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Rundfunkkommission

Beitragserhöhung einfach erzwingen? Rundfunkgebühren sollen von Parlamenten entkoppelt werden

Die Rundfunkkommission der Länder feilt derzeit an einer Verordnung, die Beitragsanpassungen erleichtern würde. Das Veto-Recht der Länder würde faktisch ausgehebelt, einzelne Blockaden einfach übergangen und die Erhöhung umgehend umgesetzt werden.

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2025 soll der Rundfunkbeitrag erneut steigen. 18,94 könnten monatlich fällig werden. Die Rundfunkkommission möchte dafür eine Verordnung festsetzen, um das Veto-Recht der Länder auszuhebeln.

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Zuletzt gab es immer wieder politische Ansätze, die Rundfunkgebühren zu senken oder sie zumindest nicht weiter zu erhöhen. Änderungen könnte es jetzt geben – allerdings zugunsten der Sender. Laut der rheinland-pfälzischen Staatssekretärin für Medien, Heike Raab, berät die Rundfunkkommission der Länder derzeit über eine neue Verordnung, die es der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erleichtern soll, den Beitrag zu erhöhen – faktisch wird damit das Veto-Recht der Landesparlamente ausgehebelt.

Derzeit spricht die KEF eine Empfehlung zur Erhöhung des Beitrags aus, wenn sie es für notwendig hält. Zur Errechnung werden die Aus- und Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bilanziert und ausgewertet. Erst im Februar hatte die KEF in ihrem 24. Bericht eine Beitragserhöhung um 58 Cent gefordert. Ab 2025 könnten der Betrag dann auf 18,94 Euro steigen.

Die einzige Hürde sind die Bundesländer. Doch deren Zustimmung gilt großflächig als gewiss. Die Länder dürfen zwar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockieren – allerdings muss die Ablehnung der Erhöhung sozialpolitisch begründet werden. Derzeit ist es außerdem so, dass alle Länder einer Erhöhung zustimmen müssen, um sie zu ratifizieren.

Dieses auf einem Veto-Recht basierende System möchte die Rundfunkkommission jetzt abschaffen, so die vorsitzende Staatssekretärin Raab auf einer Veranstaltung des Instituts für Urheberrecht am vergangenen Freitag. Derzeit würde das Gremium über eine Verordnung beraten, die die KEF-Empfehlung stärken und die Beitragserhöhung somit vereinfachen würde. Die 16 Länder müssten dann geschlossen und begründet eine Erhöhung ablehnen – einzelne Gegenstimmen würden von der Verordnung übergangen werden.

Die derzeitigen Erhöhungspläne werden beispielsweise vom Brandenburger Landtag blockiert. SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke begründete die Ablehnung wie folgt: „Ich sehe dafür keine Akzeptanz bei den Brandenburgern.“ Der Skandal um die ehemalige rbb-Intendantin Patricia Schlesinger hatte 2022 für große Empörung gesorgt. Schlesinger soll unverhältnismäßige Zulagen für ihre Intendanten-Tätigkeit erhalten haben (Apollo News berichtete).

Die Ablehnung durch den Brandenburger Landtag muss vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben, erst dann kann eine Erhöhung verhindert werden. Ein ähnliches Vorgehen ereignete sich 2021, als Sachsen-Anhalt die Erhöhung um 86 Cent auf die derzeit geltenden 18,36 Euro ablehnte. Hier schritt das Bundesverfassungsgericht ein und erklärte die ablehnende Haltung zur Vertragsverletzung, weil die Länder eine „Mitgewährleistungspflicht“ erfüllen müssten.

Die Erhöhung, die eigentlich schon zum 1. Januar 2021 in Kraft treten sollte, wurde wegen der Blockade Sachsen-Anhalts ein halbes Jahr verspätet umgesetzt. Derartige Verzögerungen möchte Staatssekretärin Raab in Zukunft vermeiden. Entscheidet sich die Rundfunkkommission für die Beitragsverordnung, würden derartige Blockaden übergangen und das Bundesverfassungsgericht müsste nicht einmal mehr über den Fall beraten, weil die „Mitgewährleistungspflicht“ automatisch erfüllt wird, wenn eine Mehrheit für die Beitragserhöhung stimmt.

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