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Jetzt Enthüllt

Baerbock stellte Strafantrag gegen Unternehmer, der die Grünen kritisierte – Freispruch

Zur Stunde muss sich ein bayerischer Unternehmer vor Gericht wegen eines Spott-Plakats gegen die Grünen verantworten. Während des Prozesses stellte sich heraus, dass Außenministerin Baerbock persönlich den Strafantrag stellte.

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Aktuell läuft am Amtsgericht Miesbach in Bayern der Prozess gegen den Unternehmer Michael Much aus Gmund am Tegernsee. Dieser sorgten im September 2023 für Aufsehen, indem er nach eigenen Angaben Spott-Plakate direkt vor seiner Haustür aufhing. Auf diesen äußerte er Kritik an der Politik von vier Grünen-Politikern, darunter die Grünen-Chefin Ricarda Lang, der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie Außenministerin Annalena Baerbock. Diese Plakate wurden dann zum Fall für den Staatsanwalt.

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Der Kopf der Ministerin wurde mit einem schelmischen Grinsen auf einen Kinderkörper gephotoshoppt. Diese fühlte sich von den Karikaturen derart beleidigt, dass sie persönlich einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen den Unternehmer stellte. Laut dem Richter habe Baerbock das entsprechende Formular für eine solche Anzeige unterschrieben. Darüber berichtete zuerst das Portal Nius.

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Die Plakate enthielten unter anderem das berühmte Zitat von Habeck, in dem er sagte, dass Unternehmen nicht insolvent werden, sondern lediglich die Produktion einstellen. Darunter kommentierte der Unternehmer mit der Frage: „Kann Habeck überhaupt bis drei zählen?“

Die Aktion des Unternehmers führte zu einer Hausdurchsuchung durch die Polizei am 25. Oktober. Die Staatsanwaltschaft München II sieht „den Tatbestand der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens in vier tateinheitlichen Fällen zum Nachteil von Cem Özdemir, Annalena Baerbock, Dr. Robert Habeck und Ricarda Lang als erfüllt“ an.

Nachdem Unternehmer Much zugegeben hatte, die Plakate selbst aufgehängt zu haben, wurde von der Staatsanwaltschaft München II eine Geldstrafe von 6.000 Euro wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens per Strafbefehl erlassen. Das kommt nun vor Gericht. Der Fall wird am 21. März vor dem Amtsgericht in Miesbach verhandelt.

Update: Soeben bestätigte das Gericht, dass die Plakate und die Aktion des Unternehmers nicht strafbar waren und sprach Much frei.

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