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Neue Grundrechtseinschränkungen wegen RSV-Virus?

Ampel-Koalition führt heimlich neue Änderung des Infektionsschutzgesetzs ein

Die Corona-Jahre mit Lockdowns und Beschränkungen der Grundrechte sind gerade erst vorbei, schon baut sich die Regierung klammheimlich und im Eilverfahren mit einer Gesetzesänderung einen Weg, ähnliche Beschränkung bei einem anderen Virus möglich zu machen.

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Schulschließungen, tote Städte durch ewige Lockdowns, Menschen die alleine ohne den Beistand ihrer Liebsten in Krankenhäusern starben- die Corona-Traumata sind frisch und noch nicht ansatzweise verarbeitet oder aufgearbeitet. Doch schon jetzt ebnet sich die Regierung den Weg weitere Grundrechtsbeschränkungen wieder gesetzlich möglich zu machen.

Konkret geht es um eine folgenreiche Änderung des Infektionsschutzgesetz in Bezug auf den sogenannten RSV-Virus. Ein Virus der vor allem Kleinkinder betrifft. Die Änderung des Gesetzes ist auf den letzten Geraden, nur noch der Bundesrat muss der Gesetzesänderung zustimmen. Im Bundestag war die Änderung in nur wenigen Minuten beschlossen worden – praktisch im Eil-Eilverfahren. Das Ergebnis könnte am Ende sein: Schul- und Kitaschließungen, genau wie bei Covid-19.

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RSV-Virus wird meldepflichtig

Die Änderung klingt erstmal harmlos: Sie sieht vor eine Infektion mit dem sogenannten RSV-Virus zukünftig meldepflichtig zu machen. Ärzte und Labore wären dann per Gesetz dazu verpflichtet, Infizierte namentlich an die Gesundheitsämter zu melden, um „frühzeitig Ermittlungen und Maßnahmen vor Ort (…) zu ergreifen“.

RSV ist einer der häufigsten Erreger von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen, Frühgeborenen und Kleinkindern. In Saisonalität und Symptomatik ähneln RSV-Infektionen der Influenza. Die Übertragung erfolgt in erster Linie durch Tröpfcheninfektion einer infektiösen Person auf eine Kontaktperson. 

Ein Erreger der in Kindergärten praktisch nicht einzudämmen ist, das sagen Experten, doch genau das müssten, so sieht es die Gesetzes-Änderung vor, die zuständigen Gesundheitsämter versuchen. Die Ämter wären verpflichtet, so heißt es in dem neuen Gesetz, das „Ausbruchsgeschehen einzugrenzen und weitere Ausbreitung zu verhindern“.

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Und jetzt gibt es Spielraum: Welche konkreten Maßnahmen das wären, was die Ämter tun könnten, um das „Ausbruchsgeschehen einzugrenzen und weitere Ausbreitung zu verhindern“, wird nicht genannt- was einen weiten Interpretationsspielraum übrig lässt.

Dass also auch wieder Schließungen von Kitas oder Schulen als Instrument zu Infektionsabwehr möglich wären – offen. Die Gesetzesänderung würde aber mit der Meldepflicht auf jeden Fall den ersten Stein dazu legen, wieder schwere Grundrechtseinschränkungen zu verordnen um ein Virus einzudämmen.

Heimlich und noch schnell vor der Sommerpause

Was bemerkenswert an der Änderung ist: Die Art und Weise wie die Änderung von der Regierung durchbracht wird.

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Denn die Abstimmung über diese folgenschwere Änderung geschah im Bundestag gemeinsam und auf einen Schlag mit der „Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes“. Eine Lappalie im Vergleich zu der Meldepflicht. Das ganze in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause.

Noch intransparenter und heimlicher kann man ein Gesetz eigentlich nicht mehr auf den Weg bringen. Versteckt in einem anderen Gesetz und innerhalb von wenigen Minuten im Bundestag beschlossen. Und das für eine Gesetzesänderung, die die erneute Einschränkung unserer Grundrechte zumindest möglich machen würde.

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