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Gehorsamsverweigerung

Bundeswehrsoldat muss wegen Ablehnung der Covid-Impfung 4.000 Euro Strafe zahlen

Ein Soldat aus Hessen muss über 4.000 Euro Strafe zahlen, weil er sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollte. Er widerstrebte dem Befehl 2022, weil ihn die kurze Entwicklungsphase der Vakzine skeptisch machte. Die Staatsanwaltschaft forderte deswegen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

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Ein 2023 aus der Bundeswehr entlassener Soldat soll jetzt tausende Euro Strafe zahlen – weil er sich nicht impfen lassen wollte. Das entschied jetzt das Landgericht Schweinfurt und verurteilte den Mann zu 90 Tagessätze zu je 45 Euro, also einer Geldstrafe von 4.050 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, plädiert, berichtet die Bild.

Der Soldat aus Hessen, der seit 2016 bei der Bundeswehr arbeitet, sollte sich im März und Juli 2022 gegen Covid-19 immunisieren lassen. Der 27-jährige Mann weigerte sich jedoch, dem Befehl nachzukommen, weil der Entwicklungsprozess und Zulassungsverfahren in seinen Augen zu kurz gewesen seien, sagte er dem Gericht und zog so ein Disziplinarverfahren wegen Gehorsamsverweigerung auf sich.

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Außerdem zeigte er sich weiterhin skeptisch: Andere Impfstoffe würden jahrelange Entwicklungs- und Testphasen durchlaufen, „das war mir schon ein bisschen suspekt“, erklärte der Mann den Richtern. Laut Bild sagte ein ehemaliger Vorgesetzter des Bundeswehrsoldaten vor Gericht aus, dass es ein Basisimpfschema gebe, dem jeder Soldat nachkommen müsse. Weil Covid-19 aber eine neue Krankheit war, gab es „mehrere Soldaten, die es erst nicht machen wollten.“

Bereits im Juli 2023 musste sich der Soldat deswegen verantworten. Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach den 27-Jährigen zunächst frei, weil der Impfbefehl nach Überzeugung des Gerichts nicht verhältnismäßig war. Das Amtsgericht hatte zudem einen weiteren Soldaten im September 2023 freigesprochen. Auch hier ging die Staatsanwaltschaft in Berufung, ein Termin steht noch nicht fest.

Wenn keine besonderen gesundheitlichen Einschränkungen vorherrschen, müssen sich Mitglieder der Bundeswehr gegen zahlreiche Erreger immunisieren lassen. Seit November 2021 gilt auch die sogenannte Duldungspflicht für Covid-Impfstoffe. Soldaten müssen seit dem eine Grundimmunisierung gegen Covid-19 vorweisen. Es liegt in der systematischen Struktur des Militärs, dass eine solche Anforderung als Befehl ausgesprochen wird. Wer einen derartigen Befehl verweigert, muss mit einem Straf- und Disziplinarverfahren rechnen.

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