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Lüge vor Untersuchungsausschuss

CumEx-Affäre: De Masi stellt Strafanzeige gegen Olaf Scholz

Der ehemalige Linken-Abgeordneter Fabio de Masi hat gegen Olaf Scholz Strafanzeige wegen Falschaussage vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss in Bezug auf den Cum Ex Skandal gestellt. Gleichzeitig fordert der Kanzler allen Ernstes Aufklärung von Hubert Aiwanger.

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Der 2021 aus dem Bundestag ausgeschiedene Ex-Linke Fabio de Masi hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Scholz gestellt. 2017 hatte Olaf Scholz, damals Bürgermeister der Hansestadt Hamburg, auf die Rückforderung millionenschwerer Steuererstattungen, die die Hamburger Warburg-Bank zu Unrecht erhalten hatte, verzichtet.

Vor einem Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft bezüglich der CumEx-Affäre, beteuerte Scholz zuerst, sich nicht an Treffen mit den Gesellschaftern der Warburg Bank, Christian Olearius und Max Warburg, in den Jahren 2016 und 2017 zu erinnern. „Seine Erinnerungslücken bezogen sich laut dem Wortlaut der Aussagen von Scholz nicht nur auf den Ablauf der Treffen, sondern auf die Tatsache, dass die Treffen selbst stattgefunden haben.“, schreibt De Masi in seiner Anzeige.

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Im Februar 2020 ließ Scholz dann doch ein Treffen im Jahre 2017 über seinen Sprecher Steffen Hebestreit öffentlich unter Berufung auf seinen Dienstkalender bestätigen. Diese Angaben wiederholte Olaf Scholz auch vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss. Wie der stern nun aber vor einigen Tagen berichtete, fehlten offenbar die Kalendereinträge zu den Treffen, auf die Scholz sich beruft. „Das irritiert mich“, schrieb Büroleiterin Jeanette Schwamberger den Angaben zufolge im April 2021 an den Scholz-Vertrauten und heutigen Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt, sowie an den heutigen Regierungssprecher Steffen Hebestreit. „Ich habe noch nie einen Termin mit Olearius von November 2017 im Kalender gesehen. Auch nicht einen Termin im Oktober 2017. Das ist alles merkwürdig, aber wir sind alle Kalender durch.“

„Die Bestätigung des Treffens kann daher nur auf Grundlage einer Erinnerung durch Olaf Scholz erfolgt sein“, schlussfolgert De Masi.

De Masi will Transparenz in den Fall bringen

Mit dem aktuellen Kenntnisstand bleibt also nur die logische Schlussfolgerung, dass Scholz vor dem Untersuchungsausschuss gelogen haben muss. De Masi schreibt: „Eindeutig belegt ist, dass das Treffen zwischen den Herren Scholz, Olearius und Warburg am 10. November 2017 nicht auf Grundlage eines Kalendereintrages bestätigt wurde. Somit kann es denk- und sachlogisch nur auf Grundlage einer
aktiven Erinnerung bestätigt worden sein. Andere hypothetische Optionen wie die Bestätigung aufgrund anderweitiger Aufzeichnungen, die Herr Scholz verheimlicht hätte, hat Herr Scholz bislang nicht angeführt. In einem solchen, eher abwegigen Fall wäre die Öffentlichkeit zwar hinsichtlich des Kalendereintrages belogen worden, was nichts strafbar ist, aber eine Lüge vor dem Untersuchungsausschuss wäre zumindest nicht nachweisbar. Der Kanzler wäre hierzu von der Staatsanwaltschaft jedoch zunächst zu befragen, da er bisher eine solche anderweitige Aufzeichnung nicht behauptet oder vorgelegt hat.“

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Weiter heißt es: „Ich bitte Sie daher, die Hamburger Staatsanwaltschaft anzuweisen, den Vorwurf der
uneidlichen Falschaussage von Herrn Scholz erneut zu prüfen.“

Strafanzeige wegen falscher Aussage vor Untersuchungsausschuss

Unter dem Punkt „Würdigung entlastender Thesen“ versucht De Masi nachzuvollziehen, wie es möglich wäre, dass Scholz in der Affäre nicht gelogen hat – und findet wenig. In der Anzeige steht:

„Dass Olaf Scholz einen Termin, über den ihm keine eigenen Aufzeichnungen (wie ein
Kalendereintrag) vorlagen, ohne aktive Erinnerung bestätigt hat, wäre zunächst vollkommen
widersinnig. Wieso sollte er dies tun? Wenn keine Erinnerung an einen solchen Termin und
keine Aufzeichnung existiert, hätte Herr Scholz den Termin dementieren müssen oder
ausführen, dass er aufgrund eines „black outs“ den Termin weder bestätigen noch
dementieren kann, jedoch den Tagebüchern von Herrn Olearius Glauben schenkt. Dies hat
er aber nicht getan.“

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Weiter schreibt er: „Es gäbe daher tatsächlich nur eine denkbare Hypothese wie sich das vor dem
Untersuchungsausschuss durch Herrn Scholz behauptete Nicht-Erinnern widerspruchsfrei
begründen lässt. In diesem Fall hätte Olaf Scholz nicht seiner Erinnerung, sondern anderen
Aufzeichnungen als einem Kalendereintrag eine Bestätigung des Treffens am 10. November
2017 im Hamburger Rathaus entnommen. Dies steht aber im Widerspruch zu den öffentlich
getätigten Äußerungen und es gibt keinen erkennbaren Grund weshalb Herr Scholz dann zur
Bestätigung des Termins nicht auf eine Nennung einer Quelle für den Termin
(Kalendereintrag) entweder gänzlich verzichtet hätte oder die hier hypothetisch
angenommene andere Quelle (Aufzeichnung) benannt hätte.“

Ein Kanzler der Intransparenz

Nun ist es also Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Olaf Scholz zu überprüfen. Denn Olaf Scholz hat sich in einem Labyrinth aus widersprüchlichen Aussagen und Intransparenz verfangen. Die CumEx-Affäre, die mit De Masis Anzeige in eine weitere Runde geht, erzählt die Geschichte eines Bundeskanzlers, der sein eigenes Handeln nicht transparent auf den Tisch legen möchte. Ein Kanzler, der sich selbst „Respektkanzler“ nennt.

Olaf Scholz fällt aus der Reihe – Transparenz und Aufklärung scheinen bei ihm nur Werte zu sein, die die anderen einhalten müssen. Es ist nämlich fast zynisch, dass es genau dieser Bundeskanzler Olaf Scholz ist, der in der Causa Aiwanger jetzt Aufklärung fordert: „Das muss aus Sicht des Bundeskanzlers auch alles umfassend und sofort aufgeklärt werden und müsste dann gegebenenfalls auch politische Konsequenzen haben.“, ließ er am Montag per Sprecher erklären.

Wie wäre es damit, bei sich selbst anzufangen?

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