Werbung:

Bei Nicht-Einbau von Wärmepumpen drohen Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro

2024 wird Habecks Heiz-Gesetz wirksam. Millionen Haushalte werden dann nach und nach gezwungen, ihre Öl- und Gasheizungen gegen Wärmepumpen auszutauschen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Zum 1. Januar 2024 greift das von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ausgearbeitete Gebäudeenergiegesetz. Ab dann gilt, dass neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für zahlreiche Haushalte bedeutet dies einen erzwungenen Umstieg auf Wärmepumpen.

Viele Öl- und Gasheizungen müssen nach spätestens 30 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden. Bis zum Jahr 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern wie Öl- und Gasheizungen Gebäuden sogar vollständig verboten werden. Wer sich dem widersetzt, muss mit saftigen Strafen rechnen.

Werbung

Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro

Ein Verstoß gegen Habecks Heizungsgesetz wird laut den Bußgeldvorschriften in Paragraf 108 des Gebäudeenergiegesetzes als Ordnungswidrigkeit gewertet. In der Folge drohen für die Nichteinhaltung der Maßgaben Bußgelder zwischen 5.000 und 50.000 Euro. So kann für die Missachtung der Austauschpflicht der Heizung nach 30 Jahren ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt werden.

Wer die Dämmung des Dachgeschosses oder die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen vernachlässigt, muss ebenfalls mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Missachtung der Aufbewahrungsfrist für Abrechnungen kann 5.000 Euro kosten.

Wie streng die Bußgelder gehandhabt werden, liegt jedoch „im Ermessen der zuständigen Landesbehörde“, wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums gegenüber der Berliner Zeitung ausführte. Die Kontrolle der Vorschriften liegt einerseits beim Schornsteinfeger, andererseits bei der zuständigen kommunalen Baubehörde.

Im Rahmen der Feuerstätten-Schau soll der Schornsteinfeger insbesondere die Einhaltung der Heizungs-Austauschpflicht kontrollieren. Die Einhaltung der übrigen Vorschriften des GEG soll laut Haus & Grund Deutschland von der jeweils zuständigen Baubehörde kontrolliert werden. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen sollen von den Kommunen selbst geschaffen werden.

Werbung

Werbung