waren das die entscheidenden 2% nach unten?