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Chancenloses Unterfangen

AfD-Verbot: Die peinliche Kampagne des Marco Wanderwitz

Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz will die AfD verbieten - und findet damit nicht mal bei den Grünen Gehör. Seine Begründungen sind windig, das Vorhaben scheint aussichtslos. Er zeigt, wie stumpf die Idee des „Kampfs gegen Rechts“ mittlerweile ist.

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Seit Monaten kämpft der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz für ein Verbot der AfD: Im Juli schrieb er in einem fraktionsinternen Brief, dass er inzwischen alle Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sehe. Er erhoffe sich von einem Parteiverbot eine „Atempause für die Demokratie“. Aktuell sammelt er Unterstützer für einen Verbotsantrag, welchen er im Bundestag einbringen möchte. Der Bundestag soll beim Bundesverfassungsgericht beantragen, die AfD für verfassungswidrig zu erklären, sie aufzulösen und das Parteivermögen für gemeinnützige Zwecke einzuziehen und beruft sich dabei auf Artikel 21 des Grundgesetzes.

Da für einen solchen Antrag im Bundestag die „Fraktionsstärke“, mindestens fünf Prozent der Mitglieder, benötigt wird, bräuchte Wanderwitz mindestens 37 Unterstützer. Was sich auf den ersten Blick nach einem leichten Unterfangen anhört, könnte sich in der Realität als schwierig erweisen: Auch wenn sich alle Parteien von der Linken bis zur Union entschlossen gegen die AfD stellen, scheinen die meisten mittlerweile verstanden zu haben, dass das mit dem Parteiverbot wohl doch nicht die beste Idee ist.

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Erst zwei erfolgreiche Parteiverbotsverfahren in der BRD

„Parteiverbote haben noch nie dazu geführt, dass man ein politisches Problem löst“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz bereits im Sommer dieses Jahres und selbst von Grünen und SPD hört man mittlerweile ähnliche Töne. Man müsse die AfD „inhaltlich stellen“ hieß es kürzlich von der Grünen Bundesgeschäftsführerin Emily Büning und auch der SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hält ein Verbot nur für eine Option unter vielen, die mit hohen Hürden rechtlicher Natur versehen sei.

Bis Jahresende möchte Wanderwitz die erforderliche Anzahl von Unterstützern gesammelt haben. Doch selbst wenn der Antrag im Bundestag durchgeht, sind vor allem die verfassungsrechtlich hohen Hürden der Grund, warum ein Parteiverbot als äußert unwahrscheinlich gilt. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es nur drei Parteiverbotsverfahren, von denen zwei erfolgreich waren. Im Jahr 1952 verbot das Bundesverfassungsgericht die Sozialistische Reichspartei (SRP) und im Jahr 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Das Verbotsverfahren gegen die NPD, welches 2001 eröffnet, 2003 eingestellt und 2017 erneut entschieden wurde, war nicht erfolgreich.

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