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Deutsche Doppelmoral: Freifahrtschein für Vergewaltiger, aber volle Härte gegen „Sexismus“

Während im Namen der MeToo-Bewegung etliche Deutsche schon bei einem schlechten Witz ihren Job wegen angeblichem „Sexismus“ und „Diskriminierung“ verlieren, kommen migrantische Gruppenvergewaltiger mit lächerlichen Bewährungsstrafen davon. In Deutschland herrscht eine Doppelmoral, die nur noch sprachlos macht.

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„Ich fühlte mich in dieser Nacht nicht wie ein Mensch“, so eine junge Frau im Jahr 2016 nach ihren Erlebnissen in der Kölner Silvesternacht. Damals wurden rund um den Kölner Hauptbahnhof hunderte Frauen Opfer der Übergriffe von Männern aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum – sie wurden eingekesselt, gegen ihren Willen geküsst und abgeleckt, überall an Hintern und Busen begrapscht und einige Männer drangen sogar mit den Fingern in ihre Opfer ein. Nach dieser Nacht wurden über 600 Übergriffe, fünf Anzeigen wegen vollendeter Vergewaltigung und 16 wegen versuchter Vergewaltigung gemeldet.

Die Politik reagierte auf diese schrecklichen Ereignisse, die kaum Verurteilungen nach sich gezogen hatte, im Juli 2016 mit einer Verschärfung des Sexualstrafrechts. Durch den Grundsatz „Nein heißt Nein“ sollte künftig jede sexuelle Handlung gegen den „erkennbaren Willen“ eines Menschen unter Strafe stehen – wozu ausdrücklich auch nonverbale Abwehrhandlungen oder das Weinen des Opfers zählten. Vor allem Grüne und SPD-Politiker feierten die Gesetzesreform, durch die auch der Tatbestand sexuelle Belästigung erstmals Einzug in das Strafgesetzbuch fand, als „Paradigmenwechsel“. Doch davon ist heute, sieben Jahre später, nichts mehr übrig. 

Die Härte des Gesetzes, die eigentlich Sexualstraftäter zu spüren bekommen sollten, trifft in Wirklichkeit nur Opfer der MeToo-Bewegung. Und damit meine ich deutsche Männer, die aufgrund von Kapitalverbrechen wie blöden Anmachsprüchen, dem Blick auf ein tiefes Dekoltee oder der Dreistigkeit einer Frau die Tür aufzuhalten unter dem Generalverdacht „Sexismus“ stehen. Im Jahr 2023 verlieren Männer wegen Lappalien ihren Job, während andere wegen ihres Migrationshintergrundes mit der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen davonkommen. 

Doppelmoral, die fassungslos macht

Erst im Juni diesen Jahres hatte das Arbeitsgericht in Elmshorn bestätigt, dass die fristlose Kündigung eines 32-jährigen Mannes wegen eines „sexistischen Witzes“ gerechtfertigt war. Wie der Stern seinerzeit berichtete, hatte eine Kollegin des Mannes auf einer Weihnachtsfeier Geld für ein Geschenk gesammelt, als er nicht passend zahlen und sie nicht wechseln konnte, sagte er zu ihr im Beisein weiterer Kollegen: „Wir können sie ja auf den Kopf stellen und die Geldkarte durch den Schlitz ziehen.“ Für diese Äußerung bekam er vier Tage später die Kündigung – doch ist das gerechtfertigt? 

Obwohl man sich über die Geschmacklosigkeit des Spruchs wohl kaum streiten muss, hätte ich nicht gewollt, dass ein Kollege – der auf einer Weihnachtsfeier, also vielleicht sogar betrunken war – deshalb seinen Job verliert. Ein harter Spruch zurück oder eine Verwarnung des Chefs hätten mit Sicherheit gereicht, um dem Witzbold klar zu machen, dass er seine Klappe künftig nicht ganz so weit aufreißen sollte. Aber so funktioniert unser Land nicht mehr – eine falsche Bemerkung und schon steht das Gesetz gegen dich, vor allem wenn du ein Mann bist. 

Antidiskriminierungsgesetz sei dank, wird ein blöder Spruch und kindliches Verhalten unabhängig von der Leistung eines Menschen mit dem beruflichen Tod bestraft – so erging es im März auch einem etwa 50-jährigen Abteilungsleiter. In einer Mitarbeiterbefragung gaben mehrere Frauen an, über die Jahre von ihm belästigt worden zu sein – unter anderem habe er einer Frau Papierkügelchen in den Ausschnitt geworfen und gesagt, dass eine Mitarbeiterin „einen Knackarsch“ habe. Auch hier wurde der Mann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt – das Landgericht Köln hielt dies für zulässig. 

Im August stellte das Bundesarbeitsgericht Erfurt dann sogar den Schutz der vertraulichen Kommunikation in Frage, wenn es um beleidigende, rassistische, sexistische und zur Gewalt aufstachelnden Chat-Nachrichten ginge. Mitarbeiter der Fluggesellschaft TUIfly wurden gekündigt, nachdem sie in einem privaten Chat über Kollegen gelästert hatten. 

Mit voller Härte gegen Idioten, aber nicht gegen Verbrecher

Also volle Härte gegen infantile Mit-Fünfziger, Weihnachtsfeier-Ausetzer und private Läster-Schwestern mit schlechtem Humor – sie verlieren ihren Job, ihren Ruf, ihre Lebensgrundlage, einfach alles, für das sie in den letzten Jahren und Jahrzehnten gearbeitet haben. Echte Verbrecher jedoch, wie die mindestens neun Männer, die am 19. September 2020 eine betrunkene Teenagerin im Hamburger Stadtpark missbrauchten, werden nach Jugendstrafrecht zu lächerlichen Bewährungsstrafen verurteilt. Obwohl sie keine Befindlichkeiten verletzten, sondern das Leben einer 15-Jährigen zerstörten. 

In dem über 1,5 Jahre andauernden Prozess stellte das Gericht klar fest, dass die Männer im Alter zwischen 19 und 23 Jahren das Mädchen gegen ihren erkennbaren Willen vergewaltigten. Über etwa eineinviertel Stunden wurde das mit 1,6 Promille völlig wehrlose Kind immer wieder von den Männern ins Dunkel des Stadtparks geführt, um sich dort an ihr zu vergehen. Man fand Spermaspuren aller Neun Männer auf den Klamotten der Schülerin. 

Das Mädchen, das sich aufgrund des hohen Alkoholspiegels an vieles nicht mehr erinnern kann, entwickelte laut Hamburger Abendblatt nach der Tat eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) – eine schwere psychische Erkrankung, die häufig mit unkontrollierten Flashbacks, also schmerzlichen und angsteinflößenden Gedanken oder Bildern des Traumas, verbunden ist. Betroffene stumpfen zudem häufig emotional völlig ab, entwickeln schwere Schuld- oder Schamgefühlen und leiden unter Selbsthass. Das Risiko für weitere psychische Störungen wie Suchterkankungen, Depressionen sowie Ess- und Angststörungen ist stark erhöht. 

Etwas in ihr ist „gestorben“

Dazu passen auch die Aussagen des Kindes, dass „nichts mehr ist, wie vorher“ und etwas „in ihr gestorben“ sei. Ich habe im Rahmen meines Psychologie-Studiums, meiner Arbeit und privat selbst schon häufiger mit Frauen und jungen Mädchen zu tun gehabt, die Opfer von Missbrauch wurden – manchmal durch ihre eigenen Väter, manchmal durch Bekannte und manchmal durch Fremde. Was sie durchleben mussten – den Schmerz, den Verrat, den größtmöglichen Einbruch in die Intimsphäre und ihre Sexualität – ist kaum vorstellbar oder in Worte zu fassen. Und: auch mit professioneller Hilfe kaum zu überwinden.

Alle Frauen, mit denen ich gesprochen habe – und es waren leider einige – verloren das Vertrauen in alles und jeden, um sich herum. Sie sind ständig von Angst und Misstrauen getrieben. Einige fingen an sich selbst zu verletzen, um überhaupt noch irgendetwas fühlen zu können – um zu spüren, dass sie überhaupt noch leben. Viele entwickelten außerdem einen regelrechten Hass auf Männer im Allgemeinen. Aber eines hatten sie alle gemeinsam: Eine normale Sexualität, Lust und Freude an sexuellen Erlebnissen, gab es für sie nicht mehr. Und wird es vielleicht nie wieder geben. 

Dass ein so fundamentales Verbrechen, die Zerstörung eines Lebens, in einem Land wie Deutschland häufig nur mit wenigen Jahren Haft bestraft wird, war für mich schon immer unverständlich. Für das Gerichtsurteil aus Hamburg, bei dem sich die Richterin mit der Aussage „Nein heißt nein. Und Ja heißt nur dann ja, wenn es keinen Zweifel an der Zustimmung des anderen gibt“ sogar explizit auf die Gesetzreform 2016 bezog, fehlen mir jedoch schlicht die Worte. 

Doppelmoral oder Amoral?

Fünf „deutsche Staatsangehörige“ sowie ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane und ein Armenier, alle laut Richterin „lange genug in Deutschland sozialisiert“ bekommen Bewährung – nur ein einziger soll für lächerliche zwei Jahre und neun Monate in Haft. Weil sie in der Zwischenzeit eine „positive Entwicklung“ gemacht hätten. Dass „keiner der Angeklagten“ während des Prozesses auch nur „ein Wort des Bedauerns über die Lippen gebracht“ habe, spielt hingegen keine Rolle. 

Währenddessen wird am deutschen Michel, der einen bescheuerten Witz gemacht hat, ein Exempel statuiert. Diese Doppelmoral, einerseits völlig überempfindlich gegenüber „Sexismus“ zu sein und dabei leichtfertig Existenzen zu zerstören und anderseits Vergewaltiger laufen zu lassen, weil sie ja anders sozialisiert und kulturell geprägt seien, ist an Absurdität und Widerlichkeit kaum zu überbieten. Eins ist klar: Unsere Politik hat aus den Grauen der Kölner Silvesternacht nichts gelernt – ein Schlag ins Gesicht jedes einzelnen der inzwischen wohl tausenden Opfer.

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