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Bundesnetzagentur

Ab Januar kann Stromverbrauch von privaten Haushalten gedrosselt und eingeschränkt werden

Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, Netzbetreibern künftig zu erlauben, den Strombezug von Privathaushalten aus der Ferne zu drosseln, wenn eine Überlastung des Stromnetzes drohe. Grund sei unter anderem der enorme Strombedarf von Wärmepumpen. 

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„Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden hat, trifft die Bundesnetzagentur mit Regelungen Vorsorge, um die Verkehrs- und Wärmewende zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung zu gewährleisten“ – hinter diesem Satz, den die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung am Montag veröffentlichte, versteckt sich eine ungeheuerliche Neuerung. Weil das Niederspannungsnetz in Deutschland „aktuell noch nicht“ für den massiven Zuwachs an privaten Wärmepumpen und E-Auto-Ladesäulen „ausgelegt“ sei, erlaube die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern ab 1. Januar 2024, den Strombezug einzelner Haushalte bei Überlastung auf 4,2 kW zu drosseln.

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Konkret heißt es bei der Bundesnetzagentur: „Der Netzbetreiber darf den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär ‚dimmt‘.“ 

Netzbetreiber sollen „vorsorglich“ drosseln

Ein fauler „Deal“ – immerhin wurden und werden Privathaushalte durch die Energiepolitik der Ampelregierung dazu gedrängt, auf Wärmepumpe und E-Auto umzusteigen. Jetzt soll man für die „Großzügigkeit“, dass diese auch installiert werden, externe Stromreduzierung in Kauf nehmen. Zwar soll stets eine „Mindestleistung“ zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos weiter laden können. Der Haushaltsstrom soll zudem nicht betroffen sein. Dennoch stimmen die Formulierungen der Bundesnetzagentur nicht gerade optimistisch: „Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden“, heißt es in dem Statement. 

Da im Moment noch nicht möglich sei, die Netzauslastung anhand von Echtzeitdaten zu ermitteln, erlaubt die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern außerdem, für 24 Monate den Strom „vorsorglich“ zu steuern. Diese „sogenannte präventive Steuerung“ sei eine „regelmäßige Maßnahme aufgrund einer prognostizierten Überlastung“. Um die Drosselung nur bei nachweislicher Netzüberlastung durchführen zu können, bittet die Bundesnetzagentur die Netzbetreiber „Empfehlungen für die Standardisierung und massengeschäftstaugliche Umsetzung der netzorientierten Steuerung auszuarbeiten“. Dies sei „ein Beitrag zur effizienten Umsetzung der notwendigen Prozesse“, aber „keine Voraussetzung für deren Start“.

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