Rundfunkbeitrag
Bundesverwaltungsgericht lässt Klage gegen ÖRR wegen Auftragsverstoß zu
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags zugelassen. Der Fall könnte die Tür für eine Neubewertung öffnen, wie eng die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an die Programmvielfalt und -qualität geknüpft ist.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags mit dem Argument der Auftragsverfehlung der Öffentlich-Rechtlichen zugelassen. Damit hob es eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf, der eine Revision gegen ein eigenes Urteil nicht zugelassen hatte.
Denn im Juli 2023 entschied das Bayerische Verwaltungsgericht, dass der Rundfunkbeitrag „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ erhoben werde, unabhängig von der Zufriedenheit des Einzelnen mit der Programmgestaltung. Eine Bürgerin aus Rosenheim hatte gegen diese Praxis geklagt, da sie der Meinung war, dass ARD und ZDF ihren Auftrag, ein vielfältiges Programm zu bieten, strukturell verfehlen würden.
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Der Kern der Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an die Qualität und Vielfalt der Programmgestaltung geknüpft sein sollte. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, das Revisionsverfahren könne die Gelegenheit bieten, zu klären, „ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung“ vorgegangen werden kann, wenn „der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten […] strukturell verfehlt“ werde, „so dass es an einem individuellen Vorteil fehle.“
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Rundfunkbetrag beschäftigt. Im April 2022 gab es eine erfolglose Klage des Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring und eines weiteren Klägers, vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die beidem forderten ihren Rundfunkbeitrag in Bar zu entrichten zu können. Doch laut dem Gericht dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten grundsätzlich verlangen, dass die Beiträge bargeldlos gezahlt werden. Das Gericht machte jedoch eine Ausnahme für diejenigen, die „nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto besitzen können“.
Höchste Zeit diese Propagandaschleuder endlich abzuschaffen. Wenn die ÖRR so gut sind, wie ihre Intendanten immer behaupten, sollen sie sich doch mal dem freien Markt stellen. Dagegen wehren sie sich aber mit Händen und Füssen, wohl aus gutem Grund.
Den ÖRR brauchen wir in der jetzigen Form auch nicht. Mich interessiert überhaupt nicht die politische Meinung der Moderatoren, Nachrichtensprecher und Journalisten zu den politischen Themen und deren politisch einseitig eingefärbte „Einordnung“. Ich möchte einfach nur trocken darüber informiert werden, ohne Wertungen und ohne irgendwelche manipulativen Framing-Handbücher, die es in einem freien Land gar nicht geben dürfte!
Unterhaltsame politische Talkshows zu aktuellen Themen mit einer ausgewogenen(!) Auswahl von Politikern wären schon in Ordnung – die Moderatoren sollten das aber auch nur lenkend moderieren und nicht ständig inhaltlich dazwischen quatschen, ihnen unliebsamen Gästen ständig ins Wort fallen und sich in die Sachargumentation einmischen oder irgendwelche unsinnigen Behauptungen aufstellen (wie z.B. eine Dunja Hayali es gerne tut). Das ist einfach nur unseriös.
Ich bin gespannt, wie das ausgeht.
…Man hat 2 gesunde Augen und einen Zeitungsschlitz in der Tür, also MUSS auch ein Zeitungsabo bezahlt werden, selbst wenn der Hausbewohner die Zeitung nicht lesen möchte, weil 80% Propaganda und 20% Tratsch drin steht .
So etwa läufts mit ÖRR und GEZ alias „Demokratieabgabe“…🤣
dass der Rundfunkbeitrag „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ erhoben werde, unabhängig von der Zufriedenheit des Einzelnen…
Klasse, ich biete ab sofort gebrauchtes Klopapier an und verlange dafür eine „WC-Zwangsgebühr“. Schließlich hat ja Jeder die Möglichkeit, gebrauchtes Klopapier zu verwenden …
So ungefähr ist auch die Rundfunk-Zwangserpressung ein zu stufen.
Vielen Dank an den Mitbürger, der sich traute zu klagen und das Prozessrisiko auf seine Schultern nahm. Danke!
Der ÖRR verstößt eklatant gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Warum sollte der Vertragspartner Zwangskonsument dies hinnehnen müssen? Es ist offensichtlich, dass das Staatsfernsehen eine Schlechtleistung erbringt, die man, wie be jedem Vertrag üblich, kündigen kann. Sollen die Grünen ihre Sender bezahlen, für die wird durch grüne Mitarbeiter und Journalisten der Propagandamüll schließlich gemacht. Im übrigen bin ich als Zwangsabgabenzahler nicht verpflichtet, den Programmdirektoren ihre anmaßend Versorgungen zu bezahlen. Was sich der ÖRR leistet ist schon frech. Sollen sie auf Pay TV umstellen.
Macht ein wenig Hoffnung. Aber jetzt klingeln erstmal bei den Anwälten die Kassen. Prost