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Potsdamer „Geheimtreffen“

Correctiv revidiert vor Gericht Kernvorwurf gegen Potsdam-Treffen

Obwohl Correctiv am Dienstag bereits acht eidesstattliche Versicherungen vorlegte, um die Richtigkeit der Recherche zu bestätigen, fügt der Correctiv-Anwalt Thorsten Feldmann hinzu, die Recherche habe nie von Plänen der generellen Ausweisung deutscher Staatsbürger berichtet.

Am Dienstag reagierten acht Correctiv-Journalisten mit eigenen eidesstattlichen Versicherungen auf die eine Woche zuvor veröffentlichten Erklärungen von sieben Teilnehmer des Potsdamer „Geheimtreffens“, das Correctiv meinte, mit der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ aufgedeckt zu haben. Neben den acht Versicherungen der Journalisten existiert zudem ein anwaltliches Schreiben, dass brisante Aussagen beinhaltet und die eigenen Erklärungen zunichtemacht.

Der Welt liegt das 47-seitige Dokument des Correctiv-Anwalts Thorsten Feldmann vor, in welchem dieser unter anderem die brisante Aussage trifft, in der Recherche sei nie die Rede davon gewesen, die Teilnehmer des Treffens hätten Pläne geschmiedet, „unmittelbar und sofort ‚deutsche Staatsbürger mit deutschem Pass auszuweisen“.

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Obwohl die Journalisten am Dienstag noch die Richtigkeit ihrer Darstellungen beteuert hatten – dabei aber nicht auf die doppelte Staatsbürgerschaft eingingen –, stellt der Anwalt damit klar, die vielfach zitierten Befürchtungen, Personen mit deutschem Pass könnten generell ausgebürgert werden, sind falsch. Warum hat man das nicht bereits zu Beginn des Skandals richtiggestellt?

Abschiebung deutscher Staatsbürger – Anwalt erklärt Kontext

Der Anwalt verrät jetzt: Weil die Teilnehmer des „Geheimtreffens“ von der juristisch gesehen schwierigen Umsetzung eines Remigrationsplans für deutsche Staatsbürger wussten, habe man eine Strategie entwickelt, „wie man Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft dazu bewegen kann, das Land freiwillig zu verlassen, und das Staatsangehörigkeitsrecht so zu reformieren, dass man Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegnimmt‘“, schreibt der Anwalt.

In der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ wird durchaus auf diese Möglichkeiten der doppelten Staatsbürgerschaft hingewiesen. An einer anderen Stelle ist der Recherche aber auch zu entnehmen, dass Menschen „aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.“ Correctiv hat also beide Aussagen beschrieben, allerdings getrennt voneinander.

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Dadurch entstand der Eindruck, Correctiv habe enthüllt, dass die Teilnehmer des Treffens potenziell alle Deutschen mit Migrationshintergrund abschieben wollten. Diese vermeintliche Enthüllung traf auf großes Entsetzen und wurde in den Medien vielfach zitiert. Correctiv hatte die zahlreichen Medienberichte über die eigene Recherche nicht richtiggestellt – obwohl der Anwalt des Medienhauses genau das jetzt revidiert.

Denn bereits kurz nach der Veröffentlichung der Recherche sprachen die Teilnehmer des Treffens offen über die dort besprochenen Remigrationspläne. Das schreibt auch Feldmann mit Verweis auf ein Video, das der rechte Aktivist Martin Sellner am 13. Januar veröffentlicht hatte und mit dem der Österreicher bestätigt habe, dass der Correctiv-Artikel in weiten Teilen Sellners Vortrag auf dem Treffen entspricht.

Wie Correctiv die Inhalte des Treffens sammelte, möchten die Journalisten nicht verraten und berufen sich in ihren acht eidesstattlichen Versicherungen wie auch im anwaltlichen Schreiben von Thorsten Feldmann auf den Quellenschutz.

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