Werbung:

Werbung:

Bundesgerichtshof

Weimarer Maskenrichter: Generalbundesanwalt beantragt Urteilsaufhebung und Neuverhandlung

Weil er 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen aufhob, wurde ein Weimarer Richter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Jetzt deutet der Generalbundesanwalt an, das zuständige Landgericht in Erfurt könnte unsauber verhandelt haben und beantragte eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung.

Von

Werbung

Weil er die Maskenpflicht für Kinder an zwei Weimarer Schulen im April 2021 aussetzte, wurde ein Familienrichter vom Amtsgericht Weimar zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof am vergangenen Mittwoch sorgte dann eine Äußerung eines Vertreters des Generalbundesanwalts (GBA) für Aufsehen. Dieser beantragte eine Aufhebung des Urteils und eine Neuverhandlung des Falls vor dem Landgericht Erfurt – das den Richter im Juli 2023 wegen Rechtsbeugung verurteilt hatte.

Die Anordnung des Richters wurde damals vom Oberlandesgericht Jena revidiert. Familienrichter dürfen nicht über staatliche Maßnahmen entscheiden, dafür seien die Verwaltungsgerichte zuständig, hieß es damals. Vor dem Landgericht Erfurt wurde dem 61-Jährigen dann vorgeworfen, ein Verfahren mit feststehendem Ergebnis konstruiert zu haben, in dem er Eltern als Zeugen eingesetzt habe, deren Namen mit den Buchstaben beginnen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Richters fallen.

Jetzt erkannte der GBA-Vertreter vor dem Bundesgerichtshof zwar an, dass der objektive Tatbestand seiner Ansicht nach erfüllt und die Befangenheit der beteiligten Parteien in dem damaligen Verfahren nachvollziehbar sei. Jedoch bemängelte der Anwalt die fehlende Klärung der subjektiven Motive des Richters. Für den Straftatbestand der Rechtsbeugung gilt gewissermaßen, dass dem Verbrechen eine vorsätzliche Handlung zugrunde liegen muss.

Laut Paragraf 339 des Strafgesetzbuches trifft der Straftatbestand der Rechtsbeugung dann zu, wenn ein Richter eine „Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei“ falsch veranlasst. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat die notwendigen Tathintergründe in einem Schreiben Ende des vergangenen Jahres präzisiert und evaluiert, dass „vorsätzliches Handeln“ aus subjektiver Sicht gegeben sein muss.

Delivered by AMA

Der GBA-Vertreter argumentierte jetzt, die subjektive Grundlage der Rechtsbeugung habe das Landgericht Erfurt aber gar nicht untersucht. Mit anderen Worten: Das Landgericht hat möglicherweise unsauber gearbeitet. Dieser Vorwurf geht auch aus einer weiteren Anmerkung des GBA-Vertreters hervor: Das Landgericht habe Einlassungen des angeklagten Richters in der Strafzumessung, also der Festsetzung der Strafe, als Teilgeständnis gewertet.

Weil aber die subjektive Grundlage des Vorwurfs der Rechtsbeugung nie geklärt worden ist, kann daraus nicht geschlossen werden, der Richter habe die Vorsätzlichkeit der Tat gestanden. Zudem erklärte der Angeklagte, er habe „nie das Recht verletzen“ wollen.

Aus Sicht des Anwalts muss vor dem Bundesgerichtshof also nicht nur über das Strafmaß entschieden werden. Mit anderen Worten: Untersucht werden muss auch, ob das Landgericht in Erfurt die richtigen Schlüsse gezogen hat. Daher beantragte der GBA-Vertreter eine Aufhebung des Urteils und eine Neuverhandlung des Falls vor einer anderen Kammer des Landgerichts.

Wenn die Richter in einer Verhandlung zu dem Schluss kommen, der Angeklagte habe nicht vorsätzlich das Recht gebeugt, sondern im Sinne des Kindeswohls handeln und dahingehend richtig entscheiden wollen, würde der Tatvorwurf der Rechtsbeugung wackeln oder zumindest das veranlasste Strafmaß abgeschwächt werden.

Eine Verurteilung wiederum hätte zur Folge, dass der Angeklagte sein Richteramt sowie seine Pensionsansprüche verliert. Bereits seit Januar 2023 ist er suspendiert. Ob dem Antrag des GBA-Vertreters stattgegeben wird, ist derzeit unklar. Ursprünglich war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs für den 20. November festgesetzt.

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

67 Kommentare

  • Wenn ich mich recht erinnere, hat Richter Dettmar damals mehrere Gutachten von Virologen u.a. Wissenschaftlern eingeholt, die dann aber im Prozess gegen ihn allesamt der sog. „Querdenkerszene“ zugeordnet wurden.

    Ich erinnere mich auch noch gut an die Protestkundgebung am 1.5.2021 in Weimar für den mutigen Richter, an das Meer von weißen Rosen, dass dort am Gerichtsgebäude nieder gelegt wurde – und das von Mitarbeitern des Ordnungsamtes vor den Augen der Menschen rücksichtslos in Müllsäcke gestopft wurde.

    An diesem Tag starb wieder ein Teil meines bereits angeschlagenen Vertrauens in den Rechtsstaat, der hoffentlich nach und nach aus dem künstlichen Koma geholt wird.

    155
    • Bei mir begann es viel viel früher (2005).
      Aber es war ein externes Ereignis „Black Sites“. (nutzt google bitte, falls Zensur).

      Damals noch aktiver Soldat, sah ich beschämend darauf wie unsere Regierung dazu Stellung nahm bzw. wie man dies vermied Stellung zu nehmen. (Seite 60 https://dserver.bundestag.de/btp/16/16007.pdf#P.406)
      Ramstein ist bis heute Knotenpunkt für alle Aktionen von Krieg bis Verschleppung von Gefangenen auf deutschen Hoheitsgebiet (ach nee hat ja die einzig verbliebene Besatzungsmacht ja inne).

      Ein Rechtsstaat der so etwas im eigenen Land, durch andere zulässt und von Regierenden gedeckt wird ist bedenklich.

      • Wolfgang Schäuble hielt anlässlich des 21. Europäischen Bankenkongress am 18. 11. 2011 eine Rede:

        „….Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

        9
        • Ja souverän sind wir mit Verlassen des letzten US Militärangehörigen und die Rückgewinnung der dt. Rechtsstaatlichkeit auf diesem Boden. Aber man sieht ja wie der Rechtsstaat sogar gegen Richter agierte die im Recht waren und es sprachen.

          3
      • Ich bin ’99 aufgeweckt worden, durch meine damalige Lebensgefährtin, eine Ärztin. Erkennen zu müssen, wie ‚Krankheit‘ von Seiten der Medizin zu systematischer Behandlung von Nebenwirkungen umgebaut werden sollte und die Heilung gar nicht mehr angestrebt werden sollte, war ein Augenöffner. Heute sehen wir die Ergebnisse der Lobbyarbeit. Für mich ist Lauterbach die Versinnbildlichung dieser Politik.

        Ich kann mich daher nur anschließen: „Ein Rechtsstaat der so etwas im eigenen Land, durch andere zulässt und von Regierenden gedeckt wird ist bedenklich.“

        Ach, nur um das zu Ende zu führen: Meine damalige Lebensgefährtin hatte die Coronazeit in Neuseeland verbracht, da Sie sich dort als Ärztin niedergelassen hatte. Heute arbeitet Sie nicht mehr als Ärztin. Sie hat nicht mit gemacht und will einfach kein Teil des Systems mehr sein! Hut Ab!

        Hätte ich die Trennung mal nicht zugelassen! So viel zu meiner Intelligenz. 😉

        7
      • Die „Besatzungsmacht“ Nummer ist extrem langweilig.

        -8
        • Mag sein das mancher das so bewertet. Hier mal eine Map wie man in ca. 1/3 der Länder expandiert und Boden besetzt mit fast 1.000 Basen weltweit. Ach ja wie viele ausländische Basen gibt es auf dem US Territorium?
          https://worldbeyondwar.org/no-bases/
          Trump wollte Truppenabzug 2020, jedoch nur wenige Wochen im Amt hat Biden zurückgerudert. Nun will man weitere US Waffen auf dt. Boden, äh sorry US Boden in deutscher Hemisphäre, aber eben strafrechtlich nach US Recht, stationieren.

          Habe selbst Erfahrung 2004 in US AirBase Spangdahlem gemacht, sowie 2006 und 2008 in Djibouti (Afrika).

          8
          • Übrigens danke dass Sie mich an den Fall Khaled el-Masri erinnert haben, ein Skandal erster Güte, einer mehr die dt. Unterwürfigkeit demaskierend.

            0
    • Die Justiz dort lebt noch in der DDR.

    • Das ist eine Illusion.

  • Das Maskieren von Kindern hat gravierende Schäden bei den Betroffenen verursacht, aber ganz bestimmt nicht Oma und Opa das Leben gerettet. Richter Dettmar hat sich einen Orden verdient. Eine Schande wie mit ihm umgegangen wird.

    140
    • Masken sind glasklar ein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Coronavirenübertragung und anderer Viren:

      https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/71/wr/mm7106e1.htm

      Allerdings lässt sich annehmen dass bei sehr langfristigem Dauergebrauch insbesondere von FFP2 (N95) körperliche Stresssituation durch erhöhte CO-2 Werte eventuell auftreten könnten:

      https://www.cell.com/heliyon/pdf/S2405-8440(23)01324-5.pdf

      Mit geeigneten Antipandemischen Maßnahmen wie Japan und Norwegen (+ einer Anleihe beim Wiener Modell) hätte man sich m.E. fast 100 000 Tote ersparen können (Japan, Norwegen umgerechnet auf Deutschland) und viel weniger Einschränkungen benötigt.

      Fast immer unnötig wären dann schwere Eingriffe in die Wirtschaft.

      Merkel etc. haben aber entschieden das Virus kontrolliert auszubreiten. „Flatten the curve“ ist eine gesteuerte Durchinfektion der Bevölkerung mit Toten bei den Alten. Ich meine mit 2 Folgen:
      -viel zu viele Tote und
      -viel zu viele Einschränkungen.

      -13
      • Staune ich ja über die negativen Votings.

        Wäre es nicht besser gewesen, wenn wir weniger Einschränkungen gehabt hätten? (Und weniger Tote?)

        7
        • Am besten wäre es gewesen, wenn wir den schwedischen Weg gegangen wären: Ganz normal weiterleben!

          13
          • Ich sehe das so:

            Schweden & Deutschland sind den „Merkelschen Weg“ gegangen: Durchinfektion der Bevölkerung.

            Während man in D dabei härter war, gab es bei der Durchinfektion der schwedischen Bevölkerung mehr Tote weil man lascher war.

            Norwegen aber hat das Virus sich nicht ausbreiten lassen, (soweit möglich), und daher ebenso wenig Maßnahmen wie Schweden gebraucht.

            Weil es in Norwegen dadurch vor Omikron und Impfung keine Durchinfektion der norwegischen Bevölkerung gab, hatte Norwegen viel weniger Tote als Deutschland & Schweden.

            Schweden mit wenig Maßnahmen hat die meisten Toten, Deutschland mit eher harten Maßnahmen etwas weniger Tote. Norwegen (mit ebenso weichen Maßnahmen wie Schweden) hat signifikant die wenigsten Toten.

            Der „Merkelsche Weg“ der Durchinfektion, egal wo er gegegangen wurde, führte zu vielen Toten.

            Norwegen hatte sehr wenig Tote und zugleich schwache Maßnahmen wie Schweden.
            Also ist Norwegen die beste Lösung.

            5
            • Ohne die politischen Maßnahmen wäre die „Grippe“ wie jede andere an uns vorbeigerauscht!

              -4
              • Bitte Ironie dahinterschreiben.

                SARS-CoV-2 war anfangs etwa 100 x tödlicher als Influenza:

                Bei Influenza ist die Infektionssterblichkeit etwa
                1:20 000 (1 zu zwanzigtausend)
                (schwankt natürlich stark von Jahr zu Jahr).

                Bei SARS-CoV-2 war sie anfangs ohne Impfung
                1:200 (1 zu zweihundert)

                Mit Impfung war die Infektionssterblichkeit aller Varianten vor Omikron über den Daumen gepeilt bei
                1:2 000 (1 zu zweitausend).

                Erst mit Omikron sankt dann die Infektionssterblichkeit der Gesamtbevölkerung nochmals weiter.
                Wobei für noch nicht infizierte Hochaltrige Omikron ebenfalls noch immer sehr gefährlich ist. Wegen möglicherweise individuell nicht vorhandenen adäquaten naiven B-cellen (altersbedingt).

                Es wäre also schon eine Awarness der Bevölkerung wichtig gewesen, aber man hätte es machen sollen wie Norwegen. Dann hätte es viel weniger Tote und nur sehr schwache Einschränkungen gegeben. Die Wirtschaft hätte es gedankt.

                5
          • Die Menschheit hat mit diesem Virus schon immer zusammen gelebt. Bei z. B. Ebola wären meine Sorgen anders!

            3
            • Es ging ja spezifische um SARS-CoV-2. Mit SARS-CoV-2 lebt die Menschheit erst seit Ende 2019.

              Ebola ist kein Problem, da nur über Kontaktinfektion übertragbar, ist es so gut in den Griff zu bekommen, dass es sich niemals weiter ausbreiten kann.

              5
        • Das sind Nänzi und Karli. Die können nicht anders.

          0
  • Endlich kommt was in Gang….

  • Kehrt der Rechtsstaat und die Demokratie zurück? Ich hoffe es für dieses ehemals schöne Land.

    • Ich hoffe für Sie mit. Doch wir brauchen noch viel CO2 für unsere Hoffnung. 😉

  • Und er hatte Recht! (frei nach:…. und sie bewegt sich doch!).

  • Er war der einzige Richter, der seiner Aufgabe als Familienrichter nachgekommen ist, Kinder vor Folter zu bewahren.
    Dass er sofort selbst angeklagt und verurteilt wurde zeigt, dass die Grundrechte und das Recht auf Unversehrtheit jederzeit nach politischer Laune außer Kraft gesetzt werden kann.

    • Und da gibt es immer noch welche die cdu wählen würden. Entschuldigung mir wird gerade schlecht.

  • Plötzlich kommt alles in Bewegung.
    Aus Angst vor der Aufdeckung durch die AfD?

    • Auch wenn’s Sie’s wahrscheinlich nicht glauben, aber beim BGH hat sicherlich niemand Angst vor der AfD.

      • Es geht um Aufdeckung von Rechtsbeugung und Fehlurteilen.
        Genau davor haben sie Angst und mit allen Mitteln versucht die AfD zu verhindern.

        6
      • Junge Junge, Sie sind auch ganz schön verblendet. Glauben Sie ernsthaft die AfD wird so blockiert weil man die wirklich für „Nazis“ hält? Kommt die AfD in die Nähe wichtiger Ausschüsse erhält sie Einblick in eine Vielzahl von Verträgen und klassifizierten Dokumenten. Betrifft nicht nur die Pandemiesimulation, sondern in Erfurt beispielsweise den NSU Komplex.

        0
  • Müssen ggf. die Richter, die ihn verurteilt haben, wegen Rechtsbeugung (und hier spricht viel für Vorsatz) verfolgt werden?

    • War kein Vorsatz. Die haben nuuuur Befeh… ääh Anordnun… äääh die Wünsche der GröKaZ erahnt.

    • ja,die ganze Justiz war von der Politik gleichgeschaltet und hat mitgemacht.

  • Das Landgericht Erfurt ist befangen, weil es ein politisches Urteil ist.

  • Der Richter hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Ansonsten hätte er sich der hundertfachen Kindeswohlgefährdung schuldig gemacht!
    Wann zerrt die Staatsanwaltschaft all die Richter und Staatsanwälte vor Gericht, die diese Verbrechen an den Kindern begangen oder sie mit ihren Urteilen gefördert haben?
    Das wäre dann ein Rechtsstaat!

    • Wahrscheinlich kommt das jetzt mit der AfD ins Rollen.
      Sie können im Thüringer Landtag mit der Sperrminorität den Untersuchungsausschuss durchsetzen.
      Wenn der 1.Dominostein fällt,ist es bundesweit nicht mehr aufzuhalten.
      Darum wurden sie auch bis aufs Blut mit allen Mitteln bekämpft.
      „Rechtsextrem“ war nur der Vorwand,um sie zu verhindern und der Versuch sie abzuschaffen.

  • Räumen die Richter der Pandemie-Klagen jetzt auf oder sind sie durch die RKI-Files wieder auf Kurs der Gerechtigkeit? Jeder Gesetzliche Zwang durch Richter war eine Kriminelle Tat, denn diese Impfung war eine Freiwillige, bis Politiker und ihre ÖRR Lobby einen Zwang daraus gemacht haben, angefangen mit Jens Spahn.

    • Das der Mann sich überhaupt noch traut in der Öffentlichkeit aufzutreten. Den Mut kann man nur bewundern.

  • das erinnert mich an den Hexenprozess in die Ritter der Kokosnuss. Die Massnahmen an sich waren illegal, was man den Kindern angetan hat war Misshandlung Schutzbefohlener und muss für die Verntwortlichen mit langjährigen Gefägnissstrafen enden.
    In einer solchen Situation muss es dem Familienrichter sogar ausdrücklich erlaubt sein das Recht zu beugen um ein schlimmeres [Staats]Verbrechen zu verhindern.

    • Also hat er zu Recht Unrecht gebeugt.

  • Es hätte eine gewisse Logik, wenn dieses Urteil jetzt aufgehoben würde. Es liegt auf der Hand, dass es sich um ein rechtsfehlerhaftes Willkürurteil handelt.

    Das Urteil war damals praktisch zur Abschreckung, um die Justiz auf Linie zu bringen. Auf lange Sicht liegt die Aufweichung des Tatbestands der Rechtsbeugung aber nicht einmal im Interesse der Richterschaft selbst. Denn die Vorsatz-Hürde ist ein Privileg, das dazu führt, dass Richter normalerweise praktisch nie wegen Rechtsbeugung verurteilt werden können. Ich denke, der BGH wird hier einen Wink setzen, dass das auch so bleiben soll.

  • Wenn die Verurteilung wegen Rechtsbeugung von Richter Dettmar aufgehoben wird, liegt es eigentlich auf der Hand, dass die Verurteilung von Richter Dettmar wegen Rechtsbeugung erfolgte. Und ich habe leider so meine Zweifel, daß sich an dem „eigentlich“ was ändern wird. Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus…

    • Man wird die Rechtsbeugung nie zugeben, es wird irgendeine erfundene Spitzfindigkeit herhalten müssen, damit das Urteil aufgehoben wird.

  • „Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“
    Hendrik M. Broder

    • Ja, äh, sicherlich, aber, sie, äh, sie haben es doch gesagt: „Wir haben das nicht wissen können.“ 🤥

      Haben sowas oder so was ähnliches nicht auch ganz viele einfache Leute gesagt, wenn man sie das nach ’45 gafragt hatte? Also kollektiv gesehen🤔, ich glaube die Links-Grüne Gedankenwelt kann sich Kollektive ja auch gut vorstellen😂, ist doch dann die Bevölkerung von Heute auch quasi mit Schuld.🥵 Den Schuld Kult betreibt man doch so gern in D: Wir als Nachkommen der Schuldigen …. Ich kann das ja nicht mehr hören! Bin schließlich unschuldig zur Welt gekommen und mir sicher, dass da kein Rucksack an kollektiven Erinnerungen meiner Vorfahren in meinem Gehirn gespeichert war. 😜 Das sich da nicht viele Verantwortliche finden lassen, die Schuld eingestehen, ist doch logisch und ja auch täglich zu beobachten. 😭 Demnach ist doch klar, dass das Heute sich vom Damals nicht dadurch unterscheidet, das die Leute sich verändert hätten. 🤭 Ist doch ganz simpel, versteht doch jeder, nicht wahr? 😂

  • Das Landgericht urteilt also, daß ein Amtsrichter seinen Prozess nicht ordentlich geführt hat. Und dann stellt sich heraus, dass der Prozess, den das Landgericht geführt hat und der dem Amtsrichter die unsaubere Prozessführung zuschreibt, nicht sauber geführt wurde.

  • In Anbetracht der ganzen Lügen des RKI und des Gesundheitsministerium insbesondere von Spahn und Lauterbach war das eine verhinderte Körperverletzung. Auch der Druck auf die Impfkommission zurKinderimpfung ist ein Verbrechen. Hier stehen die Falschen vor Gericht.

  • Mal lustig dazu kommentieren.

    Machst du was richtig wirst du „bestraft“, machst du was Falsches wirst du „belohnt“.

    2 Beispiele die das untermauern
    Der Richter hier hat das Richtige gemacht und die Abgeschobenen 26+2 das Falschen und bekamen 2 Jahresgehälter.

    Finde den Joke.

  • Rechtsbeugung begeht die Bundesregierung durch illegale Migration:
    Einreise ohne Pass erlaubt, Missachtung Artikel 16a Absatz 2 GG, vorsätzlicher Nichtvollzug zwingend vorgeschriebener Abschiebungen nach § 58 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.

    • Durch illegale Migration und illegale Verordnung der Maskenpflicht , mindestens für Kinder. Aber was tut man nicht alles für befreundete „Demokraten“ Auch wenn sie noch so weit weg sind.

  • Gibt es doch noch einen Hauch Rechtsstaat? Wünschenswert ist es.

  • Habe seine Rechtfertigung gelesen, ein sehr besonnener Mensch. Ich wünsche ihm viel Erfolg und auch sonst alles Gute.

  • Nicht vergessen: Nicht nur das psychische Kindswohl wurde durch die Masken geschädigt, sondern auch das physische: Umgebungsluft 0,04% CO2, Einatmungsluft wegen Masken knapp 1,4% ! MAK-Wert (!) 0.5%! Das war der kindlichen
    (Gehirn)Entwicklung ganz sicher abträglich.

  • Also das sit doch eine interessante Auffassung. Es muss „vorsätzliches handeln“ nachgewiesen werden. Da nun aber der „Glaube“ eines Richters ausreicht ist er natürlich schuldig.
    Nur das gilt dann natürlich auch für alle Richter und Staatsanwälte die den Richter verfolgt und verurteilt haben. das haben die dabei wohl nicht ganz bedacht. Hier wurden Staatsanwälte und Richter in Marsch gesetzt die eine politische Agenda für die Auftraggeber durchgesetzt haben. Neben der klaren rechtsbeugung haben wir nun also auch das vorsätzliche handeln.
    Wann werden die nun gegen sich selber ermitteln und verurteilen? So lange sie es noch können sollten sie es tun. Dann können die einen ganzen Knast selber belegen aber sich noch Annhemlichkeiten vorab genehmigen. Besser als wenn es Dritte machen und sie nach Russland abschieben. So ein Knast in Sibirien ist keine Freude.

  • In Anbetracht der RKI Enthüllungen sollten so ziemlich alle Verfahren und Urteile die gegen Bürger stattgefunden haben, nochmals aufgerollt werden und neu verhandelt.

    • Diese Unrechtsurteile könnte man mit einem Federstrich aufheben. Eine Neuverhandlung wäre gar nicht erst notwendig, wenn, ja wenn der politische Wille dazu vorhanden wäre.

Werbung