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Verfassungsschutz-Einstufungen

Bundesbehörden prüfen offenbar Ausschluss der AfD von staatlicher Parteienfinanzierung

Wie die Bild berichtet, prüfen Bundesbehörden aktuell wohl einen Ausschluss der AfD von der staatliche Parteienfinanzierung. Für die Partei wäre das ein heftiger Schlag. 2020 erhielt die AfD etwa knapp die Hälfte ihrer Einnahmen vom Staat

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Die AfD eilt derzeit von Umfragehoch zu Umfragehoch. Inzwischen ist es auch alles andere als ausgeschlossen, dass die AfD nach den Wahlen im Herbst 2024 in Brandenburg, Sachsen und Thüringen erstmals an einer Regierung beteiligt wäre. Die Partei und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative“ wird aber auch in immer mehr Bundesländern vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt. Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden sogar als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Dabei sind die Verfassungsschutz-Ämter gegenüber den Landesregierungen weisungsgebunden.

Wie die Bild jetzt berichtet, sollen Bundesbehörden aus diesem Grund aktuell prüfen, ob die AfD von der staatlichen Parteifinanzierung ausgeschlossen werden kann. Für die 2013 gegründete Partei wäre dies ein heftiger Schlag. Teil der staatlichen Parteienfinanzierung ist unter anderem die Wahlkampfkostenrückerstattung. 2020 generierte die AfD zum Beispiel Einnahmen von 24 Millionen Euro. Fast die Hälfte der Einnahmen, knapp 12 Millionen Euro, erhielt die AfD vom Staat.

Im Grundgesetz ist die Chancengleichheit der Parteien festgeschrieben. Die AfD wäre bei einem Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung im politischen Wettbewerb klar benachteiligt. Die parteinahe Stiftung der AfD, die Desiderius-Erasmus-Stiftung, wird gegenwärtig schon von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Aufgrund eines neu beschlossenen Gesetzes dürfte dies auch über die nächste Bundestagswahl hinaus so bleiben.

Politiker wie die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken gehen sogar noch weiter. Sie spricht sich für ein Verbot der Partei aus, insofern die AfD als Ganzes für „gesichert rechtsextrem“ erklärt werden würde. Der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung Marco Wanderwitz (CDU) versucht im Bundestag aktuell Unterstützer für einen Verbotsantrag gegen die AfD zu gewinnen.

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