Evangelische Kirche
Diakonie-Präsident erklärt: AfD-Kandidatur hat für Mitarbeiter „arbeitsrechtliche“ Konsequenzen
Der Diakonie-Präsident äußerte sich in einem Interview mit der Welt über die Unvereinbarkeit von christlichem Glauben und der AfD. AfD-Kandidaten oder Mitglieder seien bei der Diakonie unerwünscht und ihnen drohen „arbeitsrechtliche“ Konsequenzen.
In einem Interview bei der Welt hat sich der evangelische Pfarrer Rüdiger Schuch, der seit Anfang Januar Präsident der Diakonie Deutschland ist, dem soziale Dienst der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), zu der Unvereinbarkeit von der AfD mit dem christlichen Glauben geäußert. Jüngst hatte der EKD mehrfach erklärt, dass die Grundpositionen der AfD unvereinbar mit dem christlichen Glauben seien. Präsident Schuch bestätigte diese Haltung nun nochmals.
Ein AfD-Kandidat könnte nicht für die Diakonie arbeiten oder eine Führungsposition einnehmen, meint Schuch und unterstellte der AfD eine grundsätzliche „Menschenfeindlichkeit“.
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Die AfD würde in „vielen Bereichen eine ausgrenzende Menschenfeindlichkeit“ propagieren, stellt der neue Präsident der Diakonie fest. Am 1. Januar wurde der Pfarrer feierlich in Berlin als neuer Präsident ernannt. Seitdem ist der EKD immer wieder mit politischen Aussagen gegen die AfD aufgefallen, wobei die eigentlichen Aufgaben des evangelischen Kirchendienstes im Bereich der Alten- und Krankenpflege sowie in der Obdachlosenhilfe liegen.
Schuch beschreibt im Gespräch mit der Welt, dass die Leitbilder der diakonischen Einrichtungen auf dem christlichen Glauben und Menschenbild beruhen würden. „Wenn sich die Leiterin einer unserer Einrichtungen öffentlich aktiv als Funktionärin, Kandidatin oder Abgeordnete für eine Partei einsetzen würde, die wie die AfD in vielen Bereichen eine ausgrenzende Menschenfeindlichkeit propagiert, wäre das mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar“, stellt Schuch fest.
Dies gelte auch für alle Mitarbeiter der Diakonie, also den Menschen, die sich um Senioren, Kranke und Obdachlose kümmern und so eines der essenziellen Säulen unseres Sozialstaates bilden. „Alle unsere angestellten Mitarbeiter sind dem Leitbild diakonischer Arbeit auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes verpflichtet. Daher gilt auch bei ihnen, dass öffentliches Engagement für ausgrenzende Menschenfeindlichkeit nicht mit dem diakonischen Leitbild vereinbar ist. Auch für sie gilt, dass mit ihnen in solchen Fällen intensive Gespräche zu führen sind“, so Schuch.
Falls diese intensiven Gespräche nicht zu einer Lösung führen sollten, „kann es sein, dass letztlich dienstrechtliche Konsequenzen nötig sind“, verspricht Schuch.
Diese Woche würde man bei einer diakonischen Konferenz in dieser Woche sich mit der Thematik weiter beschäftigen. Grundsätzlich halte Schuch aber „einheitliche Regelungen der Diakonie für den Umgang mit Funktionären oder Mandatsträgern der AfD für sinnvoll“, wobei aber Raum für Abwägungen in jedem Einzelfall bleiben müsste, so Schuch. Grundsätzlich gelte: „Wenn jemand bei uns arbeitet, der zwar Mitglied der evangelischen Kirche ist, zugleich aber rechtsradikale Positionen vertritt, dann muss er sich fragen lassen, ob er auf der Grundlage des christlichen Glaubens agiert“, so Schuch abschließend.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
…
(3) Niemand darf wegen …… oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …..
Für mich ist dies ein Verstoß gegen das GG…..
Ich bin so froh, so weise und vorrausschauend zu sein, dass ich dem Verein amtlicher Kirchen schon seit etlichen Jahren nicht mehr angehöre. Ich habe mich für das freie unbevormunderte Denken und auch Handeln entschieden.
Was solls.
Denen laufen doch sowieso ihre Schäfchen in Scharen weg. Von einer „Herde“ kann man da schon lange nicht mehr reden.
Und in nicht allzu ferner Zukunft hat sich diese Sekte dann eh von selbst erledigt.
Nun, ein spannender arbeitsrechtlicher Ansatz, zumal die Kirchen als Tendenzbetriebe die Loyalitätsobliegenheiten ihrer Mitarbeiter kraft eigenen Rechts definieren können.
Ob indes die Rechtsprechung eine Kündigung wegen der Mitgliedschaft oder dem Engagement in einer demokratisch legitimierten und zulässigen Partei akzeptieren wird, ist wohl eher unwahrscheinlich, zumal die Arbeitsgerichte seit fast zwanzig Jahren die Kirchen als Arbeitgeber immer kritischer sehen.
Aber, wer unbedingt scheitern will, dem muß man hinreichend Gelegenheit dazu geben.
die „Kirche“ ABSOLUTER Spezialist & Vorreiter im Faschismus, egal ob links (1930er), links (1960er ff) oder links (2020er) … 😉
Das dürfte eine spannende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung werden. Zumal es weder eine fundierte theologische Begründung gibt, noch eine Gleichbehandlung mit politisch diametral entgegengesetzten Auffassungen. Den Kirchen dürfte es immer schwerer fallen, sich als Religionsgemeinschaften zu definieren und damit verfassungs- resp. völkerrechtliche Sonderregelungen zu begründen.
der Schweinheilige Diakonie-Präsident hat keinerlei Ahnung vom Arbeitsrecht..
Es darf niemand entlassen werden,wenn er für eine demokratische Partei kandidiert oder diese wählt.
Dieser ideologische für mich rotgrün Diakonie-Präsident würde daher vor jedem Arbeitsgericht scheitern,diese Kündigung aus nichtigen Gründen durchzusetzen.
Kirchliche Einrichtungen und deren schweinheiligen Diener Gottes werden unglaubwürdig,wenn diese indirekt von ihren Schäfchen und Mitarbeitern forden,nur noch rotgrün zu denken
Wenn diese Schweinheiligen dann selbst mal vor Gott stehen nach ihrem Ableben,bekommen diese direkt einen Fahrkarte zur Hölle,weil für diese Schweinheiligen kein Platz im Himmel ist!