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Ampel beschließt angebliche Asylrechts-Verschärfung – doch eigentlich ist es das Gegenteil

Die Ampel einigt sich beim Thema Einbürgerung und Asyl - in der Presse wird das als „Asylrechtsverschärfung“ erklärt. Doch in Wahrheit haben sich die Grünen entscheidend durchgesetzt - mit einer Giftpille im Gesetzespaket werden Abschiebungen in vielen Fällen behindert oder verunmöglicht.

Die Ampel-Parteien haben sich nach langem Streit überraschend auf ihr Einbürgerungs- und Asylpaket geeinigt. „Die Koalitionsfraktionen haben in konstruktiven Verhandlungen bei wichtigen Gesetzesvorhaben eine Einigung erzielt, die einer modernen Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung gerecht werden“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Sowohl das Gesetz zur „Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ als auch zur „Verbesserung der Rückführungen“ könnten damit im Januar 2024 im Deutschen Bundestag beschlossen werden, hieß es. Zuletzt hatten die Grünen eine Einigung blockiert.

In den Medien wird die Einigung fast einhellig als „Asylrechtsverschärfung“ betitelt. Und tatsächlich erhalten Behörden nun mehr Rechte und Mittel zur Durchführung von Abschiebungen. So wird etwa die Abschiebehaft deutlich auf 28 Tage verlängert und Ausweisungen von Kriminellen werden theoretisch erleichtert. Doch unterm Strich kann von einer echten, wirksamen Verschärfung kaum die Rede sein – denn die Grünen haben sich an zwei entscheidenden Stellen durchgesetzt.

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„Wir als Grüne [konnten] an gleich mehreren, zentralen Stellen des Gesetzes Nachbesserungen im Sinne guter, rechtsstaatlicher Standards erreichen“, feiert der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz. Und er feiert – aus seiner Sicht – auch zurecht: Denn was jetzt als harte Asyl- und Migrationsrechtsverschärfung verkauft wird, ist in Wahrheit das Gegenteil.

Zunächst: Die Koalitionäre haben sich laut Medienberichten auf eine gesetzliche Regelung verständigt, die eindeutig klarstelle, dass die sogenannte „Seenotrettung“ von Migranten im Mittelmeer auch in Zukunft nicht kriminalisiert werden soll. Die inszenierte Rettung von Migranten, die in Wahrheit Schleusung gleichkommt, soll also weiterhin möglich sein.

Doch der absurde Kern der neuen Ampel-Reform: Wer in Abschiebegewahrsam kommt, soll nun mit einem Anwalt ausgestattet werden. Mit Pflichtverteidigern werden abgelehnte Asylbewerber jetzt in einem Verwaltungsverfahren vertreten. Als Folge daraus könnten Abschiebungen bald deutlich erschwert werden. Denn das unschwer abzusehende Ergebnis dieser Reform könnten auch (kostenlose) Massenklagen von ausreisepflichtigen Ausländern vor deutschen Verwaltungsgerichten sein.

Während eines Verfahrens ruht die Abschiebung – dank der Ampel-Reform kommt jetzt eine quasi-Duldung per Anwalt. Denn bald könnte schlicht der Verfahrensstau vor Verwaltungsgerichten dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber in Deutschland bleiben. In so manchen Kanzleien und insbesondere bei Aktivisten-Anwälten wie Juristen von „ProAsyl“ dürften nun die Sektkorken knallen. Sie werden auf Staatskosten dazu angehalten, Abschiebungen zu verunmöglichen – und sicher alles versuchen, um jede mögliche Rückführung zu verzögern und zu verschleppen.

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