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Ulrike B.

Daten von 3.638 Asylbewerbern weitergegeben – Ex-BAMF-Leiterin verliert Beamtenstatus und Pension

Eine frühere BAMF-Behördenleiterin verliert ihren Beamtenstatus und ihre Pension. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe des Geheimnisverrats – darunter die Weitergabe von Daten zu 3.638 Asylbewerbern an einen Anwalt.

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Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf): Eine frühere Behördenleiterin verliert nach einem Gerichtsurteil ihren Beamtenstatus und die Pension. (IMAGO/Joko)

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Die frühere Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle, Ulrike B., verliert ihren Beamtenstatus und damit auch ihre Pension. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden. Zuerst hatte der Spiegel über das Urteil berichtet. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.

Der Fall war 2018 als mutmaßlicher Asylskandal bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Damals stand der Verdacht im Raum, in Bremen seien in großem Stil Asylbescheide durchgewinkt worden, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen. Das Verfahren gegen Ulrike B. wurde 2021 gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt.

Erledigt war der Fall damit aber nicht. Denn disziplinarrechtlich ging das BAMF weiter gegen die frühere Behördenleiterin vor. Im Zentrum standen nicht mehr tausendfach fragwürdige Asylbescheide, sondern schwere Pflichtverstöße im Amt: Geheimnisverrat, der Umgang mit vertraulichen Daten und die Nähe zu einem Anwalt, mit dem Ulrike B. dienstlich zu tun hatte.

Nach dem Spiegel-Bericht wirft das BAMF ihr 41 Fälle vor. Es geht demnach um interne E-Mails, vertrauliche Unterlagen, einen internen Wissenstest über den Irak und eine Excel-Liste mit Daten von 3.638 Asylbewerbern. In einer Mail an den Anwalt schrieb Ulrike B., eine elektronische Aufbereitung würde „datentechnische Spuren hinterlassen“ und sei deshalb „besonders heikel“; ein Teil der Unterlagen sei eingestuft und dürfe ihm nicht zugänglich gemacht werden.

Dazu kamen Vorwürfe der Vorteilsannahme. In der Verhandlung ging es laut Spiegel unter anderem um eine Kaffeemaschine, ein gebrauchtes Tablet und Hotelübernachtungen, die der Anwalt organisiert und zunächst bezahlt haben soll. Ulrike B. verteidigte sich damit, die Gegenstände seien gebraucht oder defekt gewesen; die Hotelkosten habe sie bar erstattet.

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Das BAMF hatte bereits im August 2024 Disziplinarklage erhoben, um Ulrike B. aus dem Beamtenverhältnis entfernen zu lassen. Sie war schon zuvor vorläufig des Dienstes enthoben worden; zudem wurden ihre Bezüge gekürzt. Mit dem jetzigen Urteil verliert sie ihre beamtenrechtliche Versorgung. Stattdessen wird sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was deutlich geringere Ansprüche bedeutet.

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16 Kommentare

  • Die Dame hat in großem Stil Asylbescheide beim BAMF durchgewinkt. Jetzt wird in großem Stil eingebürgert. Und zum Schluss werden im großem Stil die Steuern erhöht und es soll länger gearbeitet werden.

  • Immer noch günstiger als Maskenatteste ausgestellt zu haben.

  • Verliert ihren Beamtenstatus und damit auch ihre Pension.
    Da wären noch einige Kandidaten für die selbe Maßnahme !

  • Das Verfahren gegen Ulrike B. wurde 2021 gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt…
    Alles gut, gehen Sie weiter, es gibt nichts zu ändern…
    Sind von München schon die Urteile bekannt?

  • Die wird rehabilitiert und befördert; meine Meinung.

  • Finde ich sehr gut wenn einem die Wahrheit und auch Dinge sagt die dem Volk bewusst vorenthalten werden sollen. Diese Frau hat einen Orden mehr als verdient!

  • „Daten von 3.638 Asylbewerbern“

    Hat diese Daten der Anwalt bekommen und wenn ja, wo ist dieser Anwalt angestellt?

  • Nach unbestätigten Aussagen soll es 20:15 eine Sondersendung in der ARD geben um über diese Machenschaften aufzuklären.

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert??
    Wetten, die Beiträge fließen nur auf dem Papier vom Staat zur Deutschen Rentenversicherung?!
    Rentenrechtliche Zeiten werden der Ulrike B. angerechnet, zahlen darf es wieder der Beitragszahler.

    • Natürlich wird das Geld von Bremen an die GKV überwiesen! Der Steuerzahler macht damit einen guten Schnitt!

  • „Asylbewerber“ ist nur eine verharmlosende Umschreibung für „Schwerkriminelle Gewaltverbrecher“. Man sollte hier Klartext schreiben.

  • Und was ist mit den Asylbewerbern? Die verlieren doch hoffentlich auch alle auf diesem Weg erworbene Rechte. Und der bestechende Anwalt? Verliert der wenigstens seine Aprobation?

  • …und hat unser Anna-Lenchen nicht das gleiche verbrochen?
    Da passiert nix…

  • Normal sollten bei Veröffentlichung interner Daten einer staatlichen Behörde, die kriminelle oder unrechtmäße Vorgänge offenlegen keine Bestrafung mehr stattfinden können.
    Dieses „Regime“ hat sich aber die Gesetze schon so gestaltet, dass sogar das Verschleudern von Steuergeld an Landfremde, Asylbetrug und Behördenversagen nicht einmal bestraft werden kann.

  • Die hätte besser dieses ganze Asylantenpack der sofortigen Remigration übergeben.

  • „Stattdessen wird sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was deutlich geringere Ansprüche bedeutet“. Willkommen im Klub der Abfallwühler, Facharzttermine bei etwas Glück kurz vor dem Tod, steigenden Sozialversicherungen, schlechterer Versorgung etc.. Bleibt zu hoffen, dass der Schritt tasächlich erfolgt, Knast wäre zudem angesagt, denn der Schaden für die Steuerzahler ist ordentlich und Missbrauch des Amtes kein Kavaliersdelikt.

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