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Nach Silvester

Berliner Polizei ermittelt intern: Vornamen-Veröffentlichung befeuert einen „diskriminierenden Erklärungsansatz“

Nachdem eine Liste mit Vornamen der Tatverdächtigen aus der Silvesternacht an die Öffentlichkeit gelangt war, ermittelt die Berliner Polizei nun intern, wer dafür verantwortlich ist. Die Veröffentlichung der Vornamen würde einen „diskriminierenden Erklärungsansatz“ befeuern, so ein Polizeisprecher.

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65 Prozent der Vornamen der deutschen Tatverdächtigen waren nicht-deutschen Ursprungs.

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Nachdem dem Nachrichtenportal Nius eine Liste mit den Vornamen deutscher Staatsangehöriger zugespielt wurde, die an Silvester von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden, ermittelt die Berliner Polizei nun intern, wer die Liste an das Nachrichtenportal weitergegeben hat. Die Veröffentlichung fördere Diskriminierung. Polizeisprecher Florian Nath sagte laut Tagesspiegel: „Gegen den oder die Tatverdächtigen, die möglicherweise Namenslisten aus geschützten, internen Polizeisystemen rechtswidrig extrahiert und herausgegeben haben, ermittelt unser Dezernat für Polizei- und Korruptionsdelikte beim Landeskriminalamt.“ 

Die Liste enthielt eine vorläufige Auflistung von 256 Deutschen. Der Tagesspiegel merkte an, dass aus der Liste nicht hervorgehe, ob sie als Tatverdächtige oder zur Gefahrenabwehr von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden. Allerdings sprach der Polizeisprecher Nath selbst von „Tatverdächtigen“. Er sagte, dass es inakzeptabel sei, wenn „offenbar illegal Namenslisten von Tatverdächtigen“ herausgegeben werden.

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Von den 256 Deutschen haben 65 Prozent einen Namen nicht-deutschen Ursprungs, viele Namen sind arabisch wie Mohammed oder Youssuf, die in unterschiedlichen Schreibweisen mehrfach auftauchten. Insgesamt gibt es 406 tatverdächtige Deutsche, wie eine Statistik der Polizei zeigt. 40 Prozent der Tatverdächtigen sind Ausländer. 

Polizeisprecher Nath kritisierte, dass durch die Veröffentlichung eines Teils der Vornamen gegen den Datenschutz verstoßen wurde. Außerdem befeuere die Veröffentlichung „nebenher einen unverhältnismäßigen und diskriminierenden Erklärungsansatz für individuelle, strafrechtliche Verhaltensweisen“. Weiter führte er aus, dass es fachlich fragwürdig sei, „die Zugehörigkeit zu vermeintlich ‚nicht deutschen‘ Realitäten“ oder Kriterien wie die religiöse oder ethnische Herkunft als kriminalistischen Erklärungsansatz für Straftaten heranzuziehen. Daraus Tatmotive herzuleiten, sei „hochproblematisch“.

Insgesamt wurden an Silvester in Berlin 1453 „silvestertypische“ Straftaten begangen. Die Gesundheitsverwaltung meldete, dass 363 Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt wurden, 52 davon so schwer, dass sie stationär behandelt werden mussten. 44 Polizisten wurden verletzt. Zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar, von 18:00 bis 06:00 Uhr, wurden 241 Körperverletzungen gemeldet, darunter 58 tätliche Angriffe auf Polizisten sowie auf einen Rettungssanitäter (mehr dazu hier).

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