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Bei guten Wahlergebnissen

Die AfD dürfte künftig über Verfassungsrichter mitentscheiden

Sollte die AfD in einem Landesparlament mehr als ein Drittel der Sitze erreichen, muss die Partei bei der Wahl von Verfassungsrichtern einbezogen werden – sonst kann sie dort alle Neubesetzung blockieren. In Ostdeutschland droht die Brandmauer an der Realität zu scheitern.

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2024 ist Superwahljahr in Ostdeutschland. Von den fünf ostdeutschen Bundesländern wählen drei Bundesländer einen Landtag. Während Sachsen und Thüringen am 1. September einen neuen Landtag wählt, wählt Brandenburg erst drei Wochen später ihren neuen Landtag. In aktuellen Umfragen kommt die AfD in allen drei Ländern auf über 30 Prozent und wird damit wohl über ein Drittel der Abgeordneten in den künftigen Landtagen stellen. Es können zwar Koalitionen gegen die AfD geschmiedet werden, aber bei einer Entscheidung muss die AfD zwingend einbezogen werden, wenn die Partei über ein Drittel der Sitze bekommt – der Wahl der Verfassungsrichter.

In allen Bundesländern ist für die Wahl eines Verfassungsrichters die Zustimmung von zwei Drittel der Abgeordneten notwendig. Schon jetzt gestaltet sich dies teils als schwierig. Während in Sachsen in Thüringen die letzten Wahlen reibungslos verliefen und die Kandidaten auf die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit kamen, dauerte dies in Brandenburg zuletzt rund ein Jahr, bis für den scheidenden Verfassungsrichter Andreas Dresen ein Nachfolger gewählt wurde. Aufgrund der Schwierigkeiten einen Nachfolger zu finden blieb Dresen solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Diese Amtszeitverlängerung würde allen Verfassungsrichtern drohen, wenn man sich nicht mit der AfD auf einen Nachfolger einigt.

Brisant: Im Brandenburger Gesetz über das Verfassungsgericht ist festgehalten, dass anzustreben ist, dass die politischen Kräfte des Landes angemessen mit Vorschlägen vertreten sind. Auf diese gesetzliche Regelung, die von den drei ostdeutschen Landesparlamenten, in denen im Herbst gewählt wird, nur in Brandenburg existiert, wird sich die AfD berufen können. Bei insgesamt neun Verfassungsrichtern in Brandenburg stehen der AfD bei einem Wahlergebnis von 30 Prozent somit rechnerisch bis zu drei Sitze zu.

Bisher wurde die AfD bei der Ernennung von Verfassungsrichtern fast immer ausgeschlossen. Die AfD stellt lediglich in Baden-Württemberg einen stellvertretenden Laienrichter am Verfassungsgerichtshof. Dieser wurde 2021 mit insgesamt 37 Ja-Stimmen bei 32 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen gewählt. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit war bei dieser Wahl nicht notwendig.

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