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Bitterfeld-Wolfen

AfD wirft CDU-Kandidat Stimmenkauf vor und ficht verlorene OB-Wahl an

Nach der Niederlage des AfD-Kandidaten Dornack gegen CDU-Kandidat Schenk in der OB-Stichwahl in Bitterfeld-Wolfen, wirft die Partei Schenk "Stimmenkauf" und "wahlrechtswidrige Beeinflussungen" vor.

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Der AfD-Kreisverband Anhalt-Bitterfeld hat einen Einspruch gegen die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters in Bitterfeld-Wolfen eingereicht. In der Wahl am 8. Oktober unterlag der AfD-Kandidat Henning Dornack mit 46,2 Prozent dem CDU-Bewerber Armin Schenk, der 53,8 Prozent erhielt. Die AfD spricht von „Stimmenkauf“ und „möglicherweise massiven wahlrechtswidrigen Wahlbeeinflussungen“.

Die AfD merkt an, dass Dornack nach der Auszählung der Urnenwahl mit 51,13 Prozent vorne lag, aber der CDU-Kandidat einen deutlichen Vorsprung von 69,5 zu 30,5 Prozent in den Briefwahllokalen hatte, was das Gesamtergebnis umkehrte. Dass es bei der Briefwahl eine andere Verteilung gäbe, sei selbst nicht zu beanstanden, die AfD wirft Schenk aber „Stimmenkauf, den Missbrauch der Amtsfunktion sowie die Nutzung kommunaler Ressourcen und Einrichtungen zu Wahlkampfzwecken“ vor.

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In einem zehnseitigen Einspruch, der von der Jungen Freiheit veröffentlicht wurde, listet die Partei neun Mängel auf, darunter die Verteilung von Geschenken an Bewohner von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen durch Schenk. Die AfD behauptet, er habe Verwaltungsressourcen missbraucht und sein Informationsmonopol für sich genutzt, und sich mit den Geschenken viele der Briefwahlstimmen in den Einrichtungen quasi gekauft. Zudem habe Schenk die Zustellungstermine für die Unterlagen für seine Zwecke geändert, so die AfD.

Wegen all diesen von der Partei vorgetragenen Mängeln, speziell eben dem Vorwurf von Stimmenkauf und wahlrechtswidrigen Beeinflussungen, stellt der AfD-Kreisverband nun die Integrität des gesamten Wahlprozesses infrage.

Sollte sich herausstellen, dass die Unregelmäßigkeiten substantiell waren und das Wahlresultat beeinflusst haben, so argumentiert die AfD, wäre eine Annullierung der Wahl und die Durchführung einer erneuten Abstimmung der angemessene Schritt. In dieser Hinsicht liegt die Entscheidung nun beim Wahlleiter, der über den eingereichten Einspruch der AfD urteilen und die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der Wahl klären muss.

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9 Kommentare

  • Soweit ich mich erinnere, hat sich nach Einsprüchen etc. und darauffolgender Prüfung immer eine Verschiebung der Stimmen zu Gunsten der AfD ergeben.
    Wenn das Vorgetragene stimmen sollte, dürfte das bezeichnend für den schlechten Zustand unserer „Demokratie“ sein, die anderen immer sagt, was korrekt ist, egal ob diese gefragt haben oder nicht.

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  • Da lohnt es sich dran zu bleiben.
    Der Vorgang errinnert an 1989. (7. Mai 1989-Kommunalwahl) Auch da begann sich der Unmut über die offensichtliche Wahlfälschung der SED Bahn zu brechen. Und heutzutage verbinden sich auch der eine oder andere parteilose mit den alten Parteien zum Kandidatenkartell!

    Nur um unliebsame Kandidaten %ual auszubooten!

    ….was müssen manche Politnikse für eine Angst haben.

  • Wir kennen das aus vielen vergangenen Wahlen. Der Wahlbetrug findet nicht bei der Auszählung statt sondern in den Seniorenheimen. Dort werden vor allem von linken Kandidaten gemütliche Veranstaltungen durchgeführt und Geschenke verteilt. Währenddessen erhalten Kandidaten der AfD keinen Zugang zu den Einrichtungen. Wir haben auch bestätigte Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern, die uns versicherten, dass Briefwahlunterlagen von der Heimleitung angefordert und selbst ausgefüllt werden. Die Heimbewohner bekommen somit gar keine Gelegenheit, ihr Recht auf freie Wahl wahrzunehmen. Bei der Bürgermeisterwahl in Seelow gab es in der Hinsicht eine Beschwerde einer Tochter, die das mit ihrer Mutter im Seniorenheim genau so erlebt hat.

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  • Ihr wißt schon, wie Briefwahlen in eienm Alters/Pflegeheim ablaufen ? Wenn nicht, dann fragt mal die die dort arbeiten, Wenn sich einer traut. Diese Informationen, bekommt man entweder nur von Leuten, die den Job hingeschmissen haben (Zwangsimpfung) oder nichts mehr zu verlieren haben, z.B. in Rente gehen oder längst gehen wollten. Ich persönlich kenne es aus einem gemischtem Pflegeheim, Behinderte und Ältere (Demenz etc.), durch Aussagen einer persönlichen Bekannten. Die Briefwahldokumente kommen,, dann geht der Betreuer, gesetzlich oder nicht, mit dem Briefwahlunterlagen und die werden ausgefüllt. Nun ratet mal wer da wählt, der Heimbewohner bestimmt nicht.

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