Hamburg
AfD mit Klage gegen Verfassungsschutz erfolgreich
Die AfD gewann vor Gericht gegen den Hamburger Verfassungsschutz: Dieser hat 2021 rechtswidrige Behauptungen über die Partei veröffentlicht. AfD-Landeschef Wolf feiert „eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz“, während dieser sein Handeln im Kern unangetastet sieht.
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Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz hat eine Niederlage vor Gericht erlitten: Die AfD hatte erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen Angaben der Behörde zu rechtsextremen Verbindungen des Landesverbandes interveniert. Konkret betraf dies zwei Aussagen im Hamburger Verfassungsschutzbericht 2020, erklärte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Darin hieß es, dass etwa 40 Personen aus dem Landesverband dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ angehören würden. Außerdem wurde behauptet, dass zwei Mitglieder der ebenfalls als rechtsextrem geltenden Identitären Bewegung in der Bürgerschaftsfraktion tätig waren.
Beide Aussagen wurden vom Gericht in einem Urteil vom Mittwoch als rechtswidrig eingestuft, so der Sprecher. Damit hat das Gericht auch im Hauptverfahren eine bereits Ende 2021 getroffene vorläufige Entscheidung bestätigt. AfD-Fraktionsvize Alexander Wolf begrüßte das Urteil als Sieg für Demokratie und Rechtsstaat. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde“, so Wolf.
Das Landesamt für Verfassungsschutz wies bereits nach der vorläufigen Entscheidung darauf hin, dass nur die spezifischen Aussagen des Berichts bemängelt wurden, nicht jedoch die fachliche Tätigkeit des Amtes, insbesondere das Vorhandensein konkreter Anhaltspunkte für die Beobachtung des „Flügels“ und der Identitären Bewegung.
Unwahre Behauptung des Verfassungsschutz? Diese Behörde warnt vor Desinformation. Es ist alles nicht mehr zu ertragen.
Hervorragende Klatsche für die Faeser und ihren Diener.
Die AfD geht den sauberen Weg statt Dreck und Verleumdungen zu verbreiten und die Bürger
aufzuhetzen.
Das schafft Vertrauen.
Anmerkung: Es war der Hamburger Verfassungsschutz und nicht das BVS. Bei letzterem ist es noch ein langer Weg mit höchst unsicherem Ausgang.
na und?
Das Urteil ist richtungsweisend.
Die AfD arbeitet sich sauber und korrekt
durch den Sumpf bis nach oben.
Schritt für Schritt.
Die Faeser beisst auch so schon vor Wut in die Tischkante.
Wenn es faire Richter gibt. Zu oft hat man den Eindruck als kommen die Urteile aus der grünen Parteizentrale
Das die AFD einen sauberen Weg geht, statt wie die Altparteien
zu Verleumden und zu lügen, müssen jetzt nur noch ca. 65 % der
Bevölkerung kapieren. Wahrscheinlich geschieht das aber erst, wenn die Öffentlich Rechtlichen in der Hand der AFD sind. Bis dahin klagen, klagen und nochmal klagen!
@Träumer, ja träumen darf man noch, mit dem kapieren in weiten Teilen der Bevölkerung fürchte ich, dass es ein Traum bleiben wird.
Hat Nancy vergessen , die Richter zum“ Abendessen“ einzuladen ?
Sie hat selbst gekocht.
Frankforter Gri Soss,Grumbeere un en
Bembel Äppelwoi.
Das bringt so manchen aus der (Ver)Fassung.
Es heißt Schmutz und nicht Schutz
„… etwa 40 Personen aus dem Landesverband dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ zuzurechnen seien. Zudem wurde behauptet, dass zwei Angehörige der ebenfalls rechtsextremen Identitäten Bewegung …“
Was genau bedeutet „rechtsextrem“?
Das hier : https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsextremismus
Ich kenne niemanden der sich hier einordnen ließe.
Ist das linke Wikipedia überhaupt in der Lage, „rechts“ oder „extrem rechts“ authentisch definieren zu können? (Rhetorische Frage)
Aber wer könnte das besser, als Rechte selbst?
„Rechts“ bedeutet: Für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, im Gegensatz zu links.
„Extrem“ definiert der Duden mit „äußerst“, „sehr“.
Extrem rechts bedeutet folglich: Äußerst, sehr für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, im extremen, äußersten Gegensatz zu links.
Früher hieß das „ohne klaren Klassenstandpunkt“ oder „konterrevolutionär“. Also kurz vor „Republikflucht“.
Noch früher vermutlich „ohne åπ|€πnachweis“ und noch davor war das jemand, der unter Bismarks „Sozialistengesetze“ fiel.
Also alle, die den jeweiligen Machthabern aus irgendeinem Grund – oder wegen fehlender Gründe gern auch „einfach so“ – nicht in den Kram passten.
Gedankenverbrecher bei Orwell, und vielleicht bald „Klimaverbrechende“, oder „Regenbogenverweigernde“?
Unerwünschte eben, aber das so direkt zu sagen ist ja auch schon unerwünscht…
Der Schutz der Verfassung, ist eines der höchsten schutzwürdigen Güter in unserem Staat. Ich finde es erschreckend und wirklich ekelhaft, dass man den Verfassungsschutzbehörden in unserem Land offenbar nicht über den Weg trauen darf.
Vattern sagte immer: Wie der Herr so das Gescherr.
Also ich fand, es war 2015. Seitdem gab es diesen Bruch. Es wurden Menschen ins Land gelassen, von denen klar war, dass das nicht funktionieren kann.
So wie ein Ausstieg aus der Kernkraft ja offenbar möglich ist muss aus dem was seit 2015 geschah ausgestiegen werden, wie auch immer das funktioniert. Vor 2015 war D. ja nicht irgendwie undemokratisch, vor 2015 hat alles sehr gut funktioniert. Aber will man über Ausstieg aus einer seit 2015 installierten Migrationsrepublik sprechen bekommen die Herrschenden gleich Tobsuchtsanfälle und drehen völlig durch. Jetzt haben wir deshalb Sicherheitsbehörden die wegen Schlümpfen und Partygegröle ein Riesenalarm machen und auf der anderen Seite Gewaltverbrechen die man aus den Herkunftsländern kennt und die nicht in den Griff zu bekommen sind.
Artikel 20 Absatz 3 GG:
„… die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden …“
Die Faeser ist Juristin und müsste wissen, was dieser Artikel bedeutet, nämlich die Verankerung des Rechtsstaatsprinzips im deutschen GG.
Aber es geht ja um den Kampf der „wahren Demokraten“ gegen das Böse. Da darf man nicht so pingelig sein und ständig mit dem GG unterm Arm umherlaufen.
Noch einer von zahlreichen Siegen der AfD vor Gericht.
Siege der AfD vor Gericht werden zumeist von den Linksmedien gar nicht, oder nur am Rande erwähnt. Vermutungen, Verdachtsfälle, Behauptungen gegen die AfD stoßen stattdessen auf großes Interesse der Linksmedien. Werden Vermutungen, Verdachtsfälle, Behauptungen widerlegt, findet auch dies wiederum keine Erwähnung. Das wird dem gegen die AfD voreingenommenen Bürgern vorenthalten, um die Vorurteile dieser gegen die AfD aufrechtzuerhalten. Agitation und Propaganda nach DDR- Art und vielversprechendem Wirkungsgrad. Hindernisse sind kritische Denker in den sozialen Medien, sowie Alternativmedien, weshalb aus den linken und linksdominierten Kreisen immer wieder Netz- Rechtseinschränkungen gefordert werden. Dabei spukt der Traum vom linksautoritären Staat in ihren Köpfen herum.
Wehret den Anfängen!
„40 Personen aus dem Landesverband dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ zuzurechnen seien. Zudem wurde behauptet, dass zwei Angehörige der ebenfalls rechtsextremen Identitäten Bewegung …“
Es gab Zeiten da waren in der NPD mehr Verfassungsschützer infiltrieren als die Partei Mitglieder hatte. Es würde mich nicht wundern, wenn diese 40 Personen ebenfalls aus Kreisen des VS kommen würden.
„…rechtswidrige Behauptungen über die Partei“? Mann Oh Mann!