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Bundesrat blockiert die Ampel – eine neue Ebene des Machtverlusts

Der Bundesrat kam erstmals seit dem Haushaltsurteil wieder zusammen - und blockierte direkt vier entscheidende Gesetze und Herzensanliegen der Ampel. Die Gründe: Handwerkliche Fehler, inhaltliche Mängel und Finanzierungsfragen. Machtverlust und Inkompetenz werden der Ampel nun zum Verhängnis.

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Nach dem Bundesverfassungsgericht stellt sich mit dem Bundesrat nun das nächste Verfassungsorgan gegen die Ampel. Zum ersten Mal nach dem Karlsruher Haushaltsurteil kamen die Vertreter der Länder im Bundesrat zusammen – und machten Scholz, Habeck, Linder und Co. das Leben schwer. Gleich mehrfach stoppten sie überraschend bereits vom Bundestag beschlossene Gesetze.

Fünf Vorhaben gab der Bundesrat am Freitag seine Zustimmung, darunter auch das Gesetz zur staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen. Doch das dürfte kein großer Trost sein. Denn unter den gestoppten Vorhaben waren Gesetze, die den großen Aufschlag, gewissermaßen ein Comeback für die Ampel einleiten sollten. Darunter: Das Wachstumschancengesetz, Neuregelungen im Straßenverkehrsrechts, die Kindergrundsicherung und der staatliche Qualitätsatlas für Krankenhäuser. 

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Das Wachstumschancengesetz – Lindners Schatz 

Das Wachstumschancengesetz sollte sein großes Projekt werden: Finanzminister Christian Lindner (FDP) trug es in die Talkshows, bewarb es auf Twitter und drehte Erklärvideos dazu. An diesem Gesetz hingen nicht nur potenzielle wirtschaftliche Interessen. Es war auch der Versuch Lindners, seine Wähler zu versöhnen und sich zumindest vom Anschein her vom Ruf der Steigbügelhalter für rot-grüne Politik ein bisschen freizuschwimmen. 

Das Gesetz sieht steuerliche Entlastungen für Unternehmen bis zum Jahr 2028, eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, weitere steuerliche Anreize für den Wohnungsbau und mehr Forschung vor. Am Freitag, dem 17. November, verabschiedeten die Abgeordneten des Bundestages das Gesetz. Für Linder ein Erfolg – doch wie nur eine Woche später klar wurde, hatte er sich zu früh gefreut. Denn der Bundesrat schickte das Gesetz nun an den Vermittlungsausschuss, wo man nach Kompromissen suchen muss.  

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Die Länder kritisierten, dass das Gesetz zu einer unfairen Kostenverteilung führen würde. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) rechnet mit einem Gesamtverlust staatlicher Einnahmen von 32 Milliarden Euro bis zum Jahr 2028. Der Bund würde sich an diesen Verlusten zu ungefähr 37 Prozent beteiligen, während 63 Prozent an die Länder und Kommunen fielen.

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Ein FDP-Gesetz für die Basis wäre dieses Gesetz aber sowieso nicht gewesen – schon allein der rege Zuspruch der Grünen, die das Gesetz als Teamarbeit feierten, sollte misstrauisch machen. Denn durch Änderungsanträge habe man noch viele „Verbesserungen“ vorgenommen, hieß es zur Verabschiedung von Katharina Beck von den Grünen. Die sehen vor: die Förderung des Klimas, unter anderem durch Prämien für Investitionen in den Klimaschutz. 

Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses könnte das Gesetz mit Blick auf die Kritik der Länder nun noch weiter verwässern. Immerhin wird das Wirtschaftswachstum von den Sozialdemokraten dort als Verlust von Steuereinnahmen angesehen. Von Lindners erhofftem FDP-Wirtschafts-Sieg könnte danach nur noch wenig übrig bleiben. Wieder einmal unterliegt die FDP im Ampel-Bündnis. 

Gescheiterter Paradigmenwechsel: Die Straßenverkehrsreform 

Die Straßenverkehrsreform wurde als Paradigmenwechsel angekündigt. Wie so oft bei der Ampel ging es auch hier um Klimaschutz. Denn die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sah vor, dass neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs auch der Klimaschutz und die Gesundheit in der Verkehrsplanung berücksichtigt werden dürften. Dies sollte die rechtliche Basis für eine grundlegende Reform behördlicher Befugnisse bilden. 

Denn auf dieser Änderung baute gleichzeitig eine StVO-Novelle auf, die parallel zur Abstimmung gestellt wurde. Sie sah vor, dass örtliche Behörden zum Beispiel „Sonderfahrspuren“ für E-Autos oder Wasserstoff-Fahrzeuge zur Erprobung klimafreundlicher Mobilität einrichten können. Kommunen sollten außerdem mehr Spielräume für die Anordnung von Busspuren, Radwegen und Tempo 30 Zonen erhalten. 

Das zustimmungspflichtige Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erreichte nicht die erforderliche Mehrheit im Bundestag. Dementsprechend wurde die darauf aufbauende Novelle von der Tagesordnung genommen. Beides scheiterte vorerst am Bundesrat – sehr überraschend, da die Länder zuvor noch mehr Spielräume durch eine Reform gefordert hatten. Die Ablehnung soll federführend von der unionsgeführten Landesregierung Bayerns ausgehen, die eine Aufweichung des obersten Zieles der Sicherheit im Straßenverkehr durch Klimaschutz nicht befürworten konnten. Ein Vermittlungsausschuss wird dies klären müssen. 

Krankenhaustransparenzgesetz blockiert – Lauterbach enttäuscht

Die Blockade des umstrittenen Krankenhaustransparenzgesetzes war gewissermaßen zu erwarten gewesen. Immerhin wurde dieses Projekt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sogar durch SPD-Gesundheitspolitiker kritisiert – wie die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping, die das Vorhaben für übereilt hielt, da das angestrebte Online-Register noch vor der Krankenhausreform in Kraft getreten wäre. 

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Neben dem unsinnigen Timing des Projekts weist das Gesetz aber noch viel entscheidendere handwerkliche Fehler auf. Das warf der baden-württembergische Gesundheitsminister und Vorsitzende der Gesundheitsminister der Bundesländer, Manfred Lucha (Grüne), Karl Lauterbach vor. Er befürwortete die Intention, bemängelte aber, dass es in seiner derzeitigen Form keine Transparenz, sondern viel mehr Verwirrung schaffen würde. Und ganz entscheidend: Es hatte, so der Grünen-Politiker, in die Hoheit der Länder eingegriffen, die für die Krankenhausplanung zuständig sind. 

Das Gesetz sieht einen staatlichen Online-Atlas vor, der Leistungen und die Qualität der Behandlung der deutschen Krankenhäuser auflisten sollte, damit Patienten vergleichen könnten. Bereits ab kommenden Mai sollte ein interaktives Portal für den Patienten verständlich über die Angebote der 1.700 Klinikstandorte in ganz Deutschland informieren. Lauterbach sprach noch am Freitag zum Bundesrat, um ihn für sein Gesetz zu begeistern. Dabei zeigte er sich enttäuscht, über die Ablehnung durch die Länderkammer und drückte auf die Tränendrüse. Es ginge um das Wohl von jedem einzelnen Patienten und um Leben und Tod. Doch vorläufig wird auch das nicht die Kompetenzen der Länder und die Regeln der juristischen Kunst außer Kraft setzen. 

Kindergrundsicherung schon wieder in Kritik

Die Kindergrundsicherung gilt als Herzensprojekt von Familienministerin Lisa Paus (Grüne). Doch sie muss jetzt wieder ganz stark sein. Bereits mehrmals wurde an dem Projekt gezerrt, dann gab es eine Einigung, die die FDP wieder blockierte – die Kindergrundsicherung galt bereits Anfang Oktober als hart umkämpft. Nun hatte sie es endlich zum Bundesrat geschafft und trifft dort wieder auf Ablehnung. Aus einer Stellungnahme geht hervor, dass die Bundesländer noch immer Verbesserungsbedarf sehen. Besonders kritisch sehen sie demnach die Doppelstrukturen in den Verwaltungen.  

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Die Berliner Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) bemängelte: „Die geplante Umsetzung über die Bundesagentur für Arbeit unter der neuen Bezeichnung Familienservice wird mit Doppel- und Parallelstrukturen einhergehen. Die Beratungsstrukturen bei den Jobcentern würden verloren gehen, und Familien verlieren da auch schon sehr eingeübte Ansprechpartner.“ Der Familienservice hätte die Zuständigkeit für die pauschalisierenden Leistungen zu übernehmen, die Länder die für die nicht zu pauschalisierenden Leistungen. „Aus Perspektive der Familien wird damit eine Leistung auf unterschiedlichen Behörden aufgeteilt“, beanstandete die Sozialministerin von Schleswig-Holstein Aminata Touré (Grüne). 

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Die Grundsicherung sollte ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen für Kinder aus dem Bürgergeld und den Kinderzuschlag bündeln. Gerade wegen der Finanzierung war das Projekt umstritten, Finanzminister Lindner und Familienministerin Paus standen dahingehend im Duell und einigten sich schließlich auf 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten. 

Schon seit dem Karlsruher Haushaltsurteil steht das Projekt auf der Kippe, da auch diese Mehrkosten sich nicht gut mit den Sparbemühungen vertragen, die der Verlust von 60 Milliarden Euro verursachte. Mit Mängeln in der sinnvollen Umsetzung und der Finanzierung hat die lang ausgehandelte Kindergrundsicherung nun immer noch große Angriffspunkte. Zum „Exportschlager für ganz Europa“, wie von Lisa Paus auf der Bundesdeligiertenkonferenz angekündigt, wird es jedenfalls nicht werden – ein Armutszeugnis für die Politikerin. 

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Derbe Niederlage für die Ampel 

Doch nicht nur für die Familienministerin ist dies eine Bankrotterklärung, sondern für die ganze Koalition. Viele dieser Gesetze galten als feinsäuberlich erarbeitete Werke, in die ihre Verfasser über Monate Blut, Schweiß und Tränen investierten. Doch jetzt scheiterten sie hauptsächlich an mangelhafter Umsetzung, nicht an politischen Interessen. Es ist nicht das erste Mal, dass Ampel-Gesetze handwerkliche Fehler aufweisen. Bereits mehrmals mussten ihre Projekte im Nachhinein korrigiert werden, weil erst später auffiel, dass sie ihren Zweck verfehlten, fehlerhaft waren oder unbeabsichtigt Lücken und Hintertüren geöffnet hatten. 

Diese politische Inkompetenz gepaart mit fehlendem juristischen Handwerk und ganz grundsätzlich problematischem Rechtsverständnis zeichnet sich bereits über die gesamte Regierungszeit der Ampel-Koalition ab und erreichte mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jüngst seinen Höhepunkt. Damit wurde gewissermaßen die Rache der Verfassung eingeleitet, die nun zurückschlägt. Schlechte Politik ist das eine. Schlechte Politik, schlecht umgesetzt, das andere. Zumindest mit letzterem kommt die geschwächte Ampel nun nicht unbedingt durch. 

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