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Wien

Oralverkehr mit 12-jährigem Mädchen – Freispruch in Vergewaltigungsverfahren

In Wien ist ein 17-jähriger Syrer, der Oralverkehr mit einem 12-jährigen Mädchen hatte, vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Obwohl das Mädchen angab, den Oralverkehr nicht gewollt zu haben, entschied ein Gericht, dass die Tat freiwillig erfolgt sei - sie hatte ihm immer wieder Nacktfotos geschickt.

Die Richterin sprach davon, dass eine mögliche Ablehnung des Mädchens nicht klar erkennbar gewesen sei.

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Am Dienstag traf das Wiener Strafgericht die Entscheidung, dass ein damals 15-jähriger Syrer ein damals 12-jähriges Mädchen, mit dem er Oralverkehr gehabt hatte, nicht vergewaltigt habe. Obwohl das Mädchen im Vorhinein sagte, dass es den Oralverkehr nicht wolle, sah es das Gericht als nicht erwiesen an, dass der Syrer das für eine Vergewaltigung nötige Maß an Gewalt verwendet habe. Die Vorsitzende des Jugendschöffensenats, Martina Hahn, sagte, dass es denkbar gewesen sei, dass das Mädchen zuerst nein gesagt habe. „Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“, sagte die Richterin weiter, wie Die Presse berichtet. 

In Österreich bleiben sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Jugendlichen nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre alt ist. Allerdings kann sexueller Missbrauch vorliegen, wenn bei einer Person unter 16 Jahren die mangelnde Reife ausgenutzt wird oder bei einer unter 18-jährigen Person eine Zwangslage ausgenutzt wird.

Der Syrer war bei Verkündung des Urteils 17 Jahre alt, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bisher keinen Kommentar abgegeben. Er ist einer von 17 Jugendlichen aus Österreich, Syrien, der Türkei, Italien, Serbien oder Bulgarien, die das Mädchen von Februar bis Juni 2023 im Stadtteil Wien-Favoriten mehrfach missbraucht haben sollen. Der Freigesprochene soll jedoch nur einmal Oralverkehr mit dem Mädchen gehabt haben. Laut der Staatsanwaltschaft soll er das Mädchen Anfang 2023 in einem Parkhaus nahe des Wiener Hauptbahnhofs zum Oralverkehr gezwungen haben. Wie Der Standard berichtet, ist der Kontakt über Snapchat entstanden und beide haben sich gegenseitig Nacktfotos geschickt. 

Im obersten Stock des Parkhauses soll es zuerst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein. Anschließend sei es zum Oralverkehr gekommen. Die Staatsanwaltschaft betont, dass es zum Oralverkehr gekommen sei, „obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will.“ Das nun 13-jährige Mädchen war selbst nicht beim Prozess anwesend und ließ über eine Anwaltserklärung mitteilen: „Ich habe mehrmals gesagt, ich will nicht. Er hat meinen Kopf gepackt. Ich habe keinen Ausweg gesehen.“ 

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Der Täter, der 2016 nach Österreich kam, sagte: „Ich habe sie mehrmals gebeten. Dann war es freiwillig.“ Das berichtet der Kurier. Auch der Verteidiger des Syrers betont, dass sein Mandant zwar „einen Fehler“ gemacht habe, weil er um Oralverkehr „gebettelt“ habe, aber kein Vergewaltiger sei. „Das Mädchen hätte ja auch um Hilfe schreien können. Oder hätte die Möglichkeit gehabt, zuzubeißen“, sagte der Verteidiger. Für die Mutter des Mädchens, die im Gerichtssaal saß, war diese Aussage völlig unverständlich. 

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Der 17-Jährige überreichte dem Anwalt des Opfers zwei Fünfzig-Euro-Scheine, die er aus seiner Hosentasche zog, als „symbolische Wiedergutmachung“. Den Anwalt der Familie ärgert dieses Verhalten: „Es ist diese grenzenlose Verachtung gegenüber dem Opfer, die hier im Prozess deutlich wurde.“ Der Anwalt hatte einen Schadensersatz von 3.000 Euro gefordert. Das Mädchen musste den Wohnort, die Schule und den Freundeskreis wechseln, wie der Anwalt ausführte. Es gehe seiner Mandantin „sehr schlecht“. Dennoch entschied eine Gutachterin, dass keine posttraumatische Belastungsstörung bei dem Mädchen vorliege. 

In Chatnachrichten mit einem Freund soll der Syrer das Mädchen als „scheiß Nutte“ bezeichnet haben. Sie soll ihm auch nach der Tat weiter Nacktfotos geschickt haben, wie der Schöffenrat mitteilte. Jedoch wurde dieser Umstand nicht vor Gericht verhandelt. Durch das Versenden der Nacktfotos sei „bei meinem Mandanten ein falscher Eindruck entstanden“, so der Anwalt des Freigesprochenen. Die Richterin sagte: „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat.“ 

Selbst wenn die damals 12-Jährige eine innere Ablehnung gehabt habe, sei diese nur strafrechtlich relevant, wenn sie auch äußerlich erkennbar sei. Laut der Richterin sei es „nicht erweislich“, dass der Angeklagte jenes Maß an Gewalt angewendet hatte, das „zur Überwindung eines Widerstands“ nötig sei. Das Fazit der Richterin: „Wir haben hier zwei sehr junge Menschen, denen wenig vorgelebt worden ist, wie Sexualität gelebt wird.“ 

Bereits Anfang Dezember war ein 16-jähriger Syrer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen sei einvernehmlich gewesen, urteilte das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Katharina Adegbite-Lewy. Dieser Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig, wie Der Standard berichtet. Für den Jugendlichen sei „nicht erkennbar“ gewesen, dass das Mädchen den Geschlechtsverkehr nicht gewollt habe. Andererseits zweifelten die Richter an, dass es überhaupt zu einem Treffen und dem Geschlechtsverkehr gekommen sei.

Wie der Standard am 5. Dezember berichtete, habe der 16-Jährige mit dem Mädchen gegen ihren Willen Analverkehr gehabt. Der Anwalt des 16-Jährigen sprach von einer „unglaubliche[n] Vorverurteilung, die da stattgefunden hat“. Dass sie sich immer wieder mit Jugendlichen in Hotels oder Parks getroffen hat, sieht er als Beleg für die Freiwilligkeit. „Es gibt eine derartige Opferinszenierung, wie ich es selten erlebt habe“, sagte der Anwalt des Täters.

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82 Kommentare

  • Eine Richterin und eine Gutachterin. Um Frauenrechte mit Füßen zu treten brauchen wir kein Patriarchat. Das machen die Frauen schon von alleine.

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    • Leider muss ich Ihnen da (teilweise) zustimmen – schreibt Leo, eine Frau.

      • Ich hätte besser ‚manche‘ schreiben sollen, statt mit ‚die‘ das zu verallgemeinen.

        4
        • 😉

          2
    • Wie hieß es vor Kurzem so treffend von einem höchsten deutschen Gericht:
      „Das werden die Bürger nicht verstehen, aber so sind die Gesetze!“
      Was nützen Gesetze, die der Bürger nicht versteht?
      Es ging um den Mord an einem Mädchen, der Verdächtige wurde frei gesprochen.
      Nach Jahren wurde der Cold-Case wieder geöffnet und mit den neuen Beweisen(!) konnte der Verdächtige als Täter identifiziert werden.
      Gründe für den erneuten Freispruch:
      Kein Mensch darf für dieselbe Tat zweimal bestraft werden. Dagegen ist Nichts zu sagen, aber der Täter wurde im ersten Verfahren ja frei gesprochen, das ist doch keine Strafe?
      Gesprochen von einer Richterin …
      (Zustimmung zur Korrektur auf „manche“ 😮 )

    • Bravo! nicht umsonst sagen die Amis voller Verachtung: „Europa ist ein Museum“.

    • problem ist, sie war zur tatzeit 12, er 15 .
      beide also minderjaehrig.
      sex unter minderjaehrigen ist nicht strafbar.
      beweise fuer gewalt waren nicht offenkundig.
      auch wenn wir uns im wesentlichen einig sind, dass eine 12-jaehrige solche dinge nicht unbedingt freiwilig macht, kann der richter ein urteil auf reinen verdacht basieren?

  • Im besten Wien aller Zeiten läuft wie in Berlin. Unpackbar.

    • Es wachen erst solche Vertreter auf und SPRECHEN RECHT, wenn sie selbst betroffen sind. Gilt ebenso bei der Politik.

    • Die Wiener sind ebenso bekloppt!

  • Kleines Gedankenspiel: Man ersetze Syrer durch Mann aus rechter Szene.

    • Lieber nicht…..obwohl „die Gedanken sind frei“ Furchtbar……

    • DANN wäre die kleine Schlumpe garantiert nicht selber Schuld gewesen…

  • Die FPÖ muss dringend die kultursensible Justiz säubern. Ich hoffe, dass dieses Urteil keinen Bestand hat und in der nächsten Instanz korrigiert wird.

    • Ich kann hier gar nicht sagen, was ich mit so Einem machen würde!

      Ich denke mal, ungefähr das Gleiche, was Linke am liebsten mit pädophilen Priestern und Bischöfen anstellen würden! Aber, das ist ja allgemein anerkannt und akzeptiert!

      • Feiern ?

        0
    • Römisches Recht funktioniert super weil es neutral ist – AUF DEM PAPIER.

      Besser wenn es nach der Bibel oder wie einst die EINHEIMISCHE Rechtsprechung ablief
      https://de.wikipedia.org/wiki/Thing, Teilnehmer aber heute Alle von Kind bis Greis der Region.

      Betroffene und deren Konsequenzen müssen im Fokus sein, nicht politische, kulturelle, gesellschaftliche Auswirkungen und welchen Quatsch man uns noch einreden will.

  • Können wir uns bitte darauf einigen, dass ein zwölfjähriges Mädchen wirklich nie bewusst derartigen Handlungen zustimmen kann, und dass dieses Wissen vorausgesetzt werden darf?

    • In einer Gesellschaft mit einem minimalem Rest an Moral, in der der andere Teil der Gesellschaft das Sagen hat? Der Teil, der nicht mehr weiß, was gut oder schlecht für ihre Kinder oder für sie selbst ist?

    • Nein, das können wir nicht, wenn sich die Jugendliche so verhält. Aber man könnte mal Fragen was mit den Eltern los ist, dass deren Erziehungsbemühungen in so etwas münden?

  • Die FPÖ steht vor der Regierungsübernahme. Da dürfte in diesem Fall noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.

    Die sogenannten Öffentlich-rechtlichen in Österreich zeichneten sich, wie in D, in den vergangenen Jahren durch zunehmende Linkslastigkeit und Machenschaften gegen die FPÖ aus. Nach der bevorstehenden Regierungsübernahme will die FPÖ nun den ORF- Beitrag (GEZ in D) streichen. Linke ORF- Journalisten dürften sich schon mal um einen neuen Job bemühen.

    • juhu!

  • Ob der Richterin durch den Clan bedroht wurde???
    In Österreich ist die Welt auch nicht besser als bei uns!

    Einmal ist ja keinmal nach der neusten CDU Vorschlags-Errungenschaft, dass man erst nach der zweiten Straftat böse ist und dann evt. Nachhause muss.
    Aber sehr wahrscheinlich geht das bei unserer Rechtssprechung auch nicht!

    • Nicht unbedingt. Vermutlich gehört sie eher zu jenen, die ernsthaft glauben, man müsse die neuen Mitbürger einfach so akzeptieren, wie sie nun einmal sind, und alles in Kauf nehmen, was die unkontrollierte Migration so mit sich bringt.

      Ich würde gerne glauben, daß sie anders denken würde, wenn es das eigene Kind getroffen hätte – aber wenn ich mit in Erinnerung rufe, wieviele Leute ihre eigenen Kinder zur RNA-Impfung geschleppt und mit nutzlosen Masken mißhandelt haben, dann packen mich die Zweifel. Es gibt Leute, die schlagen für ihren Wahn Vater und Mutter tot.

      • … und Eltern die im Migrationswahn ihre eigenen ermordeten Kinder verrieten. Und weibl. Teenager, die ihren Vergewaltigern Entschuldigungsschreiben in den Knast schrieben.
        Ich finde keinen Begriff dafür.

        0
  • Ein Kind tut nichts freiwillig!
    Es fehlt ihm die geistige Reife.

    • Und die emotionale ebenso!

  • Karrierefrauen mit Macht:
    Richterin & Gutachterin.
    Opfer weibl. Kind.

    • … finde den Fehler!

  • Einfach nicht zu verstehen….

  • Nicht nur, dass es ein Skandal ist, aber schockierender ist doch aber der gesetzliche Passus:

    „In Österreich bleiben sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Jugendlichen nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre alt ist.“

    Ich hoffe, Herr K. wird sich dem vertrauensvoll annehmen, nach seiner Regierungsaufnahme, und den lieben „Gast“ endlich nach Hause schicken.

    • „bereits

      12 Jahre alt ist“

      BEREITS !!!

      widerlich.

      • WER schreibt solche Gesetzestexte ?
        Der gehört doch vor Gericht !

        1
      • Mann, ich kann aber auch schreiben was ich will … ich glaube bald, ich könnte auch gar nichts schreiben und würde erst überprüft.
        Ist das erst der Anfang oder schon das Ende einer Paranoia ?

        0
    • Oralverkehr IST aber Geschlechtsverkehr ! – mit Mundersatz.
      Analverkehr ist auch Geschlechtsverkehr ! – mit Afterersatz.
      Obwohl weder Mund noch After eine Geschlechtsöffnung sind.
      Ein Glied ist ein Glied und eine Körperöffnung ist eine Körperöffnung !
      Es müssen nicht zwingend beide primäre Geschlechtsteile beteiligt sein.
      Auch eingeführte Gegenstände sind eine Vergwaltigung, egal ob vaginal oder anal. Warum das alles bei weiblichen Mündern nicht gelten soll, müsste man dann wohl mal den Gesetgeber fragen.

  • Unfassbar!

    Mir wird schlecht!

    Leute, verteilt diesen Artikel so oft es geht! So geht es echt nicht weiter!

    • Ist gespeichert für spätere Zeiten. Karma kommt …

  • Ein Deutscher bzw. Österreicher würde mit Sicherheit medienwirksam schon lebenslänglich auf den Titelseiten bekommen. Die Justiz würde diesbezüglich nach dem Gesetz auch Höchststrafe anpeilen.

    Aber bei einer Fachkraft, da muss man hunderte Abwägungen/Betrachtungen gelten lassen, ob die nun fiktiv oder real sind.

    Jeder Beamte (Ermittler), jeder Richter, jede Staatsanwaltschaft die so die WÜRDE ihrer Bürger mit Füßen tritt sind sofort aus den Ämter mit WEGFALL aller Pensionsansprüche zu entlassen. Sie dienten nicht dem Staate sondern Ideologien.

  • Ekelhaft. Die Richterin und der Syrer.

  • „Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“

    Klar. Der zärtliche, einfühlsame Vergewaltiger, kennt man ja. Diese Martina Hahn hat sicherlich keine Tochter.
    Vor dem „woken“ Blödsinn haben sie noch laut geschrien „Nein heisst NEIN“. Scheint nicht mehr zu gelten.

    • Die hat sie doch nicht alle. Offenbar schließt sie von sich auf andere. Kann ja sein, dass sie auf Sexspielchen steht, aber wenn eine Zwölfjährige sagt, dass sie keinen Penis im Mund haben will, dann will sie das auch nicht.
      Was wäre eigentlich, wenn das Kind ein Junge gewesen wäre ? Hätte sie dann auch diesen absolut unterirdischen Spruch gebracht ?

  • Wenn eine Frau im Mini-Rock rumläuft ist das KEIN Zeichen für du darfst jetzt, wenn aber eine 12-Jährige, ein Kind, Nacktbilder verschickt, ist das EIN Zeichen dafür: du darfst jetzt.

    • Genau, die Logik versteht kein Mensch, zumal die Reife mit 12 auch so hoch ist. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, die Richterin gehört abgesetzt.

      • Bei einer Frau wiegt das doppelt schwer – jedenfalls für mich.

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    • Guck doch mal, wie die auf der Loveparade rumlaufen. Und da sollte es sich mal einer wagen zu sagen „Die war barbusig und nur mit String unterwegs, ich dachte die will.“. Da könnte man eine „Richterin“ vom Verein „me too“ und „mein Bauch gehört mir“ mal ausrasten sehen. Pöh, aber so war es ja nur eine 12jährige, was weiß die schon. Die muss ja an die Thematik erstmal herangeführt werden, nicht wahr ?
      Was in solchen Gehirnen vor sich geht, enzieht sich jeder menschlichen Vorstellungskraft.

  • Was machen die

    Richterin und die Gutachterin

    denn

    beruflich ????

    Das fragte mich eine Bekannte.

  • Damit macht sich der Vorsitzer-Richter ganz klar zum mittelbaren Mittäter!

  • Weshalb wurde seitens des Gerichts nicht gewürdigt, dass ein 17-Jähriger solche Dinge mit einer 12-Jährigen getan hat? Denn dies steht ja wohl als Fakt fest? Und weshalb gibt es hier die Wahrnehmung, dass eine 12-Jährige überhaupt in der Lage wäre, das heißt, die geistige Reife hätte, darüber zu entscheiden, ob sie dererlei Dinge tun möchte? Muss hier nicht ein genereller, an der Minderjährigkeit orientierter, Opferschutz gelten?

  • Hätte sie wie vorgeschlagen zugebissen, hätte die Strafunmündigkeit sie vielleicht vor dem Gefängnis, aber sicher nicht vor den linksverstrahlten Medien geschützt. Ich sehe die Schlagzeilen vor meinem inneren Auge: „Monster-Lolita beißt Schutzsuchendem den…“

    • Das wäre noch das kleinste Übel.
      Das größere heißt : muslimische Clanstruktur.
      Einem Prinzen ins Teil beißen … das macht frau nur einmal.
      Der Verteidiger mit diesen Worten, weiß schon, warum er anonym bleiben will. Was der vor Gericht abgelassen hat, lässt auf dasselbe kulturelle Erbgut wie das seines Klienten schließen. „Scheiß Nutte“ sei nicht frauenverachtend usw..

  • Es läuft einiges falsch in unseren Ländern!

    Aber, und das schockiert mich am meisten, irgendwie kann ich das Urteil dennoch verstehen!
    Warum?
    Weil ich den Teil mit den Nacktfotos wirklich öfter in diesem Artikel gelesen habe. Und sogar NACH der „Tat“ hat das Mädchen ihm weiterhin Fotos gesendet. DAS kann und will ich nicht verstehen!
    Und die Gedankenwelt eins heute 17 Jährigen, somit war er bei der Tat vermutlich um einiges jünger, ist nun einmal nicht mit der eines Erwachsenen zu vergleichen.

    Was läuft bei einem 12 jährigen Mädchen verkehrt, das Nacktbilder versendet?
    Und was läuft bei einem Jungen falsch, der ein mehrfaches NEIN nicht versteht?

    Es scheint, als gäbe es hier grundlegende Probleme! Und das nicht nur bei den Jugendlichen, sondern auch in den Elternhäusern!

    • So etwas ist hier aufeinander geprallt: ein Mann, der in einer Steinzeitkultur aufgewachsen ist und weibliche Menschen als Abfall betrachtet, und ein weiblicher Mensch, der in einer Woke-Kultur (noch) aufwächst, und nicht gelernt hat, Dinge zu hinterfragen bzw. sich zu widersetzen. Das Ganze wird garniert mit einer entsprechend veranlagten „Rechtsprecherin“. Dem Mädchen gilt mein Beileid, ihren Eltern auf keinen Fall.

    • Ich stimme Ihnen völlig zu. Das ist einfach nicht mehr normal! Mit 12! Fragt sich, ob das hier bereits die Auswüchse der „links-woken-Pädo-Frühestsexualverziehung“ der Kinder sind.

    • Dieses Kind sehnte sich wohl so sehr nach Zuneigung, dass es ihre eigenen Grenze nicht erkannte…vielleicht hat sie die (Grenzen und Zuneigung) nie vorher (genügend) erfahren? Eltern wissen in einer demoralisierten Gesellschaft nicht mehr, was gut oder schlecht für ihre Kinder ist. Dazu kommen Überforderung, Stress, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder die Angst davor. Und die Angst den Kindern eine Vorsicht vor potenziellen Gefahren zu vermitteln, weil sie dann Streit mit ihnen oder eben anderen gesellschaftlichen Gruppen (Lehrer, Nachbarn, Kollegen, Verwandten) hötten (Kampf mit sich selbst). Erziehung an sich gilt bei manchen Leuten ja schon als rechts und N. .

  • Was ist nur mit den Frau Richterinnen und Frau Gutachterinnen los? Man kann den Eindruck erhalten, dass es sich um eine Täter/Opfer Umkehr handelt. Alles, was irgendwie mit dem Islam zu tun hat, wird in der westlichen Welt geschützt. Warum nur?

    • Es geht den Justizbehörden seit 2015 nicht mehr um Schuld und Sühne und Opferschutz, sondern um die Aufrechterhaltung der Eingliederungsmöglichkeiten in die deutsche Gesellschaft.

  • Arme Mädchen, von verantwortungslosen Erwachsenen umgeben. Was die Beteiligten in beiden Prozessen übrigens von kindlicher Sexualität faseln, hört man auch aus der Pädo-Szene.

  • Nacktfotos und Oral mit 12. Wo waren die Eltern?

  • Bademantel?

    • Ja, ein Bademantel-Fall, ohne Zweifel! Soviele Bademäntel kann man gar nicht produzieren, erst recht nicht, wenn bald die Baumwolle ausgeht!

      • Wir kriegen ja nicht mal Mundschutzmasken und Klopapier produziert – und nur mit Ach und Krach Wahlzettel.
        Gottohgott, ich glaub wir leben in einem Viertweltland.

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