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Bauern

Wegen Anti-Grünen-Plakat: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung

Ein brandenburgischer Bauer stellte auf seinem Grundstück ein Plakat auf: „Grüne und Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient“. Vor kurzem beschlagnahmte die Polizei das Plakat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Volksverhetzung.

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Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Grüne & Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient – Die deutschen Bauern!“ wurde jüngst die Polizei aktiv – und warf dem Aufsteller Volksverhetzung vor. Nun hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin Ermittlungen eingeleitet. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement gegenüber der MAZ. Die Staatsanwaltschaft habe den Anfangsverdacht der Volksverhetzung „bejaht“ und die „Ermittlungen aufgenommen“. Vor rund zwei Wochen hatten Polizisten und eine Person in Zivil das Schild von dem Privatgrundstück eines Landwirts beschlagnahmt. In Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt hatte er das Schild vorher auf seinem Privatgrundstück aufgestellt.

Der Polizei seien mehrere ähnliche Schilder in der Region Prignitz bekannt, berichtet die MAZ weiter. Vor einer Woche wurde ein ähnliches Plakat von einem Obsthändler auf dem Wochenmarkt von Wittenberge aufgehängt. Unterzeichnet war das Plakat mit „der deutsche Mittelstand“. Die Polizei beschlagnahmte dieses Plakat (Apollo berichtete). Die Polizei wirft dem Obsthändler ebenfalls Volksvherhetzung vor und bemängelt, der Mann habe keinerlei Einsicht gezeigt, als die Beamten eine Anzeige fertigten. Zunächst hatten Mitarbeiter des Wittenberger Ordnungsamtes die Polizei informiert.

Laut Strafgesetzbuch macht sich derjenige der Volksverhetzung schuldig, der „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ gegen eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Das Gesetz ist schwammig formuliert und deswegen in der Vergangenheit oft kritisiert worden. Es ist fraglich, ob das Anti-Grünen-Plakat selbst unter diese weite, schwammige Definition im Gesetz fällt.

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45 Kommentare

  • Jegliche Kritik und Maßnahme gegen die Regierung muss mit harten Repressalien bestraft und im Keim erstickt werden.
    Große Preisfrage: Wie heißt die Regierungsform, in der so etwas üblich ist?

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  • Dieses Gesetz gilt allerdings nur für Regierungskritiker. Wer gegen die Opposition hetzt, diffamiert oder zum Boykott aufruft, braucht hier nichts zu befürchten. Im Gegenteil, die Bundesregierung und der eigentlich zur Parteienneutralität verpflichtete Bundespräsident stellen sich an die Spitze der Hetzkampagnen gegen Regierungskritiker und lassen sich als Demokratieverteidiger feiern.
    Was für eine zynische Doppelmoral

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  • Was ist eigentlich aus den Händlern geworden, welche Ungeimpfte ausgechlosen haben? Wurden die auch wegen Volksverhetzung angeklagt?

  • Mmmja. Aber, „AfDler töten.“ war natürlich VÖLLIG in Ordnung… einige Idioten, pardon, GUTMENSCHEN vertraten die Ansicht, dies sei NICHT als Aufforderung zu verstehen (kein Ausrufezeichen, sondern ein Punkt), sondern als Aussage, dass AfDler Menschen töten würden.
    Die Idiotie dieser Aussage ist bemerkenswert. 1. wäre mir nicht bekannt, dass Mitglieder der AfD in Tötungsdelikte verwickelt gewesen wären, sicherlich nicht in ihrer Funktion als AfD-Mitglieder, 2. geht politisierte Gewalt von der Antifa aus.

    Selbst wenn wir das mal beiseite lassen — WARUM ist es in Ordnung, der AfD Räume für ihre Treffen zu verweigern, Veranstalter, die dies ermöglichen, zu bedrohen & unter Druck zu setzen (was u.U. den Straftatbestand der NÖTIGUNG erfüllen könnte!), und teilweise Angriffe auf Eigentum und Personen zu begehen?

    WARUM ist es in Ordnung, Deutsche als „Köterrasse“ zu bezeichnen? Sind Grüne eine „schützenswerte Minderheit“? Dies würde ich verneinen…

  • Der Paragraph „Volksverhetzung“ wurde schon von den Nazis als Gummiparagraph gegen Andersdenkende benutzt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung existiert nicht mehr. Totalitär gesinnte Apparatschiks bekämpfen abweichende Meinungen mit allen Mitteln.

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  • M.E. ist das absurd. Hier wird unter dem Vorwand einer Straftat die Vertragsfreiheit der Bauern und somit von jedermann abgeschafft. Es muß jedem selbst überlassen bleiben, ob und mit wem er Geschäfte macht oder etwas verkauft. Es wird ja auch von Regierungsseite dazu aufgefordert, der AfD keine Räumlichkeiten zu vermieten; somit wäre auch dies Volksverhetzung. Da bin ich auf die gerichtl. Entscheidung gespannt.

    49
  • So viel zum Hausrecht und der Möglichkeit sich die Kunden auszusuchen. Diktatur lebe hoch, hoch, hoch

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  • Man kann sich nur noch schämen. Was für einen Staat übergeben wir unseren Kindern, wenn wir gegen solche totalitären Maßnahmen nicht aufstehen? Ich mag es mir gar nicht ausmalen. Es macht sprachlos.

  • Und was ist mit volksverhetzung gegen die AfD?!! Außerdem stand das Schild auf seinem Grund und Boden!

  • Wortwörtlich genommen kann es sich m. E. nicht um Volksverhetzung handeln, weil die Grünen keine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ sind. Ganz abgesehen davon, dass man diskutieren könnte und muss, ob die reine Drohung, nicht mehr bedient zu werden, (keine reale Handlung!) einen zum Opfer von Hass, Willkürmaßnahmen oder Verächtlichungmachung macht. Wohl eher nicht. Das Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbundes Hamburg, das die Deutschen 2017 als „Köterrasse“/„Hundeclan“ bezeichnet hat, bekam jedenfalls juristisch keinen Ärger. Begründung: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt. Und hier ist es ja gerade nicht der Fall.“ Wobei Grüne und Grünen-Wähler ja im engeren Sinne auch keine eingrenzbare Menge sind. Maximal bekannte politische Vertreter der Grünen sind identifizierbar. Wer sonst wo sein Kreuzchen macht, ist unbekannt.

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  • Auf der anderen Seite ein Jubelartikel im Mannheimer Morgen v. 28.02.24:

    „In der Reutlinger Café-Kneipe Vis-á-Vis sollen AfD-Mitglieder oder Sympathisanten der Partei keinen Kaffee und kein Bier mehr bekommen. „Rote Karte für die AfD“ steht auf einem roten Plakat, das von innen an die Fensterscheibe geklebt wurde. Stefanie und Stefan Löwl, das Ehepaar, das die Bar betreibt, hat vor einigen Tagen eine Art Hausverbot für Anhänger der rechtspopulistischen Partei verhängt.“

    Da gibt es keine Anzeigen.

    30
  • Realsatire pur! Wegen einem Anti-Grünen Plakat wird ei
    Aufstand im Rechtsapparat gemacht, wärend die Antifa
    sich mit einem Brandanschlag bei den Eltern ! eines AFD
    Stadtrates austobt.

  • Ich frage mich wen der gute Mann verhetzt haben soll ? Gelten Grüne und deren Wähler als Volk ?
    Was ist dem Plakat „AfD ler töten“ bei der Gutmenschen Demo gegen Rechts ? Warum ermittelt da nicht die Polizei ? Da wäre es gerechtfertigt, aufruf zu einer Straftat. Doppelmoral wo man hinsieht. Luisa Neubauer hat es treffend gesagt, lieber Doppelmoral als gar keine Moral. Zum kotzen diese Leute.

  • Dann ist die ständige Gleichsetzung der AfD-Parteimitglieder mit den Massenmördern und Kriegsverbrechern der NSDAP Volksverhetzung in höchster Potenz.

  • Lasst doch die Staatsanwaltschaft (Weisungsgebunden) ermitteln. Da kommt nichts bei raus, Einstellung des Verfahrens oder minimalste Strafen. Die Weisungsgeber müssen einfach noch eine Lernkurve durchlaufen bevor sie in der Bedeutungslosigkeit verschwinden.

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  • Corona 2G und 3G waren auch Volksverhetzung der Impffreien. Wo sind die Klagen?

  • Mit solchen Aktionen bringen sie die Menschen nur noch weiter gegen sich auf. Oder glaubt jemand ernsthaft, wenn dort anstatt Grüne AfD gestanden hätte, dass dann auch gegen den Mann ermittelt worden wäre ?

  • In dem Grünenbüro in Donauwörth soll ein Plakat „Tod dem weißen, deutschen Mann“. gehangen haben, was nun mit allen Mittel tot geschwiegen werden soll? Ermittelt dort auch eine Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung?

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  • Aber ein Plakat wo AfD Wähler diffamiert werden ist völlig in Ordnung?

  • Wie war das damals? Erinnert ungut an jene Zeiten. Armes Deutschland!

  • Vertragsfreiheit: Jeder Lieferant kann sich seinen Kunden aussuchen, den er bedient und jeder Kunde kann sich seinen Lieferanten aussuchen, wo er kaufen will. Wenn beide wirtschaftlich stark sind und sich das leisten können und wollen.

  • Staatsanwaltschaft heißt heute Standgericht Ampel….im übrigen verkehre oder bediene auch ich keine Grünen…

  • Wegen der menschenverachtenden und verstandeswidrigen grünen Ideologie zerfallen Wirtschaft und Gesellschaft. Wie komplett kommunistisch verbohrt muss man sein, etwa CO2 verpressen zu wollen? Otto-Normal-Bürger muss den Mist obendrein bezahlen.

    Und wo genau sind wir hier gelandet, wenn der Polizeistaat den Bürgern geistige Behinderungen verordnen will? Das ist ja schlimmer als in der DDR! Selbstverständlich müssen Menschenverachter*Innen, Verstandeswidersacher und Kommunisten bekämpft werden!

  • Wenn ich ein Plakat aufstelle, auf dem steht, dass ich keine AfDler bediene… kein Problem. Wenn ich ein Plakat aufstelle, auf dem steht, dass ich keine Grünen bediene… Volksverhetzung.

  • Hm! Wenn man die Grünen als „religiöse Gruppe“ ansieht, hat man es doch. 🙂

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