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Verfassungsbeschwerde

Bundesverfassungsgericht erklärt Staatstrojaner in Teilen für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Staatstrojanern in Teilen für verfassungswidrig erklärt. So sei die Praxis nur bei schweren Straftaten zu rechtfertigen.

Von

Das Karlsruher Gericht hat Staatstrojaner in Teilen für verfassungswidrig erklärt

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von Staatstrojanern zwar in großen Teilen abgewiesen, aber Einschränkungen für die Praxis festgelegt. So verkündete das Gericht am Donnerstag, dass der Einsatz solcher Mittel bei einfacher Kriminalität nicht zulässig sei. Bei möglichen schweren Straftaten, wie es bereits jetzt der Fall ist, sind Staatstrojaner jedoch zulässig. Die Entscheidung wurde bereits am 24. Juni gefällt, aber erst jetzt verkündet.

Die Grenze für eine staatliche Überwachung wird dabei bei drei Jahren Freiheitsstrafe als Höchststrafe für die infrage stehende Straftat festgelegt. Bei einer geringeren Höchststrafe ist eine Überwachung nicht zulässig. Auch zusätzliche Merkmale, etwa Terrorismus, seien in dem Fall keine Rechtfertigung für den Einsatz von Staatstrojanern.

Ansonsten würden die Beschwerdeführer aber „die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung überwiegend nicht hinreichend substantiiert“ darlegen, hieß es weiter. Zuvor hatte der Verein „Digitalcourage“ Beschwerde gegen die Praxis in Karlsruhe eingelegt. Man befürchtete, dass auch Unbeteiligte Opfer der staatlichen Überwachung werden könnten – etwa durch Kontakt zu Verdächtigen.

2017 wurde die Praxis in die Strafprozessordnung aufgenommen – Computer und Handys können demnach bereits beim Verdacht auf schwere Straftaten von Behörden über Staatstrojaner überwacht werden.

Konkret geht es zum einen um die bereits erwähnte Regelung der Strafprozessordnung, zum anderen um das Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen, wo der Einsatz von Staatstrojanern bei Straftaten mit einer Höchststrafe von mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe ermöglicht wird. Aufgrund der laxen Regelung beanstandete Karlsruhe die Handhabe aus Düsseldorf nicht.

bc

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46 Kommentare

  • Nur bei schweren Straftaten, wie Hate Speech, Desinformation, Delegimitierung und Regierungskritik. 😉

    • Wenn man dann noch das „Ausspähen von Daten“(§202a StGB) dazu nehmen würde, entspräche das ganz meinem Humor 😀

  • Ständige Aushöhlung der Grundrechte. War früher so ein Eingriff nur bei schwersten Straftaten möglich, sind wir jetzt schon bei nur noch drei Jahren Haft angekommen. Und das wird in den nächsten Jahren bestimmt noch weiter geschliffen.

    • Bitte bedenken dass es mittlerweile für Totschlag 6 Jahre Freiheitsentzug gibt … nicht in allen Fällen, aber oft genug.

      • Aber nicht für Neubürger…sollte erwähnt werden!

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      • Straftatbestand “ Totschlag“ würde es bei mir nicht geben: Mord, fahrlässige Tötung, Notwehr, Unfall

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    • der nächste Schritt ist dann wenn ein Bürger die AFD wählt. Man muss nur das Gesetz ändern, z. B. Haftstrafe von 3 Jahren ausgesprochen, bei 2 mal wählen 5 Jahre

      • braucht man noch staatstrojaner?
        im oktober kommt schon die EU-chatkontrolle.
        die totale ueberwachung jedweder kommunikation, noch bevor sie abgesendet wird.

        fuer alle blauaeugig-gutglaeubigen kommentarschreiber, die mir neulich nicht abnehmen wollten, dass meloni und orban nicht zu den *guten* gehoeren, gibt es im folgenden artikel eine karte von patrick breyer mit den aktuellen befuerwortern und gegnern.
        man sieht, ungarn und italien ganz vorne mit dabei.

        https://uncutnews.ch/privatsphaere-in-gefahr-eu-will-jede-nachricht-vor-dem-absenden-scannen/

        0
  • Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Staattrojaner schon für verfassungswidrig erklärt, muss der sowas von illegal sein…

    • Das hat nur Angst dass damit die Asylmaschine zerlegt wird… oder die Antifa-Propaganda auffliegt… oder NGO-Mitglieder schon vor den Taten gestoppt werden.

      Ich bin aber auch gegen den Staatstrojaner.. das ist als würden die heimlich in die Wohnung einbrechen und Wanzen/Kameras streuen. Bei dieser gerichtlich unterstützten Willkür (Polizei sucht sich offenbar auch die Richter frei aus) – nixe guta!

  • Nebenbei
    Das bayerische Landeskriminalamt hat drei Personen festgenommen, die zur Gruppe mutmaßlicher „Reichsbürger“ um Heinrich XIII. Prinz Reuß gehören sollen.
    Einer von ihnen stammt aus Bayern, aus dem oberfränkischen Landkreis Forchheim, die beiden weiteren Männer stammen aus Chemnitz sowie dem Erzgebirge.
    https://www.br.de/nachrichten/bayern/drei-weitere-festnahmen-in-reichsbuergernetzwerk-um-prinz-reuss,UtAYQdI
    Seit einem Jahr wird vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gegen die Gruppe Reuß verhandelt. Die neun Angeklagten sollen einen gewaltsamen Umsturz geplant haben.
    Belege dafür lieferte der Prozess bislang wenige.
    https://www.hessenschau.de/panorama/reichsbuerger-prozess-in-frankfurt-in-trippelschritten-zur-aufklaerung-v1,reichsbuerger-prozess-122.html

  • Alpengipfel waren vor 6000 Jahren bis hoch hinauf eisfrei
    2020_12_17
    https://www.swissinfo.ch/ger/alpengipfel-waren-vor-6000-jahren-bis-hoch-hinauf-eisfrei/46231498
    New glacier evidence for ice-free summits during the life of the Tyrolean Iceman
    2020_12_17
    https://doi.org/10.1038/s41598-020-77518-9

    Great Barrier Reef heute so warm wie 1700
    2024_08_07
    https://doi.org/10.1038/s41586-024-07672-x

    Gletscherschmelze legt Römerzeit-Siedlungen und Weltkriegsbomber frei
    2024_09_10
    https://www.derstandard.de/story/3000000235733/gletscherschmelze-legt-roemerzeit-siedlungen-und-weltkriegsbomber-frei

    Alpen bereits vor 6.000 Jahren eisfrei
    2020_12_20
    https://www.epochtimes.de/panorama/natur/alpen-bereits-vr-6-000-jahren-eisfrei-a3406529.html

    Eisfreie Alpen zu Ötzis Zeit_ Ein Realitätscheck
    2024_09_26
    https://tkp.at/2024/09/26/eisfreie-alpen-zu-oetzis-zeit-ein-realitaetscheck/

  • Wussten Sie schon?

    Die Verfassungsbeschwerde gegen die Strafprozessordnung hatte der Verein Digitalcourage eingebracht, unterstützt von Journalisten, Rechtsanwältinnen und Künstlern. Die Klage richtete sich gegen die Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie Onlinedurchsuchungen durch sogenannte Staatstrojaner.

    Info:
    Bielefelder Bündnis gegen Rechts
    Gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit – Digitalcourage ist im Bielefelder Bündnis gegen Rechts.

  • Jetzt ist nur noch die Frage, ob Regierungskritik zu den besonders schweren Straftaten gehört…

  • Hypothetisch gedacht, wie würde so eine Entscheidung beim Duo Brosius-Gersdorf / Kaufhold aussehen ?

    • Als Brosius-Gersdorf würde ich erstmal Plagiatsjäger-Software verbieten.

  • Ich bin da ehrlich gesagt hin und her gerissen.
    Natürlich besteht immer die Gefahr, dass solche Instrumente Missbrauch werden. Man muss nur hier bei Apollo News in die Nachbarartikel schauen, was alles passieren kann, wenn man dich auf der Liste hat.
    Aber auch die wirklichen Kriminellen rüsten auf und schrecken vor nichts zurück. Gerade eben auf YouTube bin ich über einen Beitrag für „Trickbetrüger Clans“ gestolpert. Die agieren Europa und Weltweit wirklich skrupellos über Ländergrenzen hinweg und zocken hunderttausende von Euro im Monat ab.
    Ohne solche technische Mittel zur Überwachung ist denen wahrscheinlich nur schwer beizukommen.

  • Eh ja …
    Ein Staatstrojaner ist Malware wie jede andere auch. Landet also in den Datenbanken der AV Softwareanbietern, wenn sie in „freier Wildbahn“ angetroffen wird. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass man diese teure Eigenentwicklung nicht breit streuen will.

    Im wesentlichem hat das BVG da also nichts wirklich verboten, sondern lediglich auf den Anwendungsfall eingeschränkt, für den man den Staatstrojaner haben wollte.

  • Es ist schon erstaunlich, wie viele verfassungswidrige Sachen die deutsche Regierung nach unter, hier also Polizei, durchreichen. Wo ist eigentlich der VS?

    • Hat genug mit der AFD zu tun!

  • Wahrscheinlich wird dann bald alles zur schweren Straftat erklärt…

    • … ausgenommen religiös motivierte Angriffe auf Juden und Christen und Straftaten aus größeren Familien heraus …

    • Weiß nicht, bei mir klingt das (noch) sehr nach heißer Luft. Maschinelles Lernen dürfte bei Social Media-Analysen sowieso schon länger im Gebrauch sein, deshalb weiß ich nicht, welche neuen Erkenntnisse da entstehen sollen (wenn sie nicht sowieso schon vorgegeben sind). Vielleicht geht es da auch primär um das Abgreifen von Staatsknete.

      • Naives Klausii? Gehen sie weiter, hier gibts nichts zu sehen.

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      • @“33 ist heute“: wo bin ich naiv? Klären Sie mich doch mal auf! Vielleicht lesen Sie auch nochmal genau, was ich geschrieben habe. KI als solche ist durchaus problematisch. Aber die ganzen Meldestellen, insbesonders die Geheimdienste grasen doch schon lange alles ab, rauf und runter. Darum werden ja auch Äußerungen zur Anzeige gebracht, die gerade mal eine Handvoll echter Nutzer überhaupt zu Gesicht bekommen haben.

        2
  • NRW
    Schmierereien auf Wahlplakaten und ihre Zerstörung hat auch die AfD zu beklagen – und zwar offenbar in besonderem Ausmaß.
    An einigen Stellen in der Stadt fällt auf, dass die Aushänge straßenweise heruntergerissen und zerschnitten wurden. Der OB-Kandidat der Partei Claus Henning Gahr sagt, dass bereits die Hälfte aller platzierten Plakate zerstört oder beschmiert worden sei. Insgesamt habe man 500 aufgehängt.
    https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/kommunalwahl/kommunalwahl-duesseldorf-haelfte-aller-afd-plakate-bereits-zerstoert_aid-132473061#comments-section
    der „normale“ Alltag
    Messer aus Metzgerei gestohlen – Polizei schießt auf Tatverdächtigen
    Wuppertal · Ein Mann soll ein Messer aus einer Metzgerei entwendet und einen Passanten leicht verletzt haben. Die Polizei rückt mit starken Kräften an. Sie schießt später auf den Tatverdächtigen und verletzt ihn schwer.

  • Schon der Name „Staatstrojaner“ hat etwas Totalitäres.
    Und eine Verfassung ist immer noch keine Realität, sondern eine Verheißung (Art. 146 GG), vor deren Verwirklichung uns der „Verfassungsschutz“ zu „schützen“ hat.

  • „Die Grenze für eine staatliche Überwachung wird dabei bei drei Jahren Freiheitsstrafe als Höchststrafe für die infrage stehende Straftat festgelegt.“
    §140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten
    Strafmaß:“…wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
    Mögliches Anwendungsbeispiel: Die Verwendung des Z-Symbols im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine.

    • § 188 Politikerbeleidigung auch bis zu 3 Jahre. Bei übler Nachrede oder Verleumdung aber auch bis zu 5 Jahre (Abs. 2).

  • Bei einer Höchststrafe von mindestens 10 Jahren bleibt nicht mehr viel übrig für Überwachung. Das ist m.E. zu streng, weil so viele SCHWERE JUNGS durchs Raster fallen, die da BESSER WÄRE ES, nicht durchrutschen sollten.

  • Lächerlich, die Regierungen können mögliche Strafmaße nach belieben anpassen und damit den Einsatz jederzeit legitimieren.
    Der in letzter Zeit regelmäßige Verdacht der Volksverhetzung (Strafmaß bis 5 Jahre) reicht bereits aus.
    Zwar können die meisten Vorwürfe nicht beweisen werden, den Einsatz der Staatstrojaner rechtfertigt ein solcher Verdacht ja aber bereits.

    So folgen wie erwartet die Gerichte dem Regierungswillen und formulieren es für den braven Michl nur etwas schöner.

    • „‚Recht‘ ist im Kern nichts anderes als in Gesetze gegossene WILLKÜR“ oder?

  • Ich rate mal. Konsequenzen: Null

  • Nun … „ Die Grenze für eine staatliche Überwachung wird dabei bei drei Jahren Freiheitsstrafe als Höchststrafe für die infrage stehende Straftat festgelegt.“, wer entscheidet dies und vor allem auf welcher Grundlage? Der Fall Ballweg zeigt doch, das Staatsanwaltschaft Straftaten konstruieren, welche in keinster Weise begangen wurde. Hier wäre hypothetisch laut potenzieller Haftstrafe der Staatstrojana erlaubt gewesen, allerdings hat der Fall ja gezeigt, dass die Anschuldigungen nicht bestanden. Also ist das alles wieder nur Aufenwischerei.

  • Liebe Bürger…es geht auch noch unbemerkt in diese Richtung…Motto arm und glücklich…WEF.

    Buch, der Madtercode:
    Irgendwo in Finnland ist die Schaltzentrale eines gigantischen Computernetzwerkes, genannt „Mother“. Ausgehend von einer Vernetzung von Kommunikations-, Bank- und Kreditkartendaten ist mittlerweile fast jeder Mensch auf der Welt mit all seinen privaten und beruflichen Geheimnissen zentral gespeichert. Im Jahre des Herrn, anno domini 2020, brauchen wir weder Münzen, noch Geldscheine, keine Kreditkarten, nur einen Abdruck der menschlichen Iris auf einem Augenscanner und schon wird uns jeder Wunsch buchstäblich an den Augen abgelesen. Vorausgesetzt, wir haben das richtige Kreditrating, gehören wir also entweder zu den Superreichen, die alles und noch viel mehr ergattern oder zu den Superarmen, die nichts haben und auch nichts bekommen werden, wenn nicht einer der oberen Zehntausend finanzielle Bürgschaft leistet.

  • Gut, dass Brosius-Gersdorf und Kaufhold noch nicht im BVerfG sitzen!

    • Noch nicht…Spd ubd Cdu werden das umsetzen.

  • Heisst uebersetzt:
    A.) Staatstrojaner zulässig.
    B.) Bitte definiert „einfache Kriminalität“ in der Form, damit Staatstrojaner auch zulässig ist.
    C.) Bademantelverodnung, damit MSM modische Bilder erhalten …

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