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Hamburg

AfD mit Klage gegen Verfassungsschutz erfolgreich

Die AfD gewann vor Gericht gegen den Hamburger Verfassungsschutz: Dieser hat 2021 rechtswidrige Behauptungen über die Partei veröffentlicht. AfD-Landeschef Wolf feiert „eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz“, während dieser sein Handeln im Kern unangetastet sieht.

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Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz hat eine Niederlage vor Gericht erlitten: Die AfD hatte erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen Angaben der Behörde zu rechtsextremen Verbindungen des Landesverbandes interveniert. Konkret betraf dies zwei Aussagen im Hamburger Verfassungsschutzbericht 2020, erklärte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Darin hieß es, dass etwa 40 Personen aus dem Landesverband dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ angehören würden. Außerdem wurde behauptet, dass zwei Mitglieder der ebenfalls als rechtsextrem geltenden Identitären Bewegung in der Bürgerschaftsfraktion tätig waren.

Beide Aussagen wurden vom Gericht in einem Urteil vom Mittwoch als rechtswidrig eingestuft, so der Sprecher. Damit hat das Gericht auch im Hauptverfahren eine bereits Ende 2021 getroffene vorläufige Entscheidung bestätigt. AfD-Fraktionsvize Alexander Wolf begrüßte das Urteil als Sieg für Demokratie und Rechtsstaat. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde“, so Wolf.

Das Landesamt für Verfassungsschutz wies bereits nach der vorläufigen Entscheidung darauf hin, dass nur die spezifischen Aussagen des Berichts bemängelt wurden, nicht jedoch die fachliche Tätigkeit des Amtes, insbesondere das Vorhandensein konkreter Anhaltspunkte für die Beobachtung des „Flügels“ und der Identitären Bewegung.

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