Rundfunkbeitrag
Bundesverwaltungsgericht lässt Klage gegen ÖRR wegen Auftragsverstoß zu
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags zugelassen. Der Fall könnte die Tür für eine Neubewertung öffnen, wie eng die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an die Programmvielfalt und -qualität geknüpft ist.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags mit dem Argument der Auftragsverfehlung der Öffentlich-Rechtlichen zugelassen. Damit hob es eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf, der eine Revision gegen ein eigenes Urteil nicht zugelassen hatte.
Denn im Juli 2023 entschied das Bayerische Verwaltungsgericht, dass der Rundfunkbeitrag „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ erhoben werde, unabhängig von der Zufriedenheit des Einzelnen mit der Programmgestaltung. Eine Bürgerin aus Rosenheim hatte gegen diese Praxis geklagt, da sie der Meinung war, dass ARD und ZDF ihren Auftrag, ein vielfältiges Programm zu bieten, strukturell verfehlen würden.
Der Kern der Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an die Qualität und Vielfalt der Programmgestaltung geknüpft sein sollte. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, das Revisionsverfahren könne die Gelegenheit bieten, zu klären, „ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung“ vorgegangen werden kann, wenn „der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten […] strukturell verfehlt“ werde, „so dass es an einem individuellen Vorteil fehle.“
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Rundfunkbetrag beschäftigt. Im April 2022 gab es eine erfolglose Klage des Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring und eines weiteren Klägers, vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die beidem forderten ihren Rundfunkbeitrag in Bar zu entrichten zu können. Doch laut dem Gericht dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten grundsätzlich verlangen, dass die Beiträge bargeldlos gezahlt werden. Das Gericht machte jedoch eine Ausnahme für diejenigen, die „nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto besitzen können“.
Höchste Zeit diese Propagandaschleuder endlich abzuschaffen. Wenn die ÖRR so gut sind, wie ihre Intendanten immer behaupten, sollen sie sich doch mal dem freien Markt stellen. Dagegen wehren sie sich aber mit Händen und Füssen, wohl aus gutem Grund.
Den ÖRR brauchen wir in der jetzigen Form auch nicht. Mich interessiert überhaupt nicht die politische Meinung der Moderatoren, Nachrichtensprecher und Journalisten zu den politischen Themen und deren politisch einseitig eingefärbte „Einordnung“. Ich möchte einfach nur trocken darüber informiert werden, ohne Wertungen und ohne irgendwelche manipulativen Framing-Handbücher, die es in einem freien Land gar nicht geben dürfte!
Unterhaltsame politische Talkshows zu aktuellen Themen mit einer ausgewogenen(!) Auswahl von Politikern wären schon in Ordnung – die Moderatoren sollten das aber auch nur lenkend moderieren und nicht ständig inhaltlich dazwischen quatschen, ihnen unliebsamen Gästen ständig ins Wort fallen und sich in die Sachargumentation einmischen oder irgendwelche unsinnigen Behauptungen aufstellen (wie z.B. eine Dunja Hayali es gerne tut). Das ist einfach nur unseriös.
Ich bin gespannt, wie das ausgeht.
…Man hat 2 gesunde Augen und einen Zeitungsschlitz in der Tür, also MUSS auch ein Zeitungsabo bezahlt werden, selbst wenn der Hausbewohner die Zeitung nicht lesen möchte, weil 80% Propaganda und 20% Tratsch drin steht .
So etwa läufts mit ÖRR und GEZ alias „Demokratieabgabe“…🤣
dass der Rundfunkbeitrag „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ erhoben werde, unabhängig von der Zufriedenheit des Einzelnen…
Klasse, ich biete ab sofort gebrauchtes Klopapier an und verlange dafür eine „WC-Zwangsgebühr“. Schließlich hat ja Jeder die Möglichkeit, gebrauchtes Klopapier zu verwenden …
So ungefähr ist auch die Rundfunk-Zwangserpressung ein zu stufen.
Vielen Dank an den Mitbürger, der sich traute zu klagen und das Prozessrisiko auf seine Schultern nahm. Danke!
Der ÖRR verstößt eklatant gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Warum sollte der Vertragspartner Zwangskonsument dies hinnehnen müssen? Es ist offensichtlich, dass das Staatsfernsehen eine Schlechtleistung erbringt, die man, wie be jedem Vertrag üblich, kündigen kann. Sollen die Grünen ihre Sender bezahlen, für die wird durch grüne Mitarbeiter und Journalisten der Propagandamüll schließlich gemacht. Im übrigen bin ich als Zwangsabgabenzahler nicht verpflichtet, den Programmdirektoren ihre anmaßend Versorgungen zu bezahlen. Was sich der ÖRR leistet ist schon frech. Sollen sie auf Pay TV umstellen.
Macht ein wenig Hoffnung. Aber jetzt klingeln erstmal bei den Anwälten die Kassen. Prost
Vielfältiges Programm???
Die NAZIs gibt es seit 1945 nicht mehr. Aber täglich dudeln uns da die GEZ Medien diesen alten Mist immer wieder vor. Über die tatsächlichen Schwierigkeiten und Verursacher in Deutschland, wird das Tuch der Korruption gedeckt!
Für mich ein abbruchreifes leistungsloses Etwas, das völlig entfernt werden muss!
Und bitte nicht auf den Beitragsblocker hereinfallen. Deren „anwaltliche Beratung“ sieht derzeit so aus, das man weit über 200 Seiten ausdrucken und 114 Euro an sein zuständiges Verwaltungsgericht zahlen muss, nur um gesagt zu bekommen der Beitrag wäre rechtens.
Der Beitragsblocker spekuliert einfach darauf, wenn genug Wahnsinnige diese Kosten und Prozedur durchziehen, wird irgendwann einmal irgendein Verwaltungsgericht das Verfassungsgericht anrufen.
Spart euch den Scheiß, bislang hilft nur wirklich Sand in’s Getriebe zu streuen, eine juristisch feste „Befreiung“ gibt’s derzeit keine.
Endlich – und hoffentlich der Anfang vom Ende des ÖRR: Dann können diese fehlgeleiteten Nazijäger, Hetzer, Spalter, Märchen- und Geschichtenerfinder beim Habeck und bei der Faeser anfangen, die werden dort dringend gebraucht.
Als juristischer Laie wundere ich mich darüber, dass die Tatsache, dass in Dutzenden dokumentierten Fällen vom ÖRR suggeriert wurde, die jeweiligen Interviewpartner wären zufällig ausgewählte Passanten, obwohl diese in Wahrheit handverlesene linke Politiker oder ÖRR-Mitarbeiter waren, bisher ohne Konsequenzen blieb.
Es sollte erst einmal der Unterschied zwischen Rundfunkprogramm und Propaganda geklärt werden.
Wer tendenziöse Hofberichterstattung sehen möchte, soll das meinetwegen weiterhin tun können, z. B. als Monats-Abo, wie verschiedene Streamingdienste das machen. Das halte ich für eine zeitgemäße Lösung. Dann wäre ganz schnell Schluss mit Stuss und der in diesen Zirkeln vorherrschenden Selbstbedienungsmentalität. So, wie es derzeit ist, geht es jedenfalls gar nicht! Mal abgesehen davon, dass der „Rundfunkvertrag“ aus einer Zeit stammt, als an Internet und der Möglichkeit der Eigenrecherche noch lange keiner gedacht hat. Also endlich WEG damit!
Eigentlich wäre der Wettbewerbskommissar zuständig. Immerhin handelt es sich bei der Zusicherung einer Notwendigkeit und gesicherten Existenz des ÖRR um ein Monopol, dessen Bedingungen klipp und klar definiert Grenzen aufzeigt. Inhaltlich gehört dazu lediglich ein „Grundversorgungsauftrag“ zu dessen staatsfernen Erfüllung allen Haushalten eine „private“ Zwangsabgabe abgenötigt wird.
„Dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag entsprechend müssten die Programme der Anstalten den Zuschauern und Zuhörern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Dabei seien auch bestimmte journalistische und ethische Prinzipien einzuhalten“ (Zit. Wikipedia).
Das dies schon langjährig, insbesondere im Hinblick auf die „Staatsferne“ nicht zutrifft, kann wohl kaum bestritten werden.
Mithin entfällt die konstruierte Rechtfertigung eines ÖRR nach bundesdeutschem Muster.
ich hoffe, die Mitbürgerin hat Erfolg und genug Kohle, um den Prozess durchzustehen. Erinnern wir uns was der Zweck des 3. Programms einmal war. Über diese Kanäle sollte sich der Bürger weiterbilden können. Nur davon sehe ich nichts mehr.
Nun, zunächst zur „Zahlungsproblematik“:
Wenn es hinsichtlich der Zwangsgebühren Ausnahmen von deren unbarer Einhebung gibt, wäre – zumindest in einem funktionalen Rechtsstaat – das Prinzip der Ausnahme gerichtlich gesichert, wobei dieses dann nicht nur auf die beschränkt sein kann, die den Beitrag nur in Bar leisten können. Bei weniger dysfunktionaler Rechtsprechung würde dies wohl weiter ausgelotet werden.
Das eigentliche Problem besteht nun nicht darin, daß wir Beitrag für ein politsch einseitiges Programm zahlen sollen.
Das Problem ist das fundamentale Mißverständnis von Demokratie. Demokratie ist eine Möglichkeit (unter anderen oder vielen), um eine Regierung und das Handeln einer Exsekutive zu legitimieren; es folgt dem Rechtsgrundsatz „quod omnes tangit, ab omnibus approbari debet.
Aber Demokratie ist kein „Lifestyleprodukt“, das auf alle Lebensbereiche anwendbar wäre.
„Demokratie“ heißt nur: Von unten nach oben wird gewählt; von oben nach unten wird bestimmt.
Der Druck der Strasse ist offensichtlich groß genug. Da werde ich gleich mal Popcorn und Bier für die anstehende Rechtsprechungssimulation bereit stellen und zugleich einen Blick in die Glaskugel wagen: Ein seichtes und folgenloses „Böse Kartoffel“ an die Öffentlich-Rechtlichen und -natürlich- der weitere fortwährende Zahlungszwang für die Zwangsgebührenzahler. Wer hofft, daß etwas anderes bei dem Verfahren herauskommt, ist ein Träumer.
Ich lach mich schepp.
Was soll denn da schon rauskommen?
Leute, denkt nach!!!
Wenn das Bundesverwaltungsgericht die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verneinen sollte währe die linkoide Freak Show endlich Geschichte. Lustig wird es auf jeden Fall. Entweder erkennt das Gericht auf Auftragsverfehlung oder es gibt sich selber der Lächerlichkeit preis.
Ich drücke fest die Daumen, der ÖRR hat natürlich mit unseren Steuergeldern einen ganzen Trupp von Rechtsanwälten zu bezahlen aber, dass es überhaupt so weit kommt…. Und die tun nichts nicht Hauch etwas zu ändern, noch nicht einmal als die eigenen Mitarbeiter einen brandneuen geschrieben haben. Das lässt tief blicken.
GEZ Abschaffen, das sind Narzissten und ändern nichts freiwillig.
tja, so sieht die Simulation eines Rechtsstaates aus.
Und dann gibts noch Leute die darin Ihre Hoffnung setzen. ts ts ts.
Weckt mich wenn Uschi und Olaf sich eine Zelle teilen und Angela einmal die Woche Bücher aus der Gefangenenbibliothek ausfährt.
Ich erlaube mir an dieser Stelle einen Artikel aus einer anderen Zeitung zu empfehlen.
Es handelt sich um einen Artikel aus der Open-Source-Reihe der Berliner Zeitung, der versucht, bestimmte Zusammenhänge über die Auswahl der Intendanten darzustellen.
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/kluengel-oeffentlich-rechtliche-ex-steinmeier-sprecherin-engelke-wird-ard-fuehrungsfigur-li.2219712?utm_source=sharing&utm_medium=mobile&utm_campaign=article_default
„ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ erhoben werde, unabhängig von der Zufriedenheit des Einzelnen“ Demnächst erzählen mir die Discounter nur weil ich bei ihnen die Möglichkeit hätte zu kaufen, auch wenn ich es nicht tue, und egal ob mich das Angebot zufrieden stellt, muß ich zahlen
Wird nix passieren, wird nur noch mal vom höchsten Gericht bestätigt und der Käse ist gegessen!
So wie ich unsere links-grüne Klapsmühle kenne, die früher einmal Deutschland hieß, wird sich da nicht viel bewegen. Die Parteibuchrichter werden schon für ein ungeschmälertes Weiter-so votieren. Alles andere wäre eine Riesenüberraschung. Die Zwangsgebühren werden bleiben, komme was wolle. Der Bürger ist in diesem Land eine rechtlose Melkkuh für Ideologen, Pseudo-Journalisten, Parteibuchritter und jeden dahergelaufenen Wichtigtuer, der das hohe Lied der links-grünen Idiotenideologie singt.
Mich wundert, dass neben „Qualität und Vielfalt der Programmgestaltung“ nicht auch die strikte Einhaltung des Programmauftrages, der sich aus den Rundfunkverträgen ergibt, als Kriterium herangezogen wird. Denn dann hätte der ÖRR beim Verfahren keine Chance zu gewinnen.
Jeder Deutsche sollte dem ÖRR eine Rechnung über Monatlich 20 Euro stellen.
Die Zahlung ist dann verpflichtend für ARD und ZDF und gilt „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit“ dass der ÖRR mal Leistungen der Person beziehen könnte.
ÖRR war früher mal richtig gut. In Berlin haben wir gesehen, welch Selbstbedienungsladen daraus geworden ist. Ich persönlich möchte nicht mehr für etwas zahlen, dass ich nicht bestellt habe. Ja, es gibt auch gute Formate. Es ist aber immer noch der teuerste Rundfunk Europas. Es geht auch fünf Nummern kleiner. Auch die Pensionen und Gehälter dürfen auf ein normales Maß runter gekocht werden. Das Geld, was die Bürger dadurch sparen, können sie in ihre Altersvorsorge stecken. Ich wähle keine Partei mehr, die den Ö-Rundfunk nicht massiv verkleinern will. Über die Arroganz der GEZ ärgere ich mich seit 2013; – Haushaltsabgabe. Total bekloppte Idee war das. Damit ging der ganze Ärger nämlich erst richtig los. Die Bürger habe sich damals, berechtigterweise, ordentlich verarscht gefühlt. Deshalb schwören heute noch viele Rache und wollen den Rundfunk nur noch verkleinert sehen. Ich auch, weg mit diesem Monstrum an Aufwand.
Die Vielzahl von rund 80 öffentlich-rechtlichen Sendern erscheint angesichts der Erfüllung des Informationsauftrags gemäß Grundgesetz als übertrieben. Eine schlankere Struktur könnte Effizienz steigern und die finanzielle Belastung der Bürger reduzieren, ohne den Informationsauftrag zu gefährden.