Urteile weiter gültig
Corona-Verordnung war verfassungswidrig – trotzdem möchte Brandenburg Bußgelder nicht zurückzahlen
Obwohl ein Brandenburger Gericht die Einschränkung der Versammlungsfreiheit während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt hat, möchte die Landesregierung daraus entstandene Bußgelder nicht zurückzahlen. Die Urteile würden ihre Gültigkeit behalten.
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Brandenburgs Landesverfassungsgericht hat im vergangenen Juni geurteilt, dass die Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Rahmen der Corona-Verordnung von Mai 2020 verfassungswidrig war. Trotz der Verfassungswidrigkeit der Einschränkung der Versammlungsfreiheit kam es während der Corona-Krise zur Anwendung dieser Verordnung. Der Brandenburger BSW-Abgeordnete Sven Hornauf fragte deshalb die Landesregierung in zwei Kleinen Anfragen (hier und hier), wie diese mit der Verfassungswidrigkeit der Einschränkung der Versammlungsfreiheit umgeht.
Die Landesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass es für rechtskräftige Verurteilungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Versammlungsverbot „kein automatisches Vollstreckungsverbot“ gibt. Weiter heißt es von der Landesregierung: „Allein aus der Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Vorschrift folgt daher nicht die Durchbrechung der Rechtswirkungen der vorgenannten Urteile bzw. des rechtskräftigen Bußgeldbescheids.“ Die einzige Möglichkeit für Betroffene liegt „allein im Wege eines Wiederaufnahmeverfahrens nach den strafprozessualen Vorschriften“.
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Weiter erklärt die Landesregierung, die Verurteilungen werden nicht dadurch verfassungswidrig, „dass eine Rechtsnorm, aufgrund derer es zu einer Verurteilung kam, zu einem späteren Zeitpunkt für verfassungswidrig erklärt wurde. Maßgebend für eine Verurteilung ist immer der Zeitpunkt der rechtswidrigen Handlung. Entsprechendes gilt für bußgeldbewehrte Handlungen.“ Vor dem Hintergrund der langen Entscheidungsdauer, die das Landesverfassungsgericht gebraucht hat, um über die Verfassungswidrigkeit der Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zu urteilen, wirken bei Betroffenen diese Worte wie Hohn.
Wie viele Brandenburger wegen Verstößen gegen das Versammlungsverbot bestraft wurden, ist unklar. Von den insgesamt 18 Landkreisen und kreisfreien Städten konnten nur fünf sagen, wie viele Bußgeldverfahren es aufgrund von Verstößen gegen das Versammlungsverbot gab. Es kam in diesen fünf Kommunen insgesamt zu 47 Bußgeldverfahren. Alle davon sind abgeschlossen.
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Im Rahmen der Brandenburger Corona-Enquetekommission, die die damalige Situation aufarbeiten soll, wird auch über ein Amnestiegesetz gesprochen. Mit diesem Gesetz könnte es zu einer automatischen Rückzahlung der Bußgelder kommen, die aufgrund von Verstößen gegen sich im Nachgang als verfassungswidrig herausgestellte Verordnungen erhoben wurden. Wann es zu so einem Gesetz kommt, ist derweil noch unklar.
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„Eher geht der Hund an der Wurst vorbei, als der Sozialdemokrat am Geld anderer Leute“ (Konrad Adenauer)
Gerichtsurteil ignoriert?
Schlimmer als Burkina Faso!
Für diese Regierung gelten schon lange keine Gesetze mehr.
Sie gelten nur noch für das Volk um es auszubeuten und unser Land zu ruinen.
Da haben Sie recht. Seit Merkel über alle Gesetze und Regeln hinweg ging, hält sich nahezu keine Regierung mehr an irgendwelche Gesetze. Beginnend in Stadt, Land, Bund bis nach Brüssel.
Nun, das hat nicht Adenauer gesagt, sondern Strauß.
Spanien hat im Nachgang den zehnwöchigen Lockdown für verfassungswidrig erklärt.
Bußgelder mussten zurückgezahlt werden.
Gebietet auch der Anstand.
In Deutschland anscheinend nicht.
„kein automatisches Vollstreckungsverbot“,trotz Verfassungwidrigkeit?
Wird Zeit,sämtliche Steuerzahlungen einzustellen,trotz Gesetzmäßigkeit!
Kommt genau aufs Selbe raus.
In der Aufarbeitung der Corona-Pandemie hat der Bundesrechnungshof deutliche Worte an das Gesundheitsministerium gerichtet:
Kritik an einer „Überbeschaffung“ der Masken müsse ernst genommen werden.
Die Finanzprüfer warnen auch vor künftigen Krisen.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/rechnungshof-kritisiert-aufarbeitung-von-corona-maskenkaeufen,V5EWJEb
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), A. Gassen, fordert, neue Einnahmequellen für das Gesundheitssystem zu erschließen. „Was wird definitiv nicht brauchen, ist die alte Bürokratie zu Lasten der Praxen. Ich kann mir aber eine Art Praxisgebühr 2.0 vorstellen, bei der die Kassen das Geld bei den Patienten einziehen“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
„Zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal sind zumutbar, das ist der Preis eines Döners.“
Zugleich forderte der KBV-Chef, eine Steuer auf Zucker einzuführen und die auf Tabak und Alkohol zu erhöhen. „Es gibt Wege, Einnahmen gezielt zu erhöhen: Wir brauchen endlich eine Zuckersteuer wie in skandinavischen Ländern“, sagte er. „Zugleich sollte die Tabak- und Alkoholsteuer erhöht werden und die Einnahmen zweckgebunden in das Gesundheitswesen gehen, sie dürfen nicht wie bisher im Bundeshaushalt versickern.“
Zwei Euro Steuern mehr pro Zigaretten-Packung wären doch ein guter Anfang…
meint er.
Tja, warum auch nicht? Eine Atemsteuer haben wir doch schon … Zehn Euro Praxisgebühr ist also „zumutbar, das ist der Preis eines Döners“. Wieso kommt mir da spontan eine Kugel Eis in den Sinn …?
…..und ich fordere, vollkommen sinnlose teure Therapien zu unterlassen, die lediglich der Pharmaindustrie helfen und das Budget der Einzahler übermäßig strapaziert.
Desweiteren die Rückführung des rosa Elefanten….
Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Rauchen z.B. Lungenkrebs erzeugt. Sind alles sogenannte „kausale Vermutungen“.
Genauso sieht es bei Zucker aus,
Was man einmal in der Tasche hat, das gibt man eben ungern wieder her.
Die Partei,
Die Partei, die hat immer recht.
Und, Genossen, es bleibe dabei.
Denn wer kämpft
Für das Recht, der hat immer recht
Gegen Lüge und Ausbeuterei.
„… so aus Lenin’schem Geist wächst von Stalin geschweißt / die Partei, die Partei, die Partei!“
Isses schon wieder so weit?
Na, Dietmar Woidke, das Bußgeld wohl sofort auf den Kopf gehauen…
Typisch SPD, bekommen die Geld anderer in die Finger, wird es
verbraten. Tja, Leute die nie richtig selbst gearbeitet haben, eben Sozialist
Und über Die USA-als totalitär reden.
Genau mein Humor!
Und täglich tritt dieser Staat und dessen Vertreter nach und nach, obwohl das einheimische Volk schon am Boden liegt.
In einer wahren Volkherrschaft bestimmt das Volk was Recht und Unrecht ist und wer Amnestie bekommt.
Aber mit dem Parteienadel bestimmen weiterhin Parteizentralen und Landesfürsten, welche Melodie zu hören ist.
Die Parlamentarische Demokratie ist am Ende. Weg mit den Listen. Nur noch direkt gewählte Abgeordnete.
Niemand ab 18J. braucht und will einen Vormund aus den Parteizentralen.
Legislative kann und darf nur das Wahlvolk sein und nicht wenige hundert Parteisoldaten (direkte Demokratie).
Und ja die Zweitstimme muss weg, da sie undemokratisch und NICHT repräsentativ ist.
Alle Parteien zusammen haben nur ca. 2% der Bevölkerung (1.2M). FC Bayern hat mehr Mitglieder als SPD und der ADAC hat ca. 22.2M und repräsentiert damit 1/3 der Wählerschaft (60.5M).
Ergo wenn man „repräsentative Demokratie“ und parlamentarische Demokratie gem. Art20GG sein will dann doch bitte nicht durch winzige Randgruppen namens Parteien, die sich seit vielen Jahren oligarchisch (eigennützig) aufführen.
Manche fordern das der Parteienadel enden muss, wenn man eine freie Gesellschaft sein will (und nicht nur auf dem Papier).
und weil dem volk das so wichtig ist, finden schon lange ueberall riesige demonstrationen und veranstaltungen zur aufklaerung aller buerger ueber ihre rechte statt, oder?
„Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“ wurde 1978 von Hans Filbinger, dem damaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, in einem Interview mit dem Wochenmagazin „Der Spiegel“ geäußert.
Er formulierte diesen Satz, um sich gegen Vorwürfe zu verteidigen, er habe als Kriegsmarinerichter während der NS-Zeit an Todesurteilen mitgewirkt.
Nimm was du kriegen kannst und gibt nix wieder her. Alte Piratenweisheit
Da müssen wohl die verantwortlichen Parteien „unserer Demokratie“ nun vom Verfassungsschutz beobachtet werden…
Natürlich nicht! Weil man nicht kann (und selbstmurmelnd auch nicht will)! Die eingenommen Bußgelder sind bereits 10x verplant und ausgegeben! Woidke ist ein Soze! Seit wann können bzw. wollen Sozen haushalten? Denk an Thatcher: Das Problem der Sozen ist, daß ihnen ständig das Geld der anderen ausgeht (oder so ähnlich).
Wiederaufnahme beantragen. Heulen bringt nichts … Kostet im Zweifelsfall zusätzlich wieder Steuergelder für die Verfahren.
Und ich möchte nicht Geld an den Staat zahlen. Und nu?
Wenn Recht nur noch partiell gilt und jederzeit neu ausgehandelt werden muss… wenn keiner weis was Recht ist, dann ist Recht bekommen willkürlich… die Urteile waren nicht rechtskräftig, im Gegenteil, also muss der vorherige Stand wieder hergestellt werden… normalerweise besteht dann auch noch ein Anspruch gegen die welche das Recht gebeugt haben und hier sollte nicht die Staatskasse belastet werden, sondern ganz konkrete Personen, Politiker und Richter die dieses Unrecht zugelassen und durchgesetzt haben…
Alles andere ist unrecht.
Nun, was für seltsame Rechtsauffassungen doch mittlerweile in Umlauf sind: Aus der „Verfassungswidrigkeit“ einer „Vorschrift folgt … nicht die“ Rechtswidrigkeit von Urteilen oder Bußgeldbescheiden. – Spannend, spannend …
Im Studium habe ich jedenfalls noch den Rechtsgrundsatz gelernt: „cessante causa cessat effectus“ – fällt die Ursache weg, fällt auch die (Rechts-) Folge weg.
Aber wahrscheinlich sind sie in Brandenburg schon so klamm, daß sie im Falle der Rückerstattung der zu unrecht eingehobenen Strafen und Bußgelder den Weg zum Insolvenzgericht antreten müssten …
Wohl kaum jemand hatte von dem unangefochtenen „Sieger“ der vergangenen Landtags-„Wahlen“ etwas anderes erwartet, als begangenes und gerichtlich als solches festgestelltes Unrecht nicht zu kompensieren.
Wir sind halt kein Rechtsstaat sondern ein Linksstaat
Kein Vergeben, Kein Vergessen, das gilt in beide Richtungen. Nach einem Regierungswechsel wird auch hier aufgeräumt und das mit der gleichen Entschlossenheit.
Würde vorschlagen das Herr Spahn der mit seinen Masken Deals Millionengewinne erwirtschaftet hat jetzt die richtige Adresse wer um die unrechtmäßigen Bußgelder persönlich zurück zu zahlen.
Normal in einem Unrechtsstaat.
Für mich hört sich die Argumentation der Landesregierung an wie:“ Nänänäänä….ihr könnt uns gar nix….lange Nase Ätsch Bätsch“ Clownswelt 🤡🤡🤡
I have a dream…. – dass Solidarität, Demokratie und Menschenwürde stärker sind als Ausgrenzung – und dass Politik jenseits von Merz/SPD/Grüne/Linke und mit der AfD wieder Hoffnung für alle schafft.“
Nach der nächsten Wahl ist Segelohrbob Geschichte und der neue MP sieht das mit der Rückzahlung vielleicht anders…
ONS, One night stand Politik, vor der Wahl schleimen, danach nicht mehr kennen …
Nach der Rechtsauffassung waren alle möglichen Greuel des Dritten Reichs auch nicht zu entschädigen.
Die Politik tun alles, um den gesellschaftlichen Schaden den sie in Folge 2020 angestellt hat, weiter zu vergrößern.
Sie wollen den Notstand mit aller Kraft, um die Wahlen überall zu verhindern!
Also, unterdrückt bitte Eure Impulse! Auch heute im Erzgebirge!
Und wer die AfD von diesen Politikern ausdrücklich nicht will (oder ist es mal wieder das Gegenteil?), der sollte endlich Einsicht zeigen und nicht noch mehr eskalieren. Sowas könnte man schon länger als subtile Art der Brandstiftung verstehen!