Bei guten Wahlergebnissen
Die AfD dürfte künftig über Verfassungsrichter mitentscheiden
Sollte die AfD in einem Landesparlament mehr als ein Drittel der Sitze erreichen, muss die Partei bei der Wahl von Verfassungsrichtern einbezogen werden – sonst kann sie dort alle Neubesetzung blockieren. In Ostdeutschland droht die Brandmauer an der Realität zu scheitern.
2024 ist Superwahljahr in Ostdeutschland. Von den fünf ostdeutschen Bundesländern wählen drei Bundesländer einen Landtag. Während Sachsen und Thüringen am 1. September einen neuen Landtag wählt, wählt Brandenburg erst drei Wochen später ihren neuen Landtag. In aktuellen Umfragen kommt die AfD in allen drei Ländern auf über 30 Prozent und wird damit wohl über ein Drittel der Abgeordneten in den künftigen Landtagen stellen. Es können zwar Koalitionen gegen die AfD geschmiedet werden, aber bei einer Entscheidung muss die AfD zwingend einbezogen werden, wenn die Partei über ein Drittel der Sitze bekommt – der Wahl der Verfassungsrichter.
In allen Bundesländern ist für die Wahl eines Verfassungsrichters die Zustimmung von zwei Drittel der Abgeordneten notwendig. Schon jetzt gestaltet sich dies teils als schwierig. Während in Sachsen in Thüringen die letzten Wahlen reibungslos verliefen und die Kandidaten auf die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit kamen, dauerte dies in Brandenburg zuletzt rund ein Jahr, bis für den scheidenden Verfassungsrichter Andreas Dresen ein Nachfolger gewählt wurde. Aufgrund der Schwierigkeiten einen Nachfolger zu finden blieb Dresen solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Diese Amtszeitverlängerung würde allen Verfassungsrichtern drohen, wenn man sich nicht mit der AfD auf einen Nachfolger einigt.
Brisant: Im Brandenburger Gesetz über das Verfassungsgericht ist festgehalten, dass anzustreben ist, dass die politischen Kräfte des Landes angemessen mit Vorschlägen vertreten sind. Auf diese gesetzliche Regelung, die von den drei ostdeutschen Landesparlamenten, in denen im Herbst gewählt wird, nur in Brandenburg existiert, wird sich die AfD berufen können. Bei insgesamt neun Verfassungsrichtern in Brandenburg stehen der AfD bei einem Wahlergebnis von 30 Prozent somit rechnerisch bis zu drei Sitze zu.
Bisher wurde die AfD bei der Ernennung von Verfassungsrichtern fast immer ausgeschlossen. Die AfD stellt lediglich in Baden-Württemberg einen stellvertretenden Laienrichter am Verfassungsgerichtshof. Dieser wurde 2021 mit insgesamt 37 Ja-Stimmen bei 32 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen gewählt. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit war bei dieser Wahl nicht notwendig.
Es wird ohnehin Zeit, dass die AfD die ihr zustehenden Ämter erhält. Dass sie z.B. keinen Bundestagsvizepräsidenten stellen „darf“, ist einer Demokratie nicht würdig.
Genau davor haben die Altparteien Angst. Ab einer bestimmten Größe kann die AfD Untersuchunsausschüsse einberufen, Verfassungsklagen einreichen und so weiter. Dann wäre Schluss mit dem gemütlichen vorsichhinklüngeln. Deshalb darf die AfD ja auch bundesweit auf keinen Fall über 25% kommen 😉
Die Verfassungsrichter müssen vom Volk gewählt werden, und nicht von den Parteien nach Parteibuch.
Es ist Vorsicht geboten. Die Blockparteien werden der AfD nicht kampflos ihre demokratischen Rechte zugestehen. Das Kartell aus Parteien, Justiz, Verfassungsschutz wird alle Hebel in Bewegung setzen ihre Macht zu behalten. Maier (SPD) in Thüringen fängt schon an, die Verfassung zu vergewaltigen.
Nur die AfD kann Deutschland noch retten
@malocher, welche ,,DEMOKRATIE“?!!!
Gauck ist ein Schwafler !!!
Der steckt bis zum Hals im Stasi-Sumpf drin, sonst hätte seine damalige Behörde auch das Angebot eines Forschungszentrums
angenommen, den von ihm entwickelten Papierschnipsel-Scanner einzusetzen.
Aber das, wurde abgeblockt.
Angeblich zu teuer und bräuchte man nicht.
Wenn es so ist, dann ist es halt so (wobei ich davon ausgehe, dass die überaus „demokratischen“ Altparteien auch hier noch einen Dreh finden).
Ganz abgesehen davon bin ich für eine radikale Justizreform, die nicht nur mehr Selbstverwaltungsrecht für die Richterschaft (bis hin zum Bundesverfassungsgericht), sondern auch eine Unabhängigkeit für die Staatsanwaltschaft vorsieht. Es müsste etwas geschaffen werden, dass ähnlich der Bundesregierung selbsständig handlungsfähig und ausschließlich der parlamentarischen Kontrolle unterworfen ist. Einer solchen Einrichtung müsste dann auch das Bundesamt für Verfassungsschutz unterstellt werden.
Die Muster- und Volldemokraten fallen wohl auf ihre eigene Propaganda rein. Waren sie noch 2021 für die Selektion und Aussortierung von Millionen von Ungeimpften so kühlen sie ihr Mütchen an der einzigen Partei des Volkes. Es kommt der Tag, an dem sie ihren freislerschen Übermut bitter bereuen werden.
In Thüringen sind FDP und Grüne schon raus und die SPD hat noch 7%. Das war, bevor der Soze Georg Maier ankündigte, die Landesverfassung sozenkonform zu verbiegen. Waren das die entscheidenden 2% nach unten?