Rundfunkkommission
Beitragserhöhung einfach erzwingen? Rundfunkgebühren sollen von Parlamenten entkoppelt werden
Die Rundfunkkommission der Länder feilt derzeit an einer Verordnung, die Beitragsanpassungen erleichtern würde. Das Veto-Recht der Länder würde faktisch ausgehebelt, einzelne Blockaden einfach übergangen und die Erhöhung umgehend umgesetzt werden.
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Zuletzt gab es immer wieder politische Ansätze, die Rundfunkgebühren zu senken oder sie zumindest nicht weiter zu erhöhen. Änderungen könnte es jetzt geben – allerdings zugunsten der Sender. Laut der rheinland-pfälzischen Staatssekretärin für Medien, Heike Raab, berät die Rundfunkkommission der Länder derzeit über eine neue Verordnung, die es der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erleichtern soll, den Beitrag zu erhöhen – faktisch wird damit das Veto-Recht der Landesparlamente ausgehebelt.
Derzeit spricht die KEF eine Empfehlung zur Erhöhung des Beitrags aus, wenn sie es für notwendig hält. Zur Errechnung werden die Aus- und Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bilanziert und ausgewertet. Erst im Februar hatte die KEF in ihrem 24. Bericht eine Beitragserhöhung um 58 Cent gefordert. Ab 2025 könnten der Betrag dann auf 18,94 Euro steigen.
Die einzige Hürde sind die Bundesländer. Doch deren Zustimmung gilt großflächig als gewiss. Die Länder dürfen zwar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockieren – allerdings muss die Ablehnung der Erhöhung sozialpolitisch begründet werden. Derzeit ist es außerdem so, dass alle Länder einer Erhöhung zustimmen müssen, um sie zu ratifizieren.
Dieses auf einem Veto-Recht basierende System möchte die Rundfunkkommission jetzt abschaffen, so die vorsitzende Staatssekretärin Raab auf einer Veranstaltung des Instituts für Urheberrecht am vergangenen Freitag. Derzeit würde das Gremium über eine Verordnung beraten, die die KEF-Empfehlung stärken und die Beitragserhöhung somit vereinfachen würde. Die 16 Länder müssten dann geschlossen und begründet eine Erhöhung ablehnen – einzelne Gegenstimmen würden von der Verordnung übergangen werden.
Die derzeitigen Erhöhungspläne werden beispielsweise vom Brandenburger Landtag blockiert. SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke begründete die Ablehnung wie folgt: „Ich sehe dafür keine Akzeptanz bei den Brandenburgern.“ Der Skandal um die ehemalige rbb-Intendantin Patricia Schlesinger hatte 2022 für große Empörung gesorgt. Schlesinger soll unverhältnismäßige Zulagen für ihre Intendanten-Tätigkeit erhalten haben (Apollo News berichtete).
Die Ablehnung durch den Brandenburger Landtag muss vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben, erst dann kann eine Erhöhung verhindert werden. Ein ähnliches Vorgehen ereignete sich 2021, als Sachsen-Anhalt die Erhöhung um 86 Cent auf die derzeit geltenden 18,36 Euro ablehnte. Hier schritt das Bundesverfassungsgericht ein und erklärte die ablehnende Haltung zur Vertragsverletzung, weil die Länder eine „Mitgewährleistungspflicht“ erfüllen müssten.
Die Erhöhung, die eigentlich schon zum 1. Januar 2021 in Kraft treten sollte, wurde wegen der Blockade Sachsen-Anhalts ein halbes Jahr verspätet umgesetzt. Derartige Verzögerungen möchte Staatssekretärin Raab in Zukunft vermeiden. Entscheidet sich die Rundfunkkommission für die Beitragsverordnung, würden derartige Blockaden übergangen und das Bundesverfassungsgericht müsste nicht einmal mehr über den Fall beraten, weil die „Mitgewährleistungspflicht“ automatisch erfüllt wird, wenn eine Mehrheit für die Beitragserhöhung stimmt.
Qualität hat eben Ihren Preis !
Porsche zahlen und rostiges Sekten Fahrrad bekommen !
Das zudem nur nach links abbiegen kann !
Macht nur so weiter! Irgendwann wird auch der Letzte im Land verstehen, dass er von der Politik und der ihnen gewogenen Medien, Institute, NGO und Einzelpersonen nach Strich und Faden belogen wird. Man kann wirkluch nur noch den Eindruck haben, dass sie es bis zur Spitze und zum völligen Untergang treiben wollen.
Die Verschwendung beim RBB war doch kein Einzelfall; siehe die exorbitanten Gehälter der Intendanten. Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Die sollen erst einmal lernen zu sparen, bevor sie das Wort Beitragserhöhung überhaupt in den Mund nehmen. Und sich gefälligst von solchen Extremisten wie Restle, Böhmermann und Co. trennen. Diese Leute haben so wenig mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu tun wie ich ich mit dem Leben eines Pabstes.
Das Veto-Recht der Länder aushebeln? Da wird das Verfassungsgericht nicht mitmachen! Der Grund ist seit 1949 bekannt.
Alternativ kann der Programmumfang auf acht Stunden, von 16 Uhr bis 24 Uhr herunter gefahren werden.
Das spart 16 Stunden Zeit, Geld, Mitarbeiter, Wiederholungen, Trash-TV und kann, wenn es sehr gut gemacht wird, einer deutlichen Qualitätsverbesserung dienen.
Weiterhin empfehle ich einen „Regierungssender“, der auch so heißen möge, um Pressekonferenzen tagtäglich von Anfang bis Ende zu übertragen.
Notwendig ist nur eines: Rotfunk abschalten!
Es geht weiter, immer gegen das Volk.
„Der Höcke“ hat angekündigt, aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen. Das bleibt möglich, oder? Sofern er MP wird.
„RECHT IST nichts anderes als in Paragraphen gegossene WILLKÜR“
Verfasser unbekannt