Aachen
Staatsanwaltschaft: Parole „AfDler töten“ wird nicht verfolgt
Bei einer Demonstration der Antifa-Jugend in Aachen zeigte man ein Banner mit dem Spruch „AfDler töten“, was zu einem Ermittlungsverfahren wegen Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung führte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jetzt jedoch ein, da sie kein strafbares Verhalten feststellen konnte, was auf die „konkreten Umstände des Einzelfalls“ zurückzuführen sei.
Von

Auf einer Demonstration gegen Rechts in Aachen (Nordrhein-Westfalen) wurde im Januar von der Antifa Jugend ein Banner mit dem Spruch „AfDler töten“ gezeigt. Zunächst mit Folgen: Denn die Staatsanwaltschaft Aachen leitete für die Aussage des Banners ein Ermittlungsverfahren gegen die Antifa Jugend ein.
Im Raum standen die Straftatbestände der Aufforderung zu Straftaten und der Beleidigung. Jetzt die Kehrtwende: Am Mittwoch gab die Staatsanwaltschaft bekannt, das laufende Ermittlungsverfahren gegen die Urheber und Träger des Banners einzustellen. Es sei „kein strafbares Verhalten der handelnden Personen“ festzustellen.
Im Januar hatte die Antifa-Jugend aus Aachen das Banner anlässlich einer Kundgebung „gegen Rechts“ in Bezug auf das „Geheimtreffen“ in Potsdam gezeigt. Auf einem weißen Plakat, das die Demonstranten ganz vorne, sozusagen als Aushängeschild für die Veranstaltung, zeigten, stand in rot-schwarzen Farben dann die Parole „AfDler töten. Nazis abschieben“. Unten das Logo der Antifa-Jugend. Diese Parole hat jetzt jedoch keine juristische Nachwirkung.
Am Mittwoch erfuhr RTL West, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren rund um das Banner der Antifa-Jugend Aachen einstellen werde. Der Grund: Es liege, so die Staatsanwaltschaft, weder eine Beleidigung, noch die Aufforderung zu einer Straftat vor. Das sei eingehend geprüft worden, heißt es vonseiten der Aachener Staatsanwaltschaft. Es käme hier auf die „konkreten Umstände“ an, heißt es weiter. Dies würde allerdings ausdrücklich nicht bedeuten, dass der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende generell nicht strafbar seien. „Es handele sich hier um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung“.
Werbung
„Mehrere Auslegungsmöglichkeiten“
In der Erklärung der Staatsanwaltschaft, die am Mittwoch zur Entscheidung folgte, heißt es: „Unter den gegebenen Umständen stellt die zu prüfende Äußerung „AfDler töten.“, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, weder eine Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) noch eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte (Anlass der Äußerungen, Zweck der zugleich laufenden Versammlung, Adressaten der Äußerung, sonstiges Verhalten der Bannerträger, nachträgliche Erläuterungen der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner) handelt es sich um einen (noch) sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, der weder auf die persönliche Diffamierung bestimmter Personen abzielt noch aus Sicht eines unbefangenen Betrachters zu Straftaten gegen einzelne Personen aufruft.“
Weiter heißt es, ein wesentlicher Satz: „Dabei war zu beachten, dass nach gefestigter Rechtsprechung bei mehreren gleichermaßen in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die für die handelnde Person strafrechtlich günstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen ist.“ Es gelte also der juristische Grundsatz: In dubio pro reo – also im Zweifel für den Angeklagten. Welche „in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten“ die Staatsanwaltschaft bei der Parole „AfDler töten“ sieht, gab man nicht an.
Geldstrafe für Spruch über Baerbock, aber nicht für „AfDler töten“?
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hat politische Brisanz, speziell, weil zuletzt in anderen Fällen die Staatsanwaltschaft die Meinungsfreiheit begrenzt ausgelegt hat. Vergangene Woche bezeichnete ein Mann aus Coburg Baerbock etwa als „dümmste Außenministerin der Welt“. Dort bestätigte die zuständige Staatsanwaltschaft die Anklage der Außenministerin (Apollo News berichtete). Einen ähnlichen Fall hatte es im Februar in Bayern gegeben.
Werbung
Dort hatte ein Unternehmer zwei satirische Plakate über Baerbock und Habeck und Ricarda Lang auf sein Grundstück gestellt, die Lang unter anderem als Dampfwalze zeigte. In diesem Fall übernahm die zuständige Staatsanwaltschaft in Bayern die Ermittlungen, weil sie darin eine strafbare Beleidigung von Politikern erkannte. 6.000 Euro Strafe sollte der Unternehmer damals zahlen, berichtete der Cicero.
Vermutlich sind alle beschäftigt, irgendwo Klänge dieses Liedes zu hören und eingreifen zu können. Da bleibt für andere Themen keine Zeit. Dieses wirre Singen scheint ja das schlimmste Vergehen zu sein – der tote Wochmann oder die 111 Gruppenvergewaltigungen sind offenbar unwichtig dagegen.
Das beruhigt sich hoffentlich etwas nach dem 9.6., um dann nach den Sommerferien wieder hochzukochen.
Hab schon eine Deutschland und Israel Flagge am Haus . Wirkt doch bestimmt freundlicher mit dem Lied in Dauerschleife ?
Kann man das Lied irgendwo runterladen . Kenne ich gar nicht muss glaube ich aber jeder Demokrat haben .!! Schon alleine um Wiederstand zu zeigen !!
Gibt es bei YouTube (L’amour toujours von Gigi D’Agostino). Neben dem Aspekt, damit „ein Zeichen setzen“ zu können, ist es aber einfach auch ein verdammt gutes Stück DanceFloor-Mucke.
Das doch ein Oldie 🙂 Alter dazu sind wir betrunken schon mehrmals abgestürzt 🙂
Hast du einen link ?
Danke!!! 👍🇩🇪🇮🇱
Die Staatsanwaltschaft stellt sich dumm. Es ist offensichtlich, daß beim Spruch „AfDler töten“ bewußt mit der Mehrdeutigkeit – ist „AfDler“ Nominativ oder Akkusativ? – gespielt wird, damit man gegebenenfalls naiv tun kann: Aber Nein! Selbstverständlich ist „AfDler“ Nominativ!
Das alles weiß auch die Staatsanwaltschaft. Trotzdem erhebt sie keine Anklage. Eine offensichtlich politische Entscheidung, ob nun auf direkte Anweisung hin oder in Erfüllung dessen, was man der vorgesetzten Stelle als gewünschtes Vorgehen unterstellt. In Deutschland gibt es zweierlei Recht. Recht wird nicht mehr unbeschadet der Person, der Unrecht widerfahren ist, gesprochen.
„AfDler töten“ war wohl nicht richtig gegendert ? dann passiert so etwas schon mal
Zumal das Aufruf zum Mord und Volksverhetzung darstellt. Völlig inkompetente Gesinnungsstaatsanwaltschaft…
Vor dem Gesetz sind alle gleich,nur manche sind gleicher. Hier sehen wir wie ungerecht unsere Rechtssprechung ist! Angepasst von unseren Einheits – Parteien.
Die biegen sich ihre Gesetze so hin, wie sie sie gerade brauchen…
Wer mal mit unserer ehrenwerten Justiz zu tun hatte weiß, dass vor dem deutschen Gesetz noch nie alle gleich waren.
War einmal vor so einer Veranstaltung.
Es ging damals um einen Fehler einer KFZ Werkstatt. Nach einem für mich schlechten Vergleich, hat der Richter bei dem KFZ Inhaber gleich einen Termin für seinen PKW gemacht!
Zum kotzen finde die diese an den Tag gelegte Doppelmoral.
Im Zweifel für den Angeklagten und die strafrechtlich günstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen gilt für jeden und alles mögliche – nur nicht für die AFD, für Herrn Höcke und andere.
Soeben meldet die „Junge Freiheit“, daß auf den Islamkritiker Michael Stürzenberger in Mannheim ein Messerangriff stattgefunden hat. Ich bin gespannt, wie sich die „demokratische Presse“ dieses Falls annimmt.
Ich wünsche von hier aus Herrn Stürzenberger Alles Gute.
Jo es lebe die Politisch unabhängige Deutsche Justiz !!! Ihr Scharfsinn und Makeloses auftreten ist Inspiration für alle Diktaturen dieser Welt !!
Die Gesinnung hat sich in hundert Jahren nie verändert!
Es ist immer wieder erstaunlich, dass sich unsere „Demokraten“ anmaßen, auf Polen oder Ungarn zu zeigen, um dort angebliche politische Einflussnahme auf die Justiz anzuprangern. Unsere weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ist das beste Beispiel dafür, wie ein Arm unserer Justiz für politische Zwecke instrumentalisiert wird. Kritik an Links-Grün wird gnadenlos verfolgt, Hetze gegen Konservative wird geduldet. Dass dieser politische Druck ohne Weisungsgebundenheit in die Gerichte hineinwirkt, hat die Corona-Zeit bewiesen, und wir erleben es jetzt wieder bei den Urteilen gegen die AfD oder ihre Repräsentanten. Wer im Glashaus sitzt …
Richtig, z.B. dürfen wegen der Weisungsgebundenheit deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-duerfen-keinen-eu-haftbefehl-ausstellen
Hintergrund war:
2 Litauer und 1 Rumäne wandten sich gegen die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle, die von der litauischen Generalstaatsanwalt und den deutschen Staatsanwaltschaften ausgestellt wurden.
Ergebnis: EuGH entschied: Europäischer Haftbefehl
aus Litauen: gültig 😉
aus Deutschland: ungültig (wegen Weisungsgebundenheit) 🙁
AfD will lange schon Weisungsgebundenheit abschaffen:
https://afdbundestag.de/stephan-brandner-tobias-matthias-peterka-weisungsgebundenheit-der-staatsanwaltschaften-abschaffen/
Gesetzentwurf des BMJ will jetzt W. reduzieren + transparenter machen:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/referentenentwurf-reform-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaltschaften/
Nun. Dann brauchen deutsche EU Haftbefehle halt die Bestätigung eines Bereitschaftsrichters. Man nennt das Richtervorbehalt. Auch bei Wohnungsdurchsuchungen Standart.
Ändert sich dann was?
Inwiefern der Gesetzentwurf angenommen wird und durchkommt und warum das nur eine halbe Sache zu sein scheint muss m.E. natürlich noch diskutiert werden. Derzeit gilt anscheinend jedenfalls dass der Dienstherr direkt von oben eingreifen kann in die Handlungen der Staatsanwaltschaft. In individuellen Fällen kann also anscheinend die Staatsanwaltschaft gezwungen werden etwas einzustellen oder aber Ermittlungen einzuleiten.
Im besten Deutschland aller Zeiten gilt immer noch gleiches Recht für alle, ausser für die AfD oder für Systemkritische Biodeutsche.
Wir werden noch erleben wenn die BSW mal über 10% kommt dass sie sie als Stalinistische Partei verdammen:-) Spielt keine rolle wer oder was jemand will . Gefährdest du die Macht der alt Parteien wirst du mit allen Mitteln bekämpft .
wollen wir nicht eine neue Partei gründen einen Namen hätte ich schon
( Neue Schöne Deutsche Autofahrer Partei )
ein Schelm wer böses dabei denkt
War nicht anders zu erwarten. Wird bei Böhmermanns Spruch genau so enden. Die AfD und ihre Wähler sind mit solchen Urteilen legitim als Freiwild abgestempelt. Justiz, Politik, Gewerkschaften, Kirchen und der sogenannte Verfassungsschutz. Alle gebündelt gegen einen unliebsamen Feind. Willkommen im Faschismus.
Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun. Der Staat löst sich auf. Das Recht wird nach den Medien zum einseitigen politischen Akteur.
ja, schon geil…. SCHRIFTLICH, in Übergrößenbuchstaben, mitten in der Öffentlichkeit…..xxx Leute direkt dahinter- damit dafür….. Justiz guckt weg.
aber ne paar sekunden lange verwackelte Handyaufnahme von angeschickerten Leuten, die die verbal auf die Pauke hauen….DA dreht Gutmenschistan völlig frei am Rad und fordert heftigste Bestrafung und öffentlichen Pranger.
muss wohl dieses “ beste Schland seit den Sauriern “ sein oder sowas
Ich übersetze mal. Einzelfallbetrachtung heißt : Wenn es gegen die AfD geht ist alles erlaubt, ansonsten wird es als Menschenfeindlich gebrandmarkt.
Eine schamlose Missachtung des Rechtsstaats und reine Werbung für die AfD.
Wir brauchen nicht nur eine neue Regierung, wir brauchen dringen eine „Echte Justiz“. Diese Erfüllungsgehilfen der Linksradikalen Politiker sind eine Schande für eine Justiz. Zweierlei Maß meßen kennt in Deutschland keine Grenzen mehr.
Und wieder eine „Echte 4. Gewalt“ im Staate. Die Medien sind mittlerweile Erfüllungsgehilfen der Koalition.
Warum überrascht mich das nicht.
„Staatsanwälte töten – Justizkriminelle einsperren“ ist dann sicherlich auch total legal, weil wir hier so ein totaler Rechtsstaat sind, mit gleichem Unrecht für alle und so …
„Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jetzt jedoch ein, da sie kein strafbares Verhalten feststellen konnte, was auf die „konkreten Umstände des Einzelfalls“ zurückzuführen sei.“
Bitte diese mal benennen. Ich will diese „konkreten Umstände“ in einem zukünftigen „Einzelfall“ auch mal anwenden und dann rumlaufen mit: „Staatsanwälte töten – Justizkriminelle einsperren“, was dann sicherlich auch total legal ist und auf das volle Verständnis der politischen Juntaanwaltschaft stoßen wird, garantiert …
Wie wär’s mit „Grüne töten“ und „Faschisten abschieben“? Wäre ja dann auch ein legales Pendant. Oder?
In Ulm wurde eine Anzeige wegen des Plakats „Nazis töten!“ von der Polizei nicht angenommen. Deshalb wundert mich nur, dass hier die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft überhaupt Ermittlungen aufgenommen hat.
„da sie kein strafbares Verhalten feststellen konnte, was auf die „konkreten Umstände des Einzelfalls“ zurückzuführen sei.“
Genau DAS ist das Problem. Es kommt nicht mehr darauf an WAS objektiv getan wird, sondern WER es tut und WARUM. Neuere Gesetzte wie die Änderungen im 130 berücksichtigen das bereits. Bei den „alten“ Gesetzen muss man dann immer noch über die Auslegung und den Einzelfall kommen.
Ist es nicht das, was einen Rechtstaat ausmachen sollte, die Gleichheit vor dem Gesetz? Ist „Nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, praevia, certa et stricta.“ nur noch eine Aufgabe für den Lateinunterricht?Ganz insbesondere „nulla poena sine lege certa“ vermisse ich sehr stark, wenn es darum geht, dass vor allem der subjektive Tatbestand im Vordergrund stehen soll. Wer kann schon in den Kopf eines Menschen hineinschauen? „Der ist unschuldig! Der würde sowas niemals denken, der meinte das ganz anders.“ beim Einen und „Schuldig! Ich weiss genau was der dachte!“ beim Anderen.
Ich bin angewidert! So viel Ekel gibt es gar nicht. Gestern und Heute insgesamt 3 Messerattacken, und die Politiker haben nicht mal Empathie gegenüber den Opfern. Lediglich lächerliche Phrasen sind als Grundrauschen wahrzunehmen. Mit den Grünen ist kein Pokal zu gewinnen, geschweige denn der Trostpreis.
Na ja, wenn ihr habt, was ihr gewünscht hatten,
Aber: bei uns in Tschechien ist es nicht anders…
Und aus dem Header bei WELT
Der 18-jährige Hobbymusiker Abu Shaqra feiert in einem Musikvideo den Hamas-Terror vom 7. Oktober. Der Staatsanwalt, der Björn Höcke vor Gericht brachte, erkennt darin „nicht ansatzweise“ eine Straftat. Eineinhalb Monate nach Veröffentlichung des Songs wird der Rapper eingebürgert.
Stellt euch mal vor, auf einer Kundgebung wäre auch nur ein einzelner mit einem Plakat „Muslime töten“ aufgetaucht. Was dann los wäre!
„Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armut und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.“
„Der hessische Landbote“ (Deutschland)
Georg Büchner
1813 – 1837
Gitt! Ich könnte kotzen! Aber wie habe ich schon so oft geschrieben: „So fing es 1933 auch an!“
Dann ist ja jetzt der Weg für den nächsten Schritt geebnet. Nach dem Motto, wenn aus Worten Taten werden..
Kommt ja von den Linken ,deswegen keine Verfolgung ,Staatsanwaltschaft ist eben auch nur eine Marionette der Politik.