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600 Euro

Weil er Özdemir als „Drecksack“ bezeichnete: Facebook-Nutzer zu Geldstrafe verurteilt 

Ein Facebook-Nutzer wurde von Cem Özdemir angezeigt, weil er den Landwirtschaftsminister als „Drecksack“ bezeichnet hatte. Laut dem Landgericht Koblenz verletzte die Aussage das Persönlichkeitsrecht des Politikers und sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Facebook-Nutzer muss nun eine Geldstrafe und die Prozesskosten zahlen.

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Weil er Cem Özdemirs bei Facebook als „Drecksack“ bezeichnete, muss ein Nutzer nun ein Schmerzensgeld von 600 Euro zahlen. Das Landgericht Koblenz entschied am Dienstag, dass die Aussage das Persönlichkeitsrecht des grünen Landwirtschaftsministers verletzte.

Der Kommentar wurde im April 2022 unter einem Video von Özdemir veröffentlicht. Der Landwirtschaftsminister stellte daraufhin Strafanzeige. Kurz darauf wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro vorläufig eingestellt. Da der Angeklagte sich weigerte, den Betrag zu zahlen, wurde ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Altenkirchen eröffnet.

Im August sandten Özdemirs Anwälte dann eine Abmahnung an den Facebook-Nutzer und forderten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten sollte der Kommentator bezahlen, doch das tat er nicht.

Nun gab das Landgericht Koblenz Özdemir recht, mit der Begründung, bei dem Kommentar handle es sich um „eine ins Persönliche gehende Beschimpfung gegen einen Amtsträger“. Der Facebook-Nutzer beantragte bei Gericht eine Prozesskostenhilfe und verteidigte sich damit, dass sein Kommentar zwar unsachlich sei, jedoch unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen würde.

Das Landgericht Koblenz sah das jedoch anders: Der Kommentar sei ehrenrührig und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wie lokalo.de berichtet, bestehe laut dem Gericht zudem Wiederholungsgefahr. Der Angeklagte argumentierte, dass 22 Monaten nach Verfassen des Kommentars offensichtlich keine Wiederholungsgefahr bestehen würde.

Das Gericht lehnte eine Prozesskostenhilfe ab und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldbuße von 600 Euro sowie zu der Zahlung der Prozesskosten in Höhe von 800 Euro. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Hetze gegenüber Amtsträgern unzulässig sei und dass das Persönlichkeitsrecht über der freien Meinungsäußerung stehe.

Es gibt jedoch auch Urteile, die das Gegenteil aussagen: Im Jahr 2017 urteilte das Landgericht Hamburg, dass die Bezeichnung „Nazi-Schlampe“ gegen Alice Weidel eine freie Meinungsäußerung sei. Weidels Persönlichkeitsrecht, so das Gericht, müsse vor der Meinungsäußerung zurücktreten. Das Gericht begründete dies damit, dass Weidel als Person „im Blickpunkt der Öffentlichkeit“ überspitzte Kritik hinnehmen müsse, weshalb ihr Interesse gegenüber der Meinungsfreiheit weniger stark zu gewichten sei, so berichtete es LTO 2017.

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53 Kommentare

  • Ach, wie dünnhäutig sie geworden sind, unsere Politiker! Kann es vielleicht daran liegen, dass sie genau wissen, dass sie mit ihrem Tun und Lassen gegenüber dem Volk im Unrecht sind?

    Wer mit sich und der Gesellschaft im Reinen ist, der steckt auch mal eine kernige Bezeichnung weg.

    Was glaubt Ö. eigentlich, was er mit solchen Anzeigen bewirkt? Die Wut der Bürger auf Leute wie ihn wird dadurch nicht weniger. Sie kanalisiert sich anschließend nur anders.

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  • Bin gespannt, wann Politiker dafür Strafgelder bezahlen müssen, weil sie sich nicht an ihren Amtseid halten und sich dadurch viele Bürger „verhöhnt“ fühlen.

    53
  • Die Grünen werfen am meisten mit Anzeigen wegen angeblicher Beleidigung um sich. 2 mal bezeichnend. Zum einen, dass die sich so schnell beleidigt fühlen und zum anderen hat es bestimmt einen Grund, nich allzu beliebt zu sein.

  • Und so eine Figur will 2025 Ministerpräsident von BW werden .Wozu er in der Lage ist und welche Fähigkeiten er hat ,sieht man Aktuell bei ihm als Bundesminister . Nämlich nichts .

    29
  • Wenn Recht zum Glücksspiel wird, dann hat das nichts mehr mit Recht sondern mit Willkür zu tun. Dann sind aber Politiker auch nicht mehr als Verbrecher wenn sie sich das Recht drehen oder es zu ihren Gunsten, je nach Situation ausgelegt wird.

    26
  • Nur noch Mimimi und Weicheier in der Politik. Dass die sich damit der Lächerlichkeit preisgeben, kapieren die nicht. Gestandene Politiker und :innen würden über sowas stehen. Aber nicht die politische Generation Weichkäse.

    25
  • Er wird viiiiel beleidigter sein,wenn die Wählerstimmen für Ihn und dieses Amt nach der nächsten Wahl nicht mehr vorhanden sind !!!

  • Ach Herr Ötzmedir, man ist doch was man ist. Dem
    kann man nicht entfliehen.

  • Revision einlegen oder die nächst höhere instanz bemühen. Und zwar mit dem urteil zu alice weidel im Schlepptau. Nazi-schlampe ist von meinungsfreiheit gedeckt aber drecksack nicht?
    Das eine ist ehrverletzender als das andere!

  • Wie sagte Sigismund von Luxemburg (Si[e]gmund, Sigismundus, tschechisch Zikmund Lucemburský, kroatisch Žigmund Luksemburški, ungarisch Zsigmond), fast 60 Jahre in seinen Ämtern: römisch-deutscher König (1410/11) und Kaiser (1433), Markgraf von Brandenburg (1378), ungarischer König (1387), * 15. 2. 1368 Nürnberg, † 9. 12. 1437 Znaim (Mähren), Großwardein (Oradea, Ungarn).
    „Wer nicht übersehen und überhören kann, taugt nicht zum Regieren.“!

  • https://www.youtube.com/watch?v=eNXsBTaz7SY
    513.424 Aufrufe vom 22.06.2020: Özdemir weist Passanten zurecht – „Halten Sie bitte die Fresse“. Cem Özdemir hat sich nach der Randale ein Bild von der Lage in Stuttgart gemacht. Während eines Interviews fiel ihm ein Mann ins Wort. Özdemir reagierte mit deutlichen Worten – und entschuldigte sich später.

  • Herzlichen Glückwunsch, Herr Özdemir!
    Endlich mal was erreicht in 3 Jahren in der Regierung!

  • Drecksack, Drecksack, Drecksack.
    Ich sag aber nicht, wen ich damit meine 🙂

  • Drecksack ist eben nicht gleich Drecksack.

    „Widerlicher Drecksack!“ – Bodo Ramelow (LINKE) zeigt Stefan Möller (AfD) den Stinkefinger am 17.07.2020

    Sowas dürfen nur Wohlerzogene sagen.

    „Mein Hund war im Gegensatz zu Herrn Höcke wohlerzogen.“ – Bodo Ramelow (LINKE) am 25.01.2024

  • Mimimi Özdemir. Beleidigte Leberwurst spielen können die „fähigen“ Politiker sehr gut. Özdemir, wann arbeiten sie eigentlich mal für das deutsche Volk??

    13
  • Tja, auch die Richter wollen im GrünRoten Sumpf Karriere machen…Warum wird in den Lehrplänen den Kindern noch immer das Märchen von unabhängiger Justiz und unparteiischen Medien erzählt?

  • bedeuted das man darf ein Arsch+och nicht mal Drecksack nennen?

  • Aber der grüne Versager darf Halt die Fresse in die Kamera brüllen?
    In Koblenz tagt also das Gruengericht West?

  • Wenn er statt „Drecksack“ Sack Dreck“ gesagt hätte, wäre es da auch zu einer Verurteilung gekommen oder ist da kein Unterschied festzustellen?

  • Hat der FB-Nutzer gelogen?

  • Politiker die ihre Bürger verklagen? Warum wird sowas nicht groß überall angeprangert? Sowas darf es nicht geben! So einen Politiker darf nicht mehr gewählt werden!

  • Die Mehrheit im Lande weiß sehr genau, was für Säcke unterschiedlichster Art da in der Ampelregierung und in den Ampelparteien ihr Unwesen treiben. Gerade bei den Grünen. Leider zeigt sich diese Mehrheit jedoch nicht.

  • „Vegane Ernährung heißt, auf Lebensmittel tierischen Ursprungs vollständig zu verzichten. Auch wenn Getreideprodukte, Obst und Gemüse als sehr gesunde Lebensmittel gelten, warnen Kritiker vor Mangelerscheinungen. Ist vegan zu leben gesund?“
    https://www.aok.de/pk/magazin/ernaehrung/ernaehrungsformen/vegane-ernaehrung-vorteile-und-nachteile/
    Mein Fazit: Gerade als Behördenvorsteher möge Özdemir seine eigene Lebens- und Ernährungsweise überdenken!
    Einfach lockerer werden. Wie warb die Fleischerinnung noch gestern? „Fleisch ist ein Stück Lebenskraft!“ Das kann heute nicht falsch sein. Nur Mut 😉

  • Ich halte ja nicht viel von der DDR, aber der Amtseid der Volkspolizisten war damals sehr lang und endete auf:

    „Sollte ich dennoch diesen meinen feierlichen Eid brechen, so möge mich die Strafe der Gesetze unserer Republik treffen.“

    …und nicht der Blitz 😉

  • Art. 5 GG gilt nur noch für bestimmte Personen mit der regierungskonformen Meinung

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