Brandenburg

Lehramtsreferendarin wegen Compact-Tätigkeit entlassen: Gericht bestätigt Entscheidung

Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie zuvor als Moderatorin für das rechte Compact TV tätig war und das nicht angegeben hatte. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun den Rauswurf.

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Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg ist mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert, nachdem sie wegen mutmaßlicher Verbindungen in rechtsextreme Kreise aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde. Das Gericht bestätigte, dass das Land Brandenburg die Ernennung der Frau aufgrund „arglistiger Täuschung“ rechtmäßig zurücknehmen durfte. Der entsprechende Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Bereits zuvor war die Frau mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gescheitert.

Kern des Falls ist, dass die angehende Lehrerin wesentliche Teile ihrer beruflichen Vergangenheit verschwiegen haben soll. Zwar hatte sie nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts über ihre vorherigen Tätigkeiten informiert, jedoch soll sie ihre Rolle als Moderatorin für Compact TV, den Nachrichtensender des rechten Compact-Magazins, verheimlicht haben.

Im Juli dieses Jahres wurde Compact von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten, da es laut ihr als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ gilt. Neben der Printausgabe, die mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren vertrieben wird, gehört auch die Videoplattform Compact TV zu den Hauptprodukten der Compact-Magazin GmbH. Allerdings wurde das Verbot des Magazins vom Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren vorläufig aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hatte den Antrag der Lehramtsreferendarin mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht die „für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“ biete. Auch das Oberverwaltungsgericht befand, dass die Rücknahme der Ernennung rechtmäßig sei. Selbst wenn es theoretisch möglich erscheine, dass der Frau nach Abwägung aller bekannten Umstände die Berufung in das Beamtenverhältnis nicht grundsätzlich verwehrt bliebe, sei die Entscheidung des Landes Brandenburg durch die „arglistige Täuschung“ gerechtfertigt.

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41 Kommentare

  • Soweit, so gut – demzufolge müßte aber auch eine gewisse Person, die zig verschiedene Lebenslaufversionen vorgelegt und bis heute nicht ihren Abschluß an einer Londoner Uni nachgewiesen hat, ebenfalls wegen arglistiger Täuschung aus dem Amt entfernt werden.

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    • So isset 👍.
      Aber die darf das, so wie einige andere in der Regierung mit linksradikaler Vergangenheit. Da ist sich das ZK einig.

    • Rote und Grüne Krähen hacken doch ihresgleichen keine Augen aus. Aber diese Herrschaften bedenken wohl nicht, dass es schon mal ein „1989“ gab… Es gibt im Osten noch viele offene Rechnungen. Und die Aussicht darauf, dass Linke einmal wieder das Land vor die Wand fahren, sollte sie eigentlich demütig werden lassen. Einen doch recht sorglosen Abgang wie damals wird es wohl diesmal nicht geben. Und wenn genügend Existenzen zerstört sein werden, wird es einer Nachsicht sicher abträglich sein. Dann wollen die Geschädigten Resultate sehen. Und auch Richterroben werden dann nicht mehr nützen. Sie wollten es ja so…

    • Oder eine Innenministerin die Antifa-Fan ist und für ein linksextremistisches Blatt einen Artikel verfasste.

      • Genau. An Antifa-Faeser musste ich auch gleich denken. Naja Orwells Schweine …

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    • ich wäre nicht überrascht wenn es sich herausstellt, daß dieser Abschluß an einer Londoner Uni lediglich die Bestätigung der Teilnahme an einem Deutschkurs für Anfänger ist!

    • Oder der Plagiatsmeister Voigt.

  • Wie war dies mit dem GG keiner darf wg. politischer, usw. Einstellung ?
    Hieran erkennt man, wie die ganzen Ämter usw, unterwandert sind, wie das GG mit Füßen getreten wird.

    • Art. 3 GG spielt hier eine eher untergeordnete Rolle, da jeder Beamte sich an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu halten hat u.a. „Wohlverhaltenspflicht“. Und dagegen hat diese Frau verstoßen.

      • Das mit den Beamten hatten wir ja hier schon öfter, insbesondere welche Handlungen und Tätigkeiten nach Meinung unserer Innenministerin gegen die FDGO verstossen. Da könnte sie sogar Beamtin auf Lebenszeit sein… zack und weg…
        Das ist ja das mit den 2 Meinungen heute wieder als Beamter: Wenn du klug bist, hast du 2 Meinungen: eine für „drinnen“ (Familie etc.) und eine für „draußen“. Ehemalige DDR-Bürger kennen das Prinzip…
        Früher war die Wohlverhaltenspflicht mal eine Treue zu Recht und Gesetz und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, heute ist es nur noch die jeweils herrschende „richtige“ politische Meinung zu haben.
        Insbesondere angehende Juristen sollten da immer schön Kreide fressen, sind sie auf das Referendariat ja angewiesen auf dem Weg zum Volljuristen. Wenn du da als Student schon die „falsche“ Meinung hast, kannst du deine berufliche Karriere bereits knicken. Toll, nicht? Oder war „jeck“ das richtige Wort? 😉

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  • wann genau hat Deutschland sogar den letzten Anschein von Rechtsstaatlichkeit aufgegeben?

    • „89“

      Infiltration durch den StaSi-MfS Apparat

      • Sie nannten es „den Marsch durch die Institutionen“.

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  • Gab es (vor allem bei Lehrern und Lehramtsreferendaren) bereits Rücknahmen der Ernennung zum Beamten bei Leuten, denen man Verbindungen zum Linksextremismus nachwiesen konnte?

  • Zum Verfassungsgericht!

    • Kann sie machen, aber das hat m.E. wenig Aussicht auf Erfolg. In der Regel sind Referendare noch keine Beamte auf Lebenszeit, und dann ist man ohnehin in einer ziemlich schwachen Position.

  • Warum verschweigt man so etwas? Das ist doch für jeden sichtbar und nur eine Frage der Zeit bis es entdeckt wird. Man sollte schon zu seinen Tun und Handeln stehen, auch wenn es manchmal Konsequenzen mit sich bringt. Nur so geht man aufrecht durchs Leben. Allerdings sehe ich hier durch das Gericht auch den Verhältnismäigkeitsgrundsatz verletzt. Letztlich müsste sie nach dieser Argumentation auch jeden Stuhlgang angeben. Beruflich ist die Arbeit bei Compact völlig irrelevant.

    • In einem Rechtsstaat und Demokratie ja, da Deutschland aber beides nicht mehr ist muss man verheimlichen!
      Das spricht nicht gegen die Frau sondern gegen die Institutionen von Deutschland!

  • Was ist mit den Mitgliedern und Sympathisanten der ANTIFA wie Frau Faeser welche für solche Publikationen ebenfalls geschrieben hat?
    Das Urteil verstöst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aber in Berlin sind gewisse Richter und Staatsanwälte samt Teile des LKA 521 korrupt. Ich kann das blegen. Gefälschte Datumsangaben in Akten, Falschaussagen, versuchte Vernichtung von Beweismitteln durch Staatsanwälte. Richter im Amtsgericht Mitte welche ALLES an Hausdurchsuchungsbefehlen durchwinken (z.B. bei Kritiken am RBB damals im RBB Skandal! Oder auch Meinungen zu Coronamaßnahmen im RBB Forum -> Volksverhetzung + Gefahr im Verzug). Es war auch „Zufall“, dass man WOCHEN später, nach RBB Skandal, erst die Räumlichkeiten durchsuchte nach Beweisen. Vernichtung von Beweismitteln dauert halt.

    Berlin ist ein FAILED STATE in dem Justiza ein Nickerchen hält.
    Und sofern es jemanden interessiert was ich schrieb: Der Redaktion ist meine e-Mail-Adresse bekannt.

  • Islamische Gewalt an Schulen und Universitäten ist mittlerweile im Lehrkörper verankert und viele Lehrer und Professoren schützen dieses System.

  • Gilt nur für Brandenburg oder? In anderen Bundesländern kann die Frau sich weiterhin als Lehrerin bewerben und Beamtin werden oder?

    • 2,5Mio Einwohner und es gibt noch andere, ähnlich gelagerte Fälle. Das Deutschland sich sowas wie Brandenburg überhaupt leistet ist schon ein Witz an sich. Parlamente, Minister, Staatssekretäre usw. Alles überflüssig, kostet nur unser Geld.

    • Bewerben ja, ob sie genommen wird, mal eher nein. Und wenn sie diesen Vorgang dem nächsten Arbeitgeber verschweigt, dann risikiert sie erneut wegen arglistiger Täuschung entlassen zu werden.
      Das Thema Lehramt dürfte für diese Frau durch sein.

  • Die Begründung, dass sie nicht alles offenlegte ist der Aufhänger.

    Mir stellt sich jetzt nur noch die Frage ob sie in den Beamtenstand gelangt wäre, wenn sie das vorher offengelegt hätte. Weil sich die Dame dann auf das GG berufen hätte können. „Niemand darf wegen… seiner politischen Einstellung benachteiligt werden.“

    • Ach ja, der Vorwurf „fehlende Verfassungstreue“ ist dann natürlich auch ausgehebelt, wenn man sich auf ebenjene bezieht.

  • Korruptistan wie es singt und lacht.

  • Villa Kunterbunt der Nancy Faeser ist voll auf Kurs! Obwohl immer mehr Anti-Deutsche Aussagen Faeser kommen, wird die Politik der Zerstörung weiter geführt!

  • „Arglistige Täuschung“ – Warum sind Scholz, Van der Leyen&Co dann noch in Amt und Würgen?! Der Tippfehler ist Absicht, der korrekte Begriff Würde wäre unpassend…

  • Die Tätigkeit kann durchaus als Zusatzqualifikation gelten mit der Befähigung, direkt die Schulleitung zu übernehmen. Alles in Ordnung mit der Perle.

  • Das ist der neue Dreiklang Politik, Medien und Justiz. Insofern wird es auch kein Urteil des Verfassungsgerichtes in Thüringen zur Frage wie die Geschäftsordnung zu deuten ist. Wir hatten mal einen guten Bundespräsidenten, nicht so einen wie Wulf Gauck oder Steinmeier, der hieß Heinemann ein knorriger Typ und fest in seinen Überzeugungen. Der sagte mal in deutschen Gerichten wird ein Urteil gefällt und leider nicht immer Recht gesprochen.

  • Offensichtlich hat man aber in ihrer Tätigkeit selbst nichts Verwerfliches gefunden. Um also dem Kontaktschuldargument zu entfliehen, stürzt man sich auf formale Aspekte.

  • Arglistige Täuschung zur Verfassungstreue….niemand darf wegen seiner politischen Ansichten….liebe Richter!

  • in der Schweiz sind die Lehrer nicht verbeamtet und die Schweiz hat das bessere Bildungssystem.
    Beamtete Lehrer in einem Unrechtsstaat sind ein echtes Problem wie die inszenierte Corona Plandemie eindrücklich bewiesen hat.

    • Stimmt einerseits. Andererseits wird immer gerne vergessen:
      1.
      Ohne Beamtenpension unmittelbare Verpflichtung des Staates zur Abführung der Rentenversicherungsbeiträge SOFORT und damit UNBEZAHLBAR (hatten wir bereits div. mal in div. Bundesländern, immer wieder gekippt, warum wohl?
      2.
      Angestellter Lehrer genießen Streikrecht.
      Was die Eltern wohl sagen würden, wenn die ganzen Hochbegabten wegen Lehrerstreik immer wieder zu Hause betreut werden müssen und ihre „Abschlüsse“ nicht schaffen?
      3.
      Dagegen würden die Länder dann natürlich mit knallharten Arbeitsverträgen angehen, was zu noch größerem Lehrermangel führen wird. (Der ist bereits heute massiv trotz – oder wegen? – des Beamtenstatus.)

      Die Schweiz taugt nicht als Vergleich. Dazu mal die Schweizer Entlohnungstabellen und vor allem auch das Schweizer Rentensystem durchlesen.

  • Ist es nicht „arglistige Täuschung“ wenn sog. „Schutzsuchende“ bei ihrem Antrag sich 8-12 Jahre JÜNGER machen, um z.B. als 24-Jähriger als 16-jähriger Minderjähriger durchzugehen – wie der somalische Messermörder in Würzburg beispielsweise und ZAHLLOSE andere, falsche Angaben in Bezug auf Herkunft, Land, Grund ihres Gesuchs machen etc.. Hat das in diesem Land irgendwelche Folgen???

  • Wann werden diejenigen entlassen, die laut RKI-Daten nachweislich, gelogen, betrogen, manipuliert haben, zum gesundheitlichen und finanziellen Schaden der gesamten Republik???
    Achso, die bekommen Verdienstkreuze, Lob, Anerkennung …

  • Dann dürften solche Leute wie Baerbock nicht einmal im Amt sein ,wegen vorsätzlichen Betrug und Fälschung ( Lebenslauf )

  • Arglistige Täuschung wird uns hier von der Regierung und den nicht unabhängigen Gerichten geboten. Laut Grundgesetz kann niemand der edlen Frau derartigen Sachverhalt vorwerfen.
    Demokratie in diesem Land ist leider wohl Geschichte.
    Jüngstes Beispiel ist die Eröffnungssitzung im Thüringer Landtag.

  • Bitte, liebe Lehramtskandidatin, klagen Sie vor dem BVG wegen Diskriminierung aufgrund pol. Einstellung. Wenn Sie nicht klar und offen zur Verletzung geltendes Rechts aufgerufen haben, darf Ihnen mit dieser Begründung nicht der Beamtenstatus entzogen werden, insbesondere nicht das Beamtenverhältnis auf Widerruf, wobei es sich im Referendariat ja handelt.

  • Bleibt sie dann bis zum 2. Examen als Angestellte drin ? Sollte man schon noch klarstellen !

    • Als Referendarin ist man automatisch Beamtin auf Widerruf. Sprich, die Ernennung wurde widerrufen. Also war’s das mit Lehrerin, zumindest in Brandenburg. Es bliebe dann noch, falls in Brandenburg möglich, Lehrerin ohne zweites Staatsexamen.

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