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Interview

Alt-Bundespräsident Wulff will islamische Lieder in KiTas und Schulen

Christian Wulff hat kein Verständnis für die Kontroverse rund um Ramadan-Beleuchtung - er will viel mehr solcher „Zeichen der Toleranz“. So sollten KiTa- und Schulkinder auch muslimische Lieder singen. Gegenüber der AfD fordert er den Entzug von Grundrechten.

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Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff hat sich mit Unverständnis zur Diskussion um die Ramadan-Beleuchtung in Frankfurt geäußert. Er habe „nie gedacht, dass es darüber solche bundesweiten großen Debatten“ geben würde. „Man soll doch die Kirche im Dorf lassen. Wenn Städte bestimmte Signale geben an ihre christlichen, an ihre jüdischen Gemeinden, an ihre muslimischen Gemeinden, dann sollte man das vor Ort auch entscheiden“, sagte Wulff dem Fernsehsender Welt.

Die Beleuchtung in Frankfurt nannte er „eine Frage der Toleranz und völlig okay“, sagte Wulff weiter. Er sprach von einem „ganz wichtigen Signal in einer Zeit, wo der Kapitän unserer Fußball-Nationalmannschaft Moslem ist, wo 5000 muslimische Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr Dienst tun, ihr Leben riskieren für unser Land und für unsere Freiheit“.

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Weiterhin forderte der Alt-Bundespräsident auch andere „Zeichen der Toleranz“: So solle man in deutschen Schulen und Kitas islamische Gesänge singen. Man singe dort häufig Weihnachtslieder, bemängelte Wulff: „Dann kann man aber auch mal ein muslimisches Lied singen.“

Der CDU-Politiker unterstrich erneut seinen berühmten Satz, wonach der Islam zu Deutschland gehöre. „Den wiederhole ich immer wieder, weil es für mich ein Ausweis der Realitäten in Deutschland ist. Wir haben Millionen deutsche Muslime, muslimische Deutsche.“ Wulff weiter: „Der Islam gehört inzwischen zu Deutschland. So habe ich es gesagt und so sage ich es“. Deshalb müsse man die daraus sich ergebenen Themen bewältigen. Dazu zähle etwa islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache oder die Ausbildung von Imamen in Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes.

Bei Welt forderte Wulff auch ein härteres Vorgehen gegen die AfD. „Über Entziehung von Bürgerrechten muss immer wieder diskutiert werden. Das haben die Väter des Grundgesetzes deshalb ins Grundgesetz reingeschrieben, damit wir gegen solche Gegner der freiheitlichen Ordnung vorgehen können.“

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